Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 11.02.1988

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   VGH Bayern, 06.07.1988 - 25 B 87.00860   

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https://dejure.org/1988,7824
VGH Bayern, 06.07.1988 - 25 B 87.00860 (https://dejure.org/1988,7824)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.07.1988 - 25 B 87.00860 (https://dejure.org/1988,7824)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juli 1988 - 25 B 87.00860 (https://dejure.org/1988,7824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nrw.de

    Rundfunkgebühren; Kabelgroschen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Festsetzung der Rundfunkgebühren durch die Länderparlamente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1989, 115
  • afp 1988, 294
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juli 1988 (Nr. 25 B 87.00860) -.
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   VGH Bayern, 11.02.1988 - 25 B 87.00860   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5447
VGH Bayern, 11.02.1988 - 25 B 87.00860 (https://dejure.org/1988,5447)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.02.1988 - 25 B 87.00860 (https://dejure.org/1988,5447)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - 25 B 87.00860 (https://dejure.org/1988,5447)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2553
  • NVwZ 1988, 1038 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.1988 - 12 A 79/88

    Zulassung eines Rechtslehrers an einer deutschen Hochschule als

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1990 - 3 S 1632/90

    Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz für Hochschullehrer

    Die Erlaubnispflicht des Rechtsberatungsgesetzes gilt auch für Rechtslehrer an deutschen Hochschulen, die als Prozeßbevollmächtigte in Verfahren, die bei einem Verwaltungsgericht oder einem Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) anhängig sind, geschäftsmäßig tätig werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27.8.1987, NJW 1988, 220; VGH München, Beschluß vom 11.2.1988, NJW 1988, 2553; OVG Koblenz, Beschluß vom 26.7.1988, NJW 1988, 2555; Altenhoff-Busch-Kampmann-Chemnitz, RBerG, 8. Aufl., Art. 1 § 1 Rdn. 93; Redeker- von Oertzen, VwGO, § 67 Rdn. 2; Bornemann, MDR 1985, 182; Chemnitz, NJW 1987, 2421; Ostler, AnwBl 1987, 263; a.A. VGH München, Beschluß vom 23.2.1988, NJW 1988, 2554; Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 67 Rdn. 24; Eyermann-Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 67 Rdn. 24; Allgeier, DÖD 1989, 49; Willms, NJW 1987, 1302; Eyermann, BayVBl. 1988, 555).
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