Rechtsprechung
AG Berlin-Mitte, 09.07.2002 - 25 C 177/01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Haftung beim Abbrennen eines Silvesterfeuerwerks und Mitverschulden eines Zuschauers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung beim Abbrennen eines Silvesterfeuerwerks und Mitverschulden eines Zuschauers
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Silvesterfeuerwerk: Feuerwerk darf nur von einem Standort aus gezündet werden, von dem andere Personen oder Sachen nicht ernsthaft gefährdet werden - Bei Außerachtlassen der obliegenden Sorgfaltspflichten liegt fahrlässiges Handeln vor
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Sorgfaltspflichten beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht