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   VG Düsseldorf, 02.02.2009 - 25 K 5977/08   

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VG Düsseldorf, 02.02.2009 - 25 K 5977/08 (https://dejure.org/2009,9388)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.02.2009 - 25 K 5977/08 (https://dejure.org/2009,9388)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Februar 2009 - 25 K 5977/08 (https://dejure.org/2009,9388)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweitwohnungssteuerpflichtigkeit eines Studenten; Wesen einer Aufwandsteuer; Innehaben einer weiteren Wohnung als Indiz für besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Anknüpfung an die melderechtlichen Verhältnisse; Veranlassung zur Verlegung des Erstwohnsitzes als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für Studentenbude in Wuppertal rechtens

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für Studentenbude in Wuppertal rechtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Studentische Zweitwohnungssteuer in Wuppertal

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für Studentenbude in Wuppertal rechtens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.02.2009 - 25 K 5977/08
    "Die Zweitwohnungssteuer ist als Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a GG eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommt (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ).

    Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (so ausdrücklich BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983, a.a.O. S. 348 und vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 - BVerfGE 114, 316 ).

    Wird ein besonderer Aufwand betrieben, darf Aufwandsteuer erhoben werden, gleichgültig von wem und mit welchen Mitteln dieser Aufwand finanziert wird (BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983, a.a.O. S. 347 und vom 11. Oktober 2005, a.a.O.).

    Das Wesen der Aufwandsteuer schließt es aus, für die Steuerpflicht auf eine wertende Berücksichtigung der Absichten und verfolgten ferneren Zwecke, die dem Aufwand zugrunde liegen, abzustellen (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983, a.a.O., S. 357).

  • BVerwG, 07.02.1996 - 8 B 13.96

    Kommunalabgaben: Vereinbarkeit einer rückwirkenden Änderung von Teilen einer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.02.2009 - 25 K 5977/08
    "Im Übrigen ist das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechsprechung davon ausgegangen, dass die Heilung kommunaler Satzungen - gegebenenfalls unter Anordnung der Rückwirkung - in erster Linie Fragen aufwirft, die sich im kommunalen Abgabenrecht an das Recht der Länder richten (Beschluss vom 7. Februar 1996 - BVerwG 8 B 13.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 36 S. 4).

    Bei der Würdigung des Schutzes eines etwaigen Vertrauens der Betroffenen ist der Umstand von besonderer Bedeutung, dass der nach der Auslegung des irrevisiblen Landesrechts gültigen Satzungsregelung in der Vergangenheit gleichartige Regelungsversuche vorangegangen sind und deshalb dem etwaigen Vertrauen der Betroffenen, eine Steuer nicht zahlen zu müssen, die Schutzwürdigkeit fehlt (zu Beiträgen vgl. Beschluss vom 7. Februar 1996 a.a.O.).".

    Bei der Würdigung des Schutzes eines etwaigen Vertrauens der Betroffenen ist der Umstand von besonderer Bedeutung, dass der nach der Auslegung des irrevisiblen Landesrechts gültigen Satzungsregelung in der Vergangenheit gleichartige Regelungsversuche vorangegangen sind und deshalb dem etwaigen Vertrauen der Betroffenen, eine Steuer nicht zahlen zu müssen, die Schutzwürdigkeit fehlt (Beschluss vom 28. August 2007 - BVerwG 9 B 14.07 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 41 Rn. 9 und zu Beiträgen Beschluss vom 7. Februar 1996 BVerwG 8 B 13.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 36 S. 4).".

  • BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 17.07

    Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungssteuer, Hauptwohnung, Nebenwohnung,

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.02.2009 - 25 K 5977/08
    Zur weiteren Begründung ihrer Klage macht die Klägerin geltend, das Bundesverwaltungsgericht habe zwar in seinem zwischenzeitlich ergangenen Urteil vom 17. September 2008 - 9 C 17.07 - ein Anknüpfen an die melderechtlichen Verhältnisse grundsätzlich für zulässig erachtet, auf die tatsächlichen Verhältnisse sei jedoch abzustellen, wenn die melderechtlichen Verhältnisse nachweislich unrichtig seien.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem maßgeblichen Urteil vom 17. September 2008 - 9 C 17.07 - grundlegend auf den Standpunkt gestellt, auch das Innehaben einer Studentenwohnung, also einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf, sei ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordere und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringe.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem grundlegenden Urteil vom 17. September 2008 9 C 17.07 - folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.02.2009 - 25 K 5977/08
    Der Rückwirkung von Rechtssätzen sind durch das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 und 28 GG) verankerte Gebot des Vertrauensschutzes Grenzen gezogen, die sich nicht mit Hilfe nur eines einzigen Merkmals bestimmen lassen, sondern von Fallgruppe zu Fallgruppe festgelegt werden müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 2 BvL 6/59 BVerfGE 13, 261 ; BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 BVerwG 8 C 170.81 Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 21 S. 7 f.).

    "Für den Bürger bedeutet Rechtssicherheit in erster Linie Vertrauensschutz (BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 ).

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.02.2009 - 25 K 5977/08
    Der Rückwirkung von Rechtssätzen sind durch das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 und 28 GG) verankerte Gebot des Vertrauensschutzes Grenzen gezogen, die sich nicht mit Hilfe nur eines einzigen Merkmals bestimmen lassen, sondern von Fallgruppe zu Fallgruppe festgelegt werden müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 2 BvL 6/59 BVerfGE 13, 261 ; BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 BVerwG 8 C 170.81 Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 21 S. 7 f.).

    Die der Rückwirkung von Rechtssätzen dadurch gezogenen Grenzen lassen sich nicht mit Hilfe nur eines einzigen Merkmals bestimmen, sondern müssen von Fallgruppe zu Fallgruppe festgelegt werden (Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 = Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 21 S. 7 f.).

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.02.2009 - 25 K 5977/08
    Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (so ausdrücklich BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983, a.a.O. S. 348 und vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 - BVerfGE 114, 316 ).

    Wird ein besonderer Aufwand betrieben, darf Aufwandsteuer erhoben werden, gleichgültig von wem und mit welchen Mitteln dieser Aufwand finanziert wird (BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983, a.a.O. S. 347 und vom 11. Oktober 2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89

    Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.02.2009 - 25 K 5977/08
    Es handelt sich dabei um einen Sachverhalt, der sich einerseits von der Inanspruchnahme einer Erstwohnung unterscheidet, die keinen besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand gemäß Art. 105 Abs. 2a GG darstellt (vgl. Urteil vom 29. November 1991 - BVerwG 8 C 107.89 - Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 17 S. 5), andererseits aber keineswegs eine besonders aufwendige oder luxuriöse Einkommensverwendung voraussetzt.

    Wird somit das menschliche Grundbedürfnis "Wohnen" bereits in der als Hauptwohnung angemeldeten Erstwohnung gedeckt, stellt das Innehaben einer weiteren Wohnung einen zusätzlichen Aufwand dar, der typischerweise eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit indiziert (vgl. Urteil vom 29. November 1991 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2008 - 7 D 120/07

    Unzulässige Bekanntmachung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.02.2009 - 25 K 5977/08
    Dahingestellt bleiben kann, ob die Ausführungen des OVG NRW mit Urteil vom 14. August 2008 - 7 D 120/07.NE - dazu führen, dass vorstehende Zweitwohnungssteuersatzung aus formellen Gründen als unwirksam anzusehen ist.
  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07

    Aufwandsteuer, Vergnügungssteuer, Aufwand, Spielapparate; Spielgeräte;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.02.2009 - 25 K 5977/08
    Bei der Würdigung des Schutzes eines etwaigen Vertrauens der Betroffenen ist der Umstand von besonderer Bedeutung, dass der nach der Auslegung des irrevisiblen Landesrechts gültigen Satzungsregelung in der Vergangenheit gleichartige Regelungsversuche vorangegangen sind und deshalb dem etwaigen Vertrauen der Betroffenen, eine Steuer nicht zahlen zu müssen, die Schutzwürdigkeit fehlt (Beschluss vom 28. August 2007 - BVerwG 9 B 14.07 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 41 Rn. 9 und zu Beiträgen Beschluss vom 7. Februar 1996 BVerwG 8 B 13.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 36 S. 4).".
  • BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 30.07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Rüge eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.02.2009 - 25 K 5977/08
    Zur Zulässigkeit der Rückwirkung hat das Bundesverwaltungsgericht in dem maßgeblichen Beschluss vom 31. März 2008 - 9 B 30.07 - ausgeführt:.
  • BVerwG, 08.07.2008 - 9 B 45.07

    Rückwirkende Inkraftsetzung von steuerliche Tatbestände regelnden Steuergesetzen

  • BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07

    Voraussetzungen der Räumungsvollstreckung gegen Mieter einer Mietwohnung;

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 N 1.93

    Finanzwesen - Verpackungssteuer - Sachgesetzgebungskompetenz

  • BFH, 05.03.1997 - II R 28/95

    Zweitwohnungsteuer Hamburg

  • BFH, 01.10.2008 - II B 16/08

    Zweitwohnungsteuer in Berlin: Ehemaliges Kinderzimmer als

  • BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 2.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge

  • BVerwG, 27.10.2003 - 9 B 102.03

    Entfallen des von Verfassungs wegen geforderten Örtlichkeitsbezugs der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - 14 E 1045/05
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