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   LG München I, 15.01.2014 - 25 O 16238/13   

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https://dejure.org/2014,2165
LG München I, 15.01.2014 - 25 O 16238/13 (https://dejure.org/2014,2165)
LG München I, Entscheidung vom 15.01.2014 - 25 O 16238/13 (https://dejure.org/2014,2165)
LG München I, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 25 O 16238/13 (https://dejure.org/2014,2165)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Benotung in einer Arztbewertung ist nicht zu löschen, da sie eine zulässige Meinungsäußerung darstellt

  • kanzlei.biz

    Bewertung eines Arztes auf einem Internet-Bewertungsportal ist zulässig

  • kanzlei-rader.de

    Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch "unvernünftige” Äußerungen auf einem Bewertungsportal, die die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten

  • dr-wachs.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arztbewertung nach Noten

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bewertung in Ärzteportal mittels Schulnoten durch Meinungsfreiheit gedeckt

  • kanzlei-rader.de

    Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch "unvernünftige” Äußerungen auf einem Bewertungsportal, die die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten

Kurzfassungen/Presse (5)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Bewertung nach Schulnoten in Bewertungsportal

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Arztbewertung mit Schulnoten von Meinungsfreiheit gedeckt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bewertung nach Schulnoten in Bewertungsportal

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Arztbewertung muss nicht gelöscht werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arztbewertung muss nicht gelöscht werden

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Löschung einer Notenbewertung auf der Ärzte-Bewertungsplattform Jameda.de

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 85/12

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Sharehosting-Dienstes

    Auszug aus LG München I, 15.01.2014 - 25 O 16238/13
    Als Störer kann nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu Urteil vom 15.08.2013, I ZR 85/12 m.w.N.) bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten Rechtsguts beiträgt.
  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus LG München I, 15.01.2014 - 25 O 16238/13
    Tatsachenbehauptungen unterscheiden sich von Werturteilen dadurch, das bei diesen die subjektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit im Vordergrund steht, während für jene die objektive Beziehung des sich Äußerungen zum Inhalt seiner Äußerung charakteristisch ist (vgl. dazu BVerfG, NJW 00, 199, 200 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus LG München I, 15.01.2014 - 25 O 16238/13
    Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners in Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht, eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (BGH, VI ZR 14/07).
  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

    Auszug aus LG München I, 15.01.2014 - 25 O 16238/13
    Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil diese durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH, VI ZR 140/98).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus LG München I, 15.01.2014 - 25 O 16238/13
    Zu beachten ist auch, dass sich der Schutzbereich des Artikel 5 Abs. 1 GG auch auf die Äußerung von Tatsachen erstreckt, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, sowie auf Äußerungen in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (BGH, 05.12.2006, VI ZR 45/05).
  • BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12

    Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als "Winkeladvokatur" kann von der

    Auszug aus LG München I, 15.01.2014 - 25 O 16238/13
    Bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage ist eine Schmähung nur ausnahmsweise anzunehmen, sie ist ihrem Wesen nach eher auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfG, 1 BvR 1751/12).
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