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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 21.08.2018 - 25 O 73/18   

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LG Stuttgart, 21.08.2018 - 25 O 73/18 (https://dejure.org/2018,31858)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21.08.2018 - 25 O 73/18 (https://dejure.org/2018,31858)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21. August 2018 - 25 O 73/18 (https://dejure.org/2018,31858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verbraucherdarlehen zur Kfz-Finanzierung - rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Darlehensvertrag mit der Mercedes-Benz Bank kann bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung auch nach Jahren noch widerrufen werden / BMW-Bank

  • dr-stoll-kollegen.de (Kurzinformation)

    Widerruf Autokredit - Mercedes Bank wegen Fehlern im Autokreditvertrag verurteilt

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen die Mercedes-Bank

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Autokredit bei Mercedes Bank erfolgreich widerrufen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal: Mercedes muss diverse Diesel-Modelle zurückrufen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf Autokredit: Mercedes-Benz-Bank zur Rückabwicklung verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mercedes Benz Bank - Widerruf schlägt durch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Autokredit bei Mercedes Bank erfolgreich widerrufen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Belehrung der Mercedes Bank - Widerruf der Autofinanzierung möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf zahlreicher Autofinanzierungen möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mercedes-Benz Bank erstmalig zur Rückabwicklung eines Autokredits verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugrückgabe über Darlehenswiderruf (Widerrufsjoker)!

Sonstiges

  • anwalt-kg.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Erstes Urteil gegen Mercedes-Benz Bank

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.08.2018 - 25 O 73/18
    Bei einem durchschnittlichen Verbraucher schafft diese Formulierung eine Unsicherheit über die Folgen des Widerrufes und ist objektiv geeignet, ihn von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (vgl. BGH vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15; vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08), zumal überdies in den Darlehensbedingungen unter IX. Ziffer 5 der Hinweis zu finden ist, dass bei Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist keine Sollzinsen zu entrichten seien.

    Welche Anforderungen sich daraus im Einzelfall ergeben, ob insbesondere die Berufung auf eine Rechtsposition rechtsmissbräuchlich erscheint, kann regelmäßig nur mit Hilfe einer umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände entschieden werden, wobei die Interessen aller an einem Rechtsverhältnis Beteiligten zu berücksichtigen sind (vgl. BGH vom 12.07.2016 - XI ZR 546/15 [richtig: XI ZR 564/15 - d. Red.] ).

    Es ist dem Darlehensgeber während der Schwebezeit bei laufenden Vertragsbeziehungen nämlich jederzeit möglich und zumutbar, durch eine Nachbelehrung des Verbrauchers die Widerrufrist in Gang zu setzen (vgl. BGH vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15).

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.08.2018 - 25 O 73/18
    Bei einem durchschnittlichen Verbraucher schafft diese Formulierung eine Unsicherheit über die Folgen des Widerrufes und ist objektiv geeignet, ihn von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (vgl. BGH vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15; vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08), zumal überdies in den Darlehensbedingungen unter IX. Ziffer 5 der Hinweis zu finden ist, dass bei Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist keine Sollzinsen zu entrichten seien.

    Das Gesetz knüpft unabhängig davon, ob der Verbraucher durch die unzureichende Belehrung tatsächlich einer Fehlvorstellung über das Bestehen eines Widerrufsrechtes unterlag, allein an die objektive Gesetzeswidrigkeit der Widerrufsinformation die Sanktion eines unbefristeten Widerrufsrechtes des Verbrauchers (vgl. BGH vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08; OLG Stuttgart vom 23.05.2017 - 6 U 192/16).

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.08.2018 - 25 O 73/18
    Insoweit ist es beim vorliegenden negativen Feststellungsbegehren anders als in den Fällen, in denen der Klageantrag auf die positive Feststellung gerichtet ist, der Darlehensvertrag habe sich aufgrund des Widerrufs der auf seinen Abschluss gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt (vgl. dazu BGH vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15).

    Insbesondere kann der Kläger die Erstattungen nicht mit der Begründung verlangen, die Beklagte sei ihm zum Schadensersatz verpflichtet, weil sie ihre Verpflichtung zu Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsinformation verletzt habe (vergleiche BGH vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15).

  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.08.2018 - 25 O 73/18
    Dabei handelt es sich nicht um ein Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 ZPO, sondern um eine rechtliche Einzelfrage eines solchen (vergleiche BGH vom 12.12.1994 - II ZR 269/93).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 242/05

    Schutzzweck der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.08.2018 - 25 O 73/18
    Daran fehlt es hier vor der Entstehung von Ansprüchen nach § 357 Absatz 1 Satz 1 BGB a. F. in Verbindung mit den §§ 346 ff. BGB soll die Widerrufsbelehrung nicht schützen (vergleiche BGH vom 19.09.2006 - XI ZR 242/05).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.08.2018 - 25 O 73/18
    Die Rückabwicklung findet allein zwischen dem Verbraucher und dem Darlehensgeber statt in Form eines Forderungsdurchgriffes, sodass der Verbraucher vom Darlehensgeber geleistete Ratenzahlungen und auch eine etwaige Anzahlung herausverlangen kann (vgl. BGH vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08).
  • BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09

    Widerruf eines Darlehensvertrages bei nur teilweiser Finanzierung eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.08.2018 - 25 O 73/18
    Gemäß § 358 Absatz 4 Satz 5 BGB a.F. tritt der Darlehensgeber im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich der Widerrufsfolgen in die Rechte und Pflichten des Unternehmers aus dem verbundenen Vertrag ein (vgl. BGH vom 18.01.2011 - XI ZR 356/09).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.08.2018 - 25 O 73/18
    Eine Rechtsausübung kann insbesondere dann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11; vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15).
  • BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 146/15

    Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.08.2018 - 25 O 73/18
    Auf die Motivation für die Ausübung eines Widerrufsrechtes kommt es im Übrigen nicht an (vgl. BGH vom 22.03.2016 - VIII ZR 146/15).
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZR 132/15

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung bei Abhängigkeit beider

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.08.2018 - 25 O 73/18
    Da der Rückgewähranspruch des Verbrauchers gegen den Darlehensgeber hinsichtlich der an den Unternehmer erbrachten Leistungen bereits kraft Gesetzes auf solche Leistungen beschränkt ist, die aus dem eigenen Vermögen des Schuldners stammen, bedarf es im Verhältnis zwischen Schuldner und Darlehensgeber insbesondere keiner Aufrechnung, soweit der Darlehensgeber die Leistungen an den Unternehmer finanziert hat (vgl. BGH vom 03.03.2016 - IX ZR 132/15).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

  • OLG Stuttgart, 07.02.2017 - 6 U 40/16

    Treuwidrigkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehens

  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • OLG Stuttgart, 23.05.2017 - 6 U 192/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung bei Widerruf eines einvernehmlich

  • OLG Stuttgart, 24.01.2017 - 6 U 96/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung des Widerrufsrechts durch Abschluss einer

  • LG Düsseldorf, 05.04.2019 - 10 O 192/18

    Rückabwicklung eines widerrufenen Verbraucherdarlehensvertrags

    Selbst wenn man die Regelungen unter der Überschrift "Widerrufsfolgen" in ihrer Gesamtheit als widersprüchlich und damit potentiell irreführend ansähe (so AG Itzehoe, Urteil vom 26.02.2015, 94 C 343/14, Rn. 30 f., juris; LG Hamburg, Urteil vom 23.11.2016, 305 O 74/16, Rn. 25 f., juris [abgeändert durch OLG Hamburg, a. a. O.]; LG Stuttgart, Urteil vom 21.08.2018, 25 O 73/18, Rn. 52, juris; LG Aurich, Urteil vom 13.11.2018, 1 O 632/18, Rn. 48, juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2019, 13 O 34/18, n. v.; offen gelassen von OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2015, 31 U 94/15, Rn. 32, juris), kann sich dies jedenfalls nicht zum Nachteil der Beklagten auswirken.
  • LG Düsseldorf, 18.01.2019 - 10 O 4/18

    Rechtsstreit über die Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrags

    Selbst wenn man die Regelungen unter der Überschrift "Widerrufsfolgen" in ihrer Gesamtheit als widersprüchlich und damit potentiell irreführend ansähe (so AG Itzehoe, Urteil vom 26.02.2015, 94 C 343/14, Rn. 30 f., juris; LG Hamburg, Urteil vom 23.11.2016, 305 O 74/16, Rn. 25 f., juris [abgeändert durch OLG Hamburg, a. a. O.]; LG Stuttgart, Urteil vom 21.08.2018, 25 O 73/18, Rn. 52, juris; LG Aurich, Urteil vom 13.11.2018, 1 O 632/18, Rn. 48, juris; offen gelassen von OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2015, 31 U 94/15, Rn. 32, juris), kann sich dies jedenfalls nicht zum Nachteil der Beklagten auswirken.
  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 6 U 210/18

    Ordnungsgemäße Widerrufsinformation bei Verweis auf Darlehensbedingungen

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.08.2018, Az. 25 O 73/18, abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 21.08.2018, Az. 25 O 73/18, die Klage abzuweisen.

  • LG Düsseldorf, 22.02.2019 - 10 O 75/18

    Erklärung des Widerrufs der auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten

    Selbst wenn man die Regelungen unter der Überschrift "Widerrufsfolgen" in ihrer Gesamtheit als widersprüchlich und damit potentiell irreführend ansähe (so AG Itzehoe, Urteil vom 26.02.2015, 94 C 343/14, Rn. 30 f., juris; LG Hamburg, Urteil vom 23.11.2016, 305 O 74/16, Rn. 25 f., juris [abgeändert durch OLG Hamburg, a. a. O.]; LG Stuttgart, Urteil vom 21.08.2018, 25 O 73/18, Rn. 52, juris; LG Aurich, Urteil vom 13.11.2018, 1 O 632/18, Rn. 48, juris; offen gelassen von OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2015, 31 U 94/15, Rn. 32, juris), kann sich dies jedenfalls nicht zum Nachteil der Beklagten auswirken.
  • OLG München, 12.06.2019 - 5 U 323/19

    Anforderungen an Widerrufsbelehrung

    Es werde auf das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.08.2018 - 25 O 73/18 verwiesen.

    Soweit sich die Kläger auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21. August 2018 - 25 O 73/18 berufen und dieses in Verbindung mit der Entscheidung des BGH vom 18. Januar 2011 - XI ZR 356/09 bringen, wonach die Rückabwicklung bei verbundenen Verträgen nach einem Widerruf des Verbrauchers grundsätzlich zwischen der Darlehensgeberin einerseits und dem Unternehmer des verbundenen Vertrags andererseits stattzufinden hat, ist dies vorliegend unbehelflich.

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2020 - 6 U 67/19

    Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrages zur Finanzierung des Erwerbs

    Das Landgericht Stuttgart habe mit Urteil vom 21. August 2018 (25 O 73/18) bestätigt, dass "hierin" ein zum Widerruf berechtigender Fehler der Belehrung zu sehen sei.

    Soweit der Kläger mit der Berufungsbegründung zunächst geltend gemacht hat, es sei der Beklagten unbenommen, keine Zinsen zu erheben, diese Angabe stehe jedoch in Widerspruch mit der Angabe über den vereinbarten Sollzins, und insoweit auf eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 21.08.2018 (Az. 25 O 73/18) verweist, hat er bereits verkannt, dass die Beklagte vorliegend gerade nicht auf Zinsen verzichtet, sondern den pro Tag zu zahlenden Zinsbetrag mit 0, 32 EUR beziffert hat, während in dem vom LG Stuttgart entschiedenen Sachverhalt eine Widerrufsinformation streitgegenständlich war, bei der der für den Fall eines wirksamen Widerrufs zu zahlende Zinsbetrag mit 0, 00 EUR beziffert worden war.

  • OLG München, 02.04.2019 - 5 U 3891/18

    Unwirksamer Widerruf eines Finanzierungsdarlehens für einen Pkw

    Es werde auf das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.08.2018 - 25 O 73/18 verwiesen.

    Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21. August 2018 - 25 O 73/18 beruft und dieses in Verbindung mit der Entscheidung des BGH vom 18. Januar 2011 - XI ZR 356/09 bringt, wonach die Rückabwicklung bei verbundenen Verträgen nach einem Widerruf des Verbrauchers grundsätzlich zwischen der Darlehensgeberin einerseits und dem Unternehmer des verbundenen Vertrags andererseits stattzufinden hat, ist dies vorliegend unbehelflich.

  • OLG München, 02.04.2019 - 5 U 4571/18

    Anforderungen an Widerrufsbelerhung

    Es werde auf das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.08.2018 - 25 O 73/18 verwiesen.

    Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21. August 2018 - 25 O 73/18 beruft und dieses in Verbindung mit der Entscheidung des BGH vom 18. Januar 2011 - XI ZR 356/09 bringt, wonach die Rückabwicklung bei verbundenen Verträgen nach einem Widerruf des Verbrauchers grundsätzlich zwischen der Darlehensgeberin einerseits und dem Unternehmer des verbundenen Vertrags andererseits stattzufinden hat, ist dies vorliegend unbehelflich.

  • OLG Frankfurt, 26.07.2019 - 24 U 230/18

    Angabe des Tageszinssatzes im Darlehensvertrag für den Fall des Widerrufs mit

    Entgegenstehender landgerichtlicher Rechtsprechung (LG Aurich, BeckRS 2018, 30943; LG Stuttgart, BeckRS 2018, 22716) vermag der Senat daher nicht zu folgen.
  • LG Erfurt, 08.03.2019 - 9 O 480/18

    Mercedes-Benz Bank AG zur Rückabwicklung eines finanzierten Autokaufs verurteilt

    Die Kammer schließt sich in soweit zur Begründung der vom Landgericht Stuttgart im Urteil vom 21.08.2018, Aktz.: 25 O 73/18 vertretenen Auffassung an.
  • LG Düsseldorf, 17.05.2019 - 10 O 294/18

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages durch Widerruf der auf den Abschluss des

  • LG München I, 13.02.2020 - 40 O 9956/19

    Darlehensvertrag, Widerruf, Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Vertragsschluss,

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 18.01.2019 - 2-25 O 73/18   

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https://dejure.org/2019,83750
LG Frankfurt/Main, 18.01.2019 - 2-25 O 73/18 (https://dejure.org/2019,83750)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.01.2019 - 2-25 O 73/18 (https://dejure.org/2019,83750)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 2-25 O 73/18 (https://dejure.org/2019,83750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 07.07.2021 - 17 U 63/19

    VW-Abgasskandal: Deliktische Haftung für Fahrzeugmodelle einer

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. Januar 2019, Az. 2-25 O 73/18, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2-25 O 73/18 aufzuheben und zur erneuten Verhandlung und Beweisaufnahme an das Landgericht Frankfurt am Main zurückzuverweisen.

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