Rechtsprechung
LG Stuttgart, 21.08.2018 - 25 O 73/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (12)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Darlehensvertrag mit der Mercedes-Benz Bank kann bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung auch nach Jahren noch widerrufen werden / BMW-Bank
- dr-stoll-kollegen.de (Kurzinformation)
Widerruf Autokredit - Mercedes Bank wegen Fehlern im Autokreditvertrag verurteilt
- rae-sh.com (Kurzinformation)
Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen die Mercedes-Bank
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Autokredit bei Mercedes Bank erfolgreich widerrufen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Abgasskandal: Mercedes muss diverse Diesel-Modelle zurückrufen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Widerruf Autokredit: Mercedes-Benz-Bank zur Rückabwicklung verurteilt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mercedes Benz Bank - Widerruf schlägt durch
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mercedes-Benz Bank erstmalig zur Rückabwicklung eines Autokredits verurteilt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fehlerhafte Belehrung der Mercedes Bank - Widerruf der Autofinanzierung möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Widerruf zahlreicher Autofinanzierungen möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Autokredit bei Mercedes Bank erfolgreich widerrufen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahrzeugrückgabe über Darlehenswiderruf (Widerrufsjoker)!
Sonstiges
- anwalt-kg.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Erstes Urteil gegen Mercedes-Benz Bank
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 21.08.2018 - 25 O 73/18
- OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 6 U 210/18
- BGH, 10.11.2020 - XI ZR 426/19
Wird zitiert von ... (12)
- LG Düsseldorf, 05.04.2019 - 10 O 192/18
Rückabwicklung eines widerrufenen Verbraucherdarlehensvertrags
Selbst wenn man die Regelungen unter der Überschrift "Widerrufsfolgen" in ihrer Gesamtheit als widersprüchlich und damit potentiell irreführend ansähe (so AG Itzehoe…, Urteil vom 26.02.2015, 94 C 343/14, Rn. 30 f., juris; LG Hamburg…, Urteil vom 23.11.2016, 305 O 74/16, Rn. 25 f., juris [abgeändert durch OLG Hamburg, a. a. O.]; LG Stuttgart, Urteil vom 21.08.2018, 25 O 73/18, Rn. 52, juris; LG Aurich…, Urteil vom 13.11.2018, 1 O 632/18, Rn. 48, juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2019, 13 O 34/18, n. v.; offen gelassen von OLG Hamm…, Urteil vom 23.11.2015, 31 U 94/15, Rn. 32, juris), kann sich dies jedenfalls nicht zum Nachteil der Beklagten auswirken. - LG Düsseldorf, 18.01.2019 - 10 O 4/18
Rechtsstreit über die Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrags
Selbst wenn man die Regelungen unter der Überschrift "Widerrufsfolgen" in ihrer Gesamtheit als widersprüchlich und damit potentiell irreführend ansähe (so AG Itzehoe…, Urteil vom 26.02.2015, 94 C 343/14, Rn. 30 f., juris; LG Hamburg…, Urteil vom 23.11.2016, 305 O 74/16, Rn. 25 f., juris [abgeändert durch OLG Hamburg, a. a. O.]; LG Stuttgart, Urteil vom 21.08.2018, 25 O 73/18, Rn. 52, juris; LG Aurich…, Urteil vom 13.11.2018, 1 O 632/18, Rn. 48, juris; offen gelassen von OLG Hamm…, Urteil vom 23.11.2015, 31 U 94/15, Rn. 32, juris), kann sich dies jedenfalls nicht zum Nachteil der Beklagten auswirken. - LG Düsseldorf, 22.02.2019 - 10 O 75/18
Erklärung des Widerrufs der auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten …
Selbst wenn man die Regelungen unter der Überschrift "Widerrufsfolgen" in ihrer Gesamtheit als widersprüchlich und damit potentiell irreführend ansähe (so AG Itzehoe…, Urteil vom 26.02.2015, 94 C 343/14, Rn. 30 f., juris; LG Hamburg…, Urteil vom 23.11.2016, 305 O 74/16, Rn. 25 f., juris [abgeändert durch OLG Hamburg, a. a. O.]; LG Stuttgart, Urteil vom 21.08.2018, 25 O 73/18, Rn. 52, juris; LG Aurich…, Urteil vom 13.11.2018, 1 O 632/18, Rn. 48, juris; offen gelassen von OLG Hamm…, Urteil vom 23.11.2015, 31 U 94/15, Rn. 32, juris), kann sich dies jedenfalls nicht zum Nachteil der Beklagten auswirken.
- OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 6 U 210/18
Ordnungsgemäße Widerrufsinformation bei Verweis auf Darlehensbedingungen
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.08.2018, Az. 25 O 73/18, abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 21.08.2018, Az. 25 O 73/18, die Klage abzuweisen.
- OLG Frankfurt, 26.07.2019 - 24 U 230/18
Angabe des Tageszinssatzes im Darlehensvertrag für den Fall des Widerrufs mit …
Entgegenstehender landgerichtlicher Rechtsprechung (LG Aurich, BeckRS 2018, 30943; LG Stuttgart, BeckRS 2018, 22716) vermag der Senat daher nicht zu folgen. - OLG Düsseldorf, 12.03.2020 - 6 U 67/19 Das Landgericht Stuttgart habe mit Urteil vom 21. August 2018 (25 O 73/18) bestätigt, dass "hierin" ein zum Widerruf berechtigender Fehler der Belehrung zu sehen sei.
Soweit der Kläger mit der Berufungsbegründung zunächst geltend gemacht hat, es sei der Beklagten unbenommen, keine Zinsen zu erheben, diese Angabe stehe jedoch in Widerspruch mit der Angabe über den vereinbarten Sollzins, und insoweit auf eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 21.08.2018 (Az. 25 O 73/18) verweist, hat er bereits verkannt, dass die Beklagte vorliegend gerade nicht auf Zinsen verzichtet, sondern den pro Tag zu zahlenden Zinsbetrag mit 0, 32 EUR beziffert hat, während in dem vom LG Stuttgart entschiedenen Sachverhalt eine Widerrufsinformation streitgegenständlich war, bei der der für den Fall eines wirksamen Widerrufs zu zahlende Zinsbetrag mit 0, 00 EUR beziffert worden war.
- OLG München, 12.06.2019 - 5 U 323/19
Anforderungen an Widerrufsbelehrung
Es werde auf das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.08.2018 - 25 O 73/18 verwiesen.Soweit sich die Kläger auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21. August 2018 - 25 O 73/18 berufen und dieses in Verbindung mit der Entscheidung des BGH vom 18. Januar 2011 - XI ZR 356/09 bringen, wonach die Rückabwicklung bei verbundenen Verträgen nach einem Widerruf des Verbrauchers grundsätzlich zwischen der Darlehensgeberin einerseits und dem Unternehmer des verbundenen Vertrags andererseits stattzufinden hat, ist dies vorliegend unbehelflich.
- OLG München, 02.04.2019 - 5 U 4571/18
Anforderungen an Widerrufsbelerhung
Es werde auf das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.08.2018 - 25 O 73/18 verwiesen.Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21. August 2018 - 25 O 73/18 beruft und dieses in Verbindung mit der Entscheidung des BGH vom 18. Januar 2011 - XI ZR 356/09 bringt, wonach die Rückabwicklung bei verbundenen Verträgen nach einem Widerruf des Verbrauchers grundsätzlich zwischen der Darlehensgeberin einerseits und dem Unternehmer des verbundenen Vertrags andererseits stattzufinden hat, ist dies vorliegend unbehelflich.
- OLG München, 02.04.2019 - 5 U 3891/18
Unwirksamer Widerruf eines Finanzierungsdarlehens für einen Pkw
Es werde auf das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.08.2018 - 25 O 73/18 verwiesen.Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21. August 2018 - 25 O 73/18 beruft und dieses in Verbindung mit der Entscheidung des BGH vom 18. Januar 2011 - XI ZR 356/09 bringt, wonach die Rückabwicklung bei verbundenen Verträgen nach einem Widerruf des Verbrauchers grundsätzlich zwischen der Darlehensgeberin einerseits und dem Unternehmer des verbundenen Vertrags andererseits stattzufinden hat, ist dies vorliegend unbehelflich.
- LG Erfurt, 08.03.2019 - 9 O 480/18
Mercedes-Benz Bank AG zur Rückabwicklung eines finanzierten Autokaufs verurteilt
Die Kammer schließt sich in soweit zur Begründung der vom Landgericht Stuttgart im Urteil vom 21.08.2018, Aktz.: 25 O 73/18 vertretenen Auffassung an. - LG Düsseldorf, 17.05.2019 - 10 O 294/18
Rückabwicklung eines Darlehensvertrages durch Widerruf der auf den Abschluss des …
- LG München I, 13.02.2020 - 40 O 9956/19
Darlehensvertrag, Widerruf, Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Vertragsschluss, …
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 18.01.2019 - 2-25 O 73/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.01.2019 - 2-25 O 73/18
- OLG Frankfurt, 07.07.2021 - 17 U 63/19
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 07.07.2021 - 17 U 63/19
VW-Abgasskandal: Deliktische Haftung für Fahrzeugmodelle einer …
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. Januar 2019, Az. 2-25 O 73/18, wird zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2-25 O 73/18 aufzuheben und zur erneuten Verhandlung und Beweisaufnahme an das Landgericht Frankfurt am Main zurückzuverweisen.