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   LG Hannover, 22.09.2011 - 25 O 98/10   

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https://dejure.org/2011,6749
LG Hannover, 22.09.2011 - 25 O 98/10 (https://dejure.org/2011,6749)
LG Hannover, Entscheidung vom 22.09.2011 - 25 O 98/10 (https://dejure.org/2011,6749)
LG Hannover, Entscheidung vom 22. September 2011 - 25 O 98/10 (https://dejure.org/2011,6749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • niedersachsen.de

    Internetwerbung für Glücksspiel

  • kanzlei.biz

    Keine Werbung für Glückspiele im Internet durch ausländische Anbieter

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Ausländischer Glücksspielanbieter darf in Deutschland nicht im Internet werben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Internetglücksspielverbot gilt auch für ausländische Anbieter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Glücksspielwerbung im Internet von Londoner Anbieter

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Generelles Internetwerbeverbot verstößt nicht gegen Europarecht - Britischer Glücksspielanbieter darf in Deutschland seine Produkte nicht via Internet bewerben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Internetglücksspielverbot gilt auch für ausländische Anbieter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausländischer Glücksspielanbieter darf in Deutschland nicht im Internet werben

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Glücksspielbetreiber aus London darf nicht werben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Werbeverbot für ausländische Glückspielanbieter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausländischer Glücksspielanbieter darf in Deutschland nicht im Internet werben - Internetseiten verstoßen gegen generelles Verbot von Werbung für Glücksspiele im Internet gemäß Glücksspielstaatsvertrag

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 30.06.2011 - C-212/08

    Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein,

    Auszug aus LG Hannover, 22.09.2011 - 25 O 98/10
    Sie meint, das Urteil des BVerw Gerichts v. 1.6.2011 ( 8 C 5.10 ) sei durch das Zetrurf-Urteil des EuGH v. 30.6.2011 - Rs C-212/08 - ) überholt.

    Dazu kann auch ein besonders hohes Schutzniveau gehören, wie der EuGH im Urteil vom 30.06.2011 - Rechtssache C-212/08-Ceturf- näher ausgeführt hat.

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus LG Hannover, 22.09.2011 - 25 O 98/10
    Sie meint, das Urteil des BVerw Gerichts v. 1.6.2011 ( 8 C 5.10 ) sei durch das Zetrurf-Urteil des EuGH v. 30.6.2011 - Rs C-212/08 - ) überholt.

    Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.06.2011 (Bundesverwaltungsgericht 8 C 5.10) hat dieses Gericht nämlich entschieden, dass die Internetverbote des Glückspielstaatsvertrages unabhängig von der Gültigkeit und Bestand des staatlichen Glückspielmonopols allgemein geltendes Recht sind (Bundesverwaltungsgericht, a.a.O., Seite 8).

  • BGH, 05.02.2002 - KZR 3/01

    Kieler Modell der Frauen- und Jugendnachtfahrten nicht kartellrechtswidrig

    Auszug aus LG Hannover, 22.09.2011 - 25 O 98/10
    Das gilt auch für ausländische Anbieter auf dem inländischen Marktort (BGH NJW 2002, 2176).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus LG Hannover, 22.09.2011 - 25 O 98/10
    Er ist im Inland belegen, wenn sich der Werbeauftritt bestimmungsgemäß im Inland auswirken soll (BGH a.a.O., derselbe NJW 2005, 1435 - Hotel Maritime - OLG Köln NJW-RR 2008, 259).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus LG Hannover, 22.09.2011 - 25 O 98/10
    Der EuGH hat mit Urteil vom 08.09.2010 (Rs.C-46/08-Carmen-Media) zur Auslegung des Artikel 49 EG in einem Vorabentscheidungsersuchen entschieden, dass eine nationale Regelung über das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet grundsätzlich als zur Verfolgung legitimer Ziele im innerstaatlichen Recht als geeignet angesehen werden kann, auch wenn das Anbieten solcher Spiele über herkömmliche Kanäle (außerhalb des Internets) zulässig bleibt.
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