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LG Düsseldorf, 25.09.1990 - 25 T 740/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfallende Steuerberatungskosten bei der Pfändung eines Anspruches auf Lohnsteuerjahresausgleich als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 788
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG München I, 20.10.1986 - 20 T 18516/86
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.1990 - 25 T 740/90
Daher sind die Kosten seiner Inanspruchnahme nicht als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung anzuerkennen (vgl. LG München I AnwBl. 1987, 99;… Hansens a.a.O.).
- BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Bei den Tatbestandsmerkmalen des Anfalls, der Notwendigkeit (vgl. dazu z.B. BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03 -, juris, Rn. 11;… Smid, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2016, § 788 Rn. 21;… Geimer, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 788 Rn. 9a m.w.N.) und der Höhe der Zwangsvollstreckungskosten (gem. § 788 Abs. 1 ZPO) handelt es sich um vom Gläubiger darzulegende und erforderlichenfalls zu beweisende anspruchsbegründende Tatsachen (vgl. OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 21. Juli 1994 - 3 W 93/94 -, Rpfleger 1995, S. 172; LG Düsseldorf, Beschluss vom 25. September 1990 - 25 T 740/90 -, JurBüro 1991, S. 130), zu deren Beweis der Schuldner den Gläubiger im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage - sofern ein Rechtsschutzbedürfnis besteht - zwingen kann. - LG Mönchengladbach, 27.01.2000 - 5 T 25/00 Die Kammer schließt sich jedoch der von einigen Gerichten vertretenen Auffassung an, dass auf Grund dieses gegen den Mieter der Wohnung ergangenen Räumungstitels auch dann die Räumung gegen dessen Familienangehörige durchgeführt werden kann, wenn der Mieter selbst nicht mehr in der Wohnung lebt (vgl. z. B. Landgericht Frankfurt DGVZ 1991, 11).