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   BPatG, 21.07.2005 - 25 W (pat) 20/05   

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BPatG, 21.07.2005 - 25 W (pat) 20/05 (https://dejure.org/2005,31111)
BPatG, Entscheidung vom 21.07.2005 - 25 W (pat) 20/05 (https://dejure.org/2005,31111)
BPatG, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 25 W (pat) 20/05 (https://dejure.org/2005,31111)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 21.07.2005 - 25 W (pat) 20/05
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).

    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 21.07.2005 - 25 W (pat) 20/05
    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

    In rechtlicher Hinsicht in zudem noch zu beachten, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es auch nur in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. EuGH, MarkenR 2003, 450 - DOUBLEMINT; EuGH MarkenR 2004, 111, 115 - BIOMILD; BGH GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude).

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 21.07.2005 - 25 W (pat) 20/05
    Inhaltsbeschreibende Werktitel können zwar Titelschutz iS von § 5 Abs. 3 MarkenG erlangen; ihnen fehlt jedoch, soweit es um ihre Eintragung als Marke geht, das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft, worauf die Markenstelle bereits zutreffend hingewiesen hatte (vgl. BGH, GRUR 1998, 145, 146 - Klassentreffen; GRUR 2003, 342, 343 - Winnetou).

    Der beschreibende Begriffsinhalt betrifft nicht nur das Werk als solches, sondern auch die Dienstleistungen, mittels deren die Werke entstehen bzw. veröffentlicht und verbreitet werden (vgl. dazu BGH, GRUR 2003, 342, 343 - Winnetou).

  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 21.07.2005 - 25 W (pat) 20/05
    Die Wortfolge "Das Regionale" ist daher in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen entgegen der Auffassung der Anmelderin nicht vage und mehrdeutig - was u.U. Indiz für eine hinreichende Unterscheidungskraft sein kann (vgl. BGH, GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten-Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude) -, sondern beschränkt sich auf eine für den Verkehr ohne weiteres erkennbare Sachaussage zu Gegenstand und Inhalt oder auch zu dem Verbreitungsgebiet der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen.

    In rechtlicher Hinsicht in zudem noch zu beachten, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es auch nur in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. EuGH, MarkenR 2003, 450 - DOUBLEMINT; EuGH MarkenR 2004, 111, 115 - BIOMILD; BGH GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 21.07.2005 - 25 W (pat) 20/05
    Ergänzend weist der Senat jedoch darauf hin, dass nach der aktuellen Rechtsprechung auch abstrakte Farbmarken entgegen der Auffassung der Anmelderin nicht generell, sondern nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen herkunftshinweisend wirken und damit schutzfähig sind (vgl. dazu EuGH MarkenR 2003, 227 - Libertel [Farbmarke orange]; EuGH, MarkenR 2004, 338 - Heidelberger Bauchemie [Farbmarke blau/gelb]).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.07.2005 - 25 W (pat) 20/05
    Derartige einfache grafische Gestaltungen, an die sich der Verkehr - etwa durch häufige werbemäßige Verwendung - gewöhnt hat, vermögen daher eine fehlende Unterscheidungskraft der Wörter ebenso wenig aufzuwiegen wie derartige einfache graphische Gestaltungselemente auch für sich allein wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eingetragen werden können (BGH WRP 2001, 1201 - antiKalk; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rdnr. 164 ff).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus BPatG, 21.07.2005 - 25 W (pat) 20/05
    Ergänzend weist der Senat jedoch darauf hin, dass nach der aktuellen Rechtsprechung auch abstrakte Farbmarken entgegen der Auffassung der Anmelderin nicht generell, sondern nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen herkunftshinweisend wirken und damit schutzfähig sind (vgl. dazu EuGH MarkenR 2003, 227 - Libertel [Farbmarke orange]; EuGH, MarkenR 2004, 338 - Heidelberger Bauchemie [Farbmarke blau/gelb]).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 21.07.2005 - 25 W (pat) 20/05
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE zur GMV).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.07.2005 - 25 W (pat) 20/05
    Die Wortfolge "Das Regionale" ist daher in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen entgegen der Auffassung der Anmelderin nicht vage und mehrdeutig - was u.U. Indiz für eine hinreichende Unterscheidungskraft sein kann (vgl. BGH, GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten-Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude) -, sondern beschränkt sich auf eine für den Verkehr ohne weiteres erkennbare Sachaussage zu Gegenstand und Inhalt oder auch zu dem Verbreitungsgebiet der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen.
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.07.2005 - 25 W (pat) 20/05
    Die Wortfolge "Das Regionale" ist daher in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen entgegen der Auffassung der Anmelderin nicht vage und mehrdeutig - was u.U. Indiz für eine hinreichende Unterscheidungskraft sein kann (vgl. BGH, GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten-Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude) -, sondern beschränkt sich auf eine für den Verkehr ohne weiteres erkennbare Sachaussage zu Gegenstand und Inhalt oder auch zu dem Verbreitungsgebiet der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen.
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95

    "a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen

  • BPatG, 07.05.1997 - 29 W (pat) 122/96

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Titeln von Fernsehsendungen

  • BPatG, 01.12.2010 - 29 W (pat) 163/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Das Örtliche" - Unterscheidungskraft - kein

    Die angemeldete Bezeichnung beschränke sich somit auf eine für die Verkehrskreise ohne weiteres erkennbare Sachaussage zum Gegenstand, Inhalt oder Verbreitungsgebiet bzw. auf eine Beschaffenheits- und Bestimmungsangabe der angemeldeten Waren und Dienstleistungen, wie z. B. bei Druckereierzeugnissen, Datenträgern, Telekommunikation etc., und reihe sich damit in vergleichbare Wortfolgen wie "Das Regionale" (BPatG 25 W (pat) 20/05), "Das Erste" usw. ein.

    ff) Die Entscheidung des 25. Senats des Bundespatentgerichts vom 21. Juli 2005 (25 W (pat) 20/05 - Das Regionale), in welchem dieser dem Anmeldezeichen "Das Regionale" für die vergleichbaren Waren und Dienstleistungen "Drucksachen; Werbung, Verbreitung von Werbeanzeigen, Herausgabe und Veröffentlichung von Dateien, Texten (ausgenommen Werbetexte), Büchern und anderen Drucksachen, Dienstleistungen eines Telefonbuchverlegers (ausgenommen Druckarbeiten)" die Unterscheidungskraft mit der Begründung abgesprochen hat, dass dem Anmeldezeichen eine konkret beschreibende Angabe entnommen werden könne, ist aus den oben genannten Gründen überholt.

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