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   KG, 18.01.2011 - 25 W 14/10   

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https://dejure.org/2011,11551
KG, 18.01.2011 - 25 W 14/10 (https://dejure.org/2011,11551)
KG, Entscheidung vom 18.01.2011 - 25 W 14/10 (https://dejure.org/2011,11551)
KG, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 (https://dejure.org/2011,11551)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines eine Kindertagesstätte betreibenden Vereins im Vereinsregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 21
    Eintragung eines eine Kindertagesstätte betreibenden Vereins im Vereinsregister

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Kitas und Kinderläden nicht mehr als e.V. möglich?

Besprechungen u.ä. (2)

  • winheller.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unterwegs in der falschen Rechtsform des e.V.?

  • daks-berlin.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Warum die Rechtsform des Vereins für Schulträger zulässig ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2011, 632
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07

    Abgrenzung des wirtschaftlichen vom nichtwirtschaftlichen Verein

    Auszug aus KG, 18.01.2011 - 25 W 14/10
    Die Anmeldung war entsprechend § 60 BGB zurückzuweisen, weil davon auszugehen ist, dass kein Idealverein (§ 21 BGB), sondern ein wirtschaftlicher Verein (§ 22 BGB) vorliegt (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141/142 m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck des Vereins funktional untergeordnet ist (vgl. KG, Beschluss vom 08.04.2008, 1 W 338/07; OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141/142).

  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Auszug aus KG, 18.01.2011 - 25 W 14/10
    Gemäß dem sog. Nebenzweckprivileg darf der Verein auch unternehmerische Tätigkeiten entfalten, soweit diese dem idealen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (BGH, NJW 1983, 569/571; KG, a.a.O; OLG Hamm, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus KG, 18.01.2011 - 25 W 14/10
    Zum Einen ist hier nicht nachprüfbar, ob es sich tatsächlich um einen gleichgelagerten Fall handelt, zum Anderen gibt es nicht die sog. Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. nur BVerwGE 34, 278/283; Heun in Dreier, GG, 2. Aufl., Art. 3, Rn. 60 m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 29/85

    Fernsehzuschauererforschung; Wettbewerbswidrigkeit einer vereinsrechtlich

    Auszug aus KG, 18.01.2011 - 25 W 14/10
    Der Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB ist es, aus Gründen der Sicherheit des Rechtsverkehrs, insbesondere des Gläubigerschutzes, Vereinigungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Formen zu verweisen und eine wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zu verhindern, soweit diese den Rahmen des so genannten Nebenzweckprivilegs überschreitet (vgl. BGH NJW 1986, 3201 [3202]).
  • KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04

    Vereinsrecht: Vorliegen eines wirtschaftlichen Vereins

    Auszug aus KG, 18.01.2011 - 25 W 14/10
    Maßstab für die Beurteilung ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (allg. Ansicht; vgl. nur KG, NJW-RR 2005, 339/340, OLG Hamm, a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • KG, 26.10.2004 - 1 W 295/04

    Vereinsregistereintragung: Eintragungsfähigkeit eines gemeinnützigen Vereins

    Auszug aus KG, 18.01.2011 - 25 W 14/10
    Ob es zutrifft, dass für einen Verein, der nach seiner Satzung (hier § 3) ausschließlich steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke i.S.v. §§ 51 ff. AO verfolgt, bei entsprechender Anerkennung durch die Finanzverwaltung regelmäßig anzunehmen ist, dass das Nebenzweckprivileg nicht überschritten wird (KG, NZG 2005, 360, 361), bedarf hier keiner Klärung.
  • LG Hamburg, 07.10.1985 - 71 T 39/85
    Auszug aus KG, 18.01.2011 - 25 W 14/10
    Auf eine Gewinnerzielungsabsicht des Vereins selbst kommt es dabei nicht an (vgl. BGH, a.a.O.; Reichert, a.a.O., Rn. 143; LG Hamburg, ZIP 1986, 228).
  • KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15

    Eintragung in das Vereinsregister: Feststellung des nicht wirtschaftlichen

    Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt dabei vor, wenn der Verein unternehmerisch am Markt auftreten soll und dabei gegen Entgelt Leistungen für Dritte anbietet (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 9; KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 25 W 35/10 -, juris, Rn. 9).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich hierbei nicht nur um einen untergeordneten Nebenzweck handelt (vgl. dazu KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 15).

    Auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es in keinem Fall an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 13).

    Insbesondere ist der Beteiligte seinen Erläuterungspflichten, die seine gesetzlichen Vertreter bei Zweifeln im Rahmen des Eintragungsverfahrens zur Aufklärung treffen (vgl. dazu KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 10; KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 25 W 35/10 -, juris, Rn. 10; jeweils mwN), in ausreichendem Maße nachgekommen.

  • OLG Schleswig, 18.09.2012 - 2 W 152/11

    Vereinsregisterverfahren: Prüfung der Eintragungsfähigkeit eines Vereins zum

    Das Registergericht knüpft dabei an eine Entscheidung des Kammergerichts vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 - DNotZ 2011, 632 ff., an und führt u. a. aus, der planmäßige, auf Dauer angelegte entgeltliche Betrieb von Kinderbetreuung sei grundsätzlich eine entgeltliche unternehmerische Betätigung, was nicht zuletzt die vielen Kindergärten in Form einer GmbH zeigten.

    Maßgeblich ist vielmehr, dass Wirtschaftsgüter planmäßig und gegen Entgelt angeboten werden, und zwar unabhängig davon, ob das Entgelt nur Kosten deckend oder sogar Verlust bringend ist (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; BayObLGZ 1985, S. 283 ff.; OLG Celle, Rpfleger 1992, S. 66 f.; KG, DNotZ 2011, S. 632 ff. [Anmerkung: Auf diese Entscheidung stützt sich vorliegend das Registergericht]; zu der besonderen Ausgestaltung der Entgeltlichkeit beim dritten Typus des wirtschaftlichen Vereins vgl. Senat, Rpfleger 2010, S. 669 f., juris Rn. 27; K. Schmidt, a. a. O., S. 46).

    ee) Dem steht die vom Registergericht zitierte Entscheidung des Kammergerichts vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 - nicht entgegen.

  • OLG Hamm, 07.04.2017 - 27 W 24/17

    Waldbienen Naturkindergarten kann eingetragener Verein werden

    Zur Begründung hat das Amtsgericht näher ausgeführt, dass den Ausführungen des Kammergerichts im Beschluss vom 18.01.2011 - 25 W 14/10 - gefolgt werde und das Vorliegen eines ideellen Vereins verneint würde.

    Dem vom Amtsgericht zitierten Beschluss des Kammergerichts Berlin - 25 W 14/10 - vom 18.01.2011 lag demgegenüber ein Sachverhalt zu Grunde, wonach der Betrieb von Betreuungszentren und die Unterhaltung von Kindergärten, Jugend- und Familienzentren sowie die Durchführung von Veranstaltungen zur Jugendbildung, Familienberatung und von Sportveranstaltungen vorgesehen war.

  • OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12

    Vereinsregisterverfahren: Unbehebbares Eintragungshindernis als Gegenstand einer

    Maßgeblich ist vielmehr, dass Wirtschaftsgüter planmäßig und gegen Entgelt angeboten werden, und zwar unabhängig davon, ob das Entgelt nur Kosten deckend oder sogar Verlust bringend ist (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; BayObLGZ 1985, S. 283 ff.; OLG Celle, Rpfleger 1992, S. 66 f.; KG, DNotZ 2011, S. 632 ff.; zu der besonderen Ausgestaltung der Entgeltlichkeit beim dritten Typus des wirtschaftlichen Vereins vgl. Senat, Rpfleger 2010, S. 669 f., juris Rn. 27; K. Schmidt, a. a. O., S. 46).

    Dies genügt jedoch nicht, um einen Idealverein ohne den Zweck einer wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit anzunehmen (vgl. etwa KG, DNotZ 2011, S. 632 ff., für den lediglich Kosten deckenden Betrieb eines Kindergartens).

  • OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 20 W 132/14

    Gebührenermäßigung nach § 144 KostO

    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass dem diesbezüglichen Vorbringen des Kostengläubigers insoweit jedenfalls nicht entnommen werden kann, dass betriebswirtschaftliche Gründe "des Geschäfts" hier überwiegen, mag sich die Kostenschuldnerin bei der entgeltlichen Unterbringung von Kindern - durch die Einbeziehung privater Betreiber - auch in einem (Markt-)Umfeld bewegen, der nicht frei von Wettbewerb ist (vgl. dazu etwa das von der Kostenschuldnerin zitierte Urteil des BFH vom 12.07.2012, I R 106/10, Tz. 12 bei juris; und ebenfalls in anderem rechtlichen Zusammenhang - zu §§ 21, 22 BGB - KG DNotZ 2011, 632, [KG Berlin 18.01.2011 - 25 W 14/10] zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 03.12.2014 - 8 W 447/14

    Eintragung eines Vereins, der Erziehungsmethoden auf der Grundlage der Pädagogik

    DNotZ 2011, 632; OLG Schleswig FGPrax 2012, 212, und ZStV 2013, 142; je m.w.N.).

    Insoweit schließt sich der Senat nicht der pauschalierenden und zudem von einer anderen Sachverhaltskonstellation ausgehenden Rechtsauffassung des KG Berlin (DNotZ 2011, 632) an, sondern den Ausführungen des OLG Schleswig (ZStV 2013, 142), auf die verwiesen wird.

  • OLG Hamm, 26.03.2012 - 5 U 177/11

    Durchführung des Schlichtungsverfahrens als Sachurteilsvoraussetzung

    Vielmehr ist seine Tätigkeit auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet (vgl. zum Ganzen: KG Berlin DNotZ 2011, 632 ff.).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2015 - 7 W 23/15

    Eintragungsfähigkeit eines zum Zwecke des Betriebes eines Kindergartens

    Aus der Existenz von Kita-GmbHs lässt sich demgemäß nichts für den vom Antragsteller verfolgten Zweck herleiten (anders wohl im Ergebnis KG, Beschluss vom 18. Januar 2011, 25 W 14/10).
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