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   VG Düsseldorf, 23.06.2004 - 25 K 5233/03   

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https://dejure.org/2004,27259
VG Düsseldorf, 23.06.2004 - 25 K 5233/03 (https://dejure.org/2004,27259)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.2004 - 25 K 5233/03 (https://dejure.org/2004,27259)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 25 K 5233/03 (https://dejure.org/2004,27259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Mobilfunkanlage; Zulässigkeit einer Sendeanlage eines Mobilfunkbetreibers in einem Reinen bzw. Allgemeinen Wohngebiet; Anspruch auf Erteilung einer Befreiung von der Nutzungsart "Reines Wohngebiet"; Öffentliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - 7 A 1397/02

    Mobilfunkanlage: Befreiung v. Bebauungsplanfestsetzungen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.06.2004 - 25 K 5233/03
    Das bedeutet, dass in § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO 1977 - im Unterschied zu § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO 1990 - nur solche Nebenanlagen gemeint sind, deren Hilfsfunktion sich auf einzelne Baugrundstücke oder auf das konkrete Baugebiet beschränkt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 1999, BRS 62 Nr. 82; OVG NRW, Urteil vom 8. Oktober 2003 - 7 A 1397/02 -.

    Das Interesse an der störungsfreien Teilnahme am Mobilfunk ist jedenfalls im Hinblick auf die Möglichkeit, auch ohne einen nicht immer erreichbaren Festnetzanschluss Polizei und Notdienste zu erreichen, von beachtlichem Gewicht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. Oktober 2003 - 7 A 1397/02 -.

    Unter öffentlichen Belangen sind nur städtebaulich relevante Belange zu verstehen, die im Interessengeflecht eines Bebauungsplans eine Rolle spielen können; zu den Belangen kann gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 4 BauGB das Ortsbild der Gemeinde zählen, vgl. zu diesem Gesichtspunkt OVG NRW, Urteil vom 8. Oktober 2003 - 7 A 1397/02 -.

  • BVerwG, 05.02.2004 - 4 B 110.03

    Abwägung der Baurechtsbehörde bei Versorgung mit Mobilfunkanlagen -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.06.2004 - 25 K 5233/03
    Vielmehr hat die Baurechtsbehörde die einander entgegenstehenden Belange der Wahrung der mit der Gebietsart angestrebten Ziele einerseits und der entgegenstehenden öffentlichen Belange einer flächendeckenden Versorgung (vgl. Artikel 87 f GG) mit Einrichtungen des Mobilfunks andererseits bezogen auf die Standortbedingungen im Einzelfall zu gewichten und zueinander abwägend in ein angemessenes Verhältnis zu setzen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 4 B 110.03 -.

    Zwar müssen nicht ausschließlich städtebauliche Gründe der Ermessensbetätigung der Bauaufsichtsbehörde in diesem Zusammenhang zu Grunde liegen, zu fordern ist allerdings ein städtebaulicher Bezug der für die Ermessensausübung maßgeblichen Überlegungen; des Weiteren müssen sachgerechte Erwägungen die Ermessensbetätigung bestimmen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 2003 - 1 A 10196/03 - bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 4 B 110.03 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - 7 B 2482/03

    Mobilfunkanlage im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.06.2004 - 25 K 5233/03
    Sendeanlagen eines Mobilfunkbetreibers, die nicht nur dem Nutzungszweck des Baugebiets dienen, in dem sie errichtet werden sollen, sind gewerbliche Nutzungen; selbst in einem Allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO sind sie nicht allgemein zulässig, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Januar 2004 - 7 B 2482/03 -.

    Die Kammer kann ferner die Frage dahinstehen lassen, ob eine Mobilfunkanlage in einem Reinen Wohngebiet als fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO 1990 ausnahmsweise zulässig ist, vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 9. Januar 2004 - 7 B 2482/03 -.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 10196/03

    Mobilfunk, Mobilfunksendeanlage, Bebauungsplan, Befreiung, Wohl der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.06.2004 - 25 K 5233/03
    Zwar müssen nicht ausschließlich städtebauliche Gründe der Ermessensbetätigung der Bauaufsichtsbehörde in diesem Zusammenhang zu Grunde liegen, zu fordern ist allerdings ein städtebaulicher Bezug der für die Ermessensausübung maßgeblichen Überlegungen; des Weiteren müssen sachgerechte Erwägungen die Ermessensbetätigung bestimmen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 2003 - 1 A 10196/03 - bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 4 B 110.03 -.
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.06.2004 - 25 K 5233/03
    Erforderlich für eine negative Ermessensentscheidung ist, dass der Befreiung gewichtige Interessen entgegenstehen, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2002, BVerwGE 117, 50 folgende.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2003 - 7 B 1717/02

    Bauliche Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.06.2004 - 25 K 5233/03
    Den Nachbarn steht kein Anspruch darauf zu, dass die Klägerin einen Nachweis fehlender schädlicher Umwelteinwirkungen über die Anforderungen der 26. BImSchV hinaus erbringt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2003 - 7 B 1717/02 - Zwar hat der Verordnungsgeber den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2002 - 3 S 590/02

    Mobilfunkstation - Nutzungsuntersagung - sofortige Vollziehung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.06.2004 - 25 K 5233/03
    Bei Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte der 26. BImSchV kann nach dem heutigen Stand von Forschung und Technik nicht von einer Gesundheitsgefährdung ausgegangen werden, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. April 2002, BRS 65 Nr. 196.
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