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Rechtsprechung
   VG Berlin, 02.02.2007 - 25 A 159.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,80876
VG Berlin, 02.02.2007 - 25 A 159.03 (https://dejure.org/2007,80876)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.02.2007 - 25 A 159.03 (https://dejure.org/2007,80876)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - 25 A 159.03 (https://dejure.org/2007,80876)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 314.07

    Wertpapierhandel: Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der …

    Dies lässt darauf schließen, dass zumindest bei einem großen Anteil der Institute auch der konkrete Geschäftszuschnitt stetigen Veränderungen unterworfen ist und die innegehaltenen Erlaubnisse auch kurzfristig unterschiedlich genutzt werden (…dazu im Einzelnen der Schriftsatz der Bundesregierung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - 2 BvR 1387/04 - vom 28. September 2007, S. 33 ff.; VG Berlin, Urteil vom 2. Februar 2007, a.a.O. Rn. 56).

    Sollte sich allerdings aufgrund der laufenden Entschädigungsfallpraxis der Beklagten erweisen, dass den Wertpapierhandelsbanken durch die Gruppenbildung des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EAG im Vergleich zu den gleichfalls Wertpapierdienstleistungen erbringenden Einlagenkreditinstituten völlig ungleichgewichtige Belastungen insbesondere mit Deckungsrisiken übertragen wurden, so wird der Gesetzgeber dies im Rahmen seiner sich aus der Verfassung ergebenden Überprüfungs- und Anpassungspflichten zu berücksichtigen haben (ebenso VG Berlin, Urteil vom 2. Februar 2007 - VG 25 A 159.03, Abdruck S. 11).

    Auch der Finanzierungsanteil der der Klägerin vergleichbaren Institute ist in den Folgejahren bis 2006 deutlich zurückgegangen (vgl. die vom VG Berlin im Urteil vom 2. Februar 2007, a.a.O. Rn. 57 zitierte Auswertung der Beklagten zu ihrer Beitragspraxis).

  • VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07
    Dies lässt darauf schließen, dass zumindest bei einem großen Anteil der Institute auch der konkrete Geschäftszuschnitt stetigen Veränderungen unterworfen ist und die innegehaltenen Erlaubnisse auch kurzfristig unterschiedlich genutzt werden (…dazu im Einzelnen der Schriftsatz der Bundesregierung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - 2 BvR 1387/04 - vom 28. September 2007, S. 33 ff.; VG Berlin, Urteil vom 2. Februar 2007, a.a.O. Rn. 56).

    Sollte sich allerdings aufgrund der laufenden Entschädigungsfallpraxis der Beklagten erweisen, dass den Wertpapierhandelsbanken durch die Gruppenbildung des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EAG im Vergleich zu den gleichfalls Wertpapierdienstleistungen erbringenden Einlagenkreditinstituten völlig ungleichgewichtige Belastungen insbesondere mit Deckungsrisiken übertragen wurden, so wird der Gesetzgeber dies im Rahmen seiner sich aus der Verfassung ergebenden Überprüfungs- und Anpassungspflichten zu berücksichtigen haben (ebenso VG Berlin, Urteil vom 2. Februar 2007 - VG 25 A 159.03, Abdruck S. 11).

    Auch der Finanzierungsanteil der der Klägerin vergleichbaren Institute ist in den Folgejahren bis 2006 deutlich zurückgegangen (vgl. die vom VG Berlin im Urteil vom 2. Februar 2007, a.a.O. Rn. 57 zitierte Auswertung der Beklagten zu ihrer Beitragspraxis).

  • VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 40.08

    Klage gegen Beitragsbescheid der Entschädigungseinrichtung der …

    Dies lässt darauf schließen, dass zumindest bei einem großen Anteil der Institute auch der konkrete Geschäftszuschnitt stetigen Veränderungen unterworfen ist und die innegehaltenen Erlaubnisse auch kurzfristig unterschiedlich genutzt werden (…dazu im Einzelnen der Schriftsatz der Bundesregierung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - 2 BvR 1387/04 - vom 28. September 2007, S. 33 ff.; VG Berlin, Urteil vom 2. Februar 2007, a.a.O. Rn. 56).

    Sollte sich allerdings aufgrund der laufenden Entschädigungsfallpraxis der Beklagten erweisen, dass den Wertpapierhandelsbanken durch die Gruppenbildung des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EAG im Vergleich zu den gleichfalls Wertpapierdienstleistungen erbringenden Einlagenkreditinstituten völlig ungleichgewichtige Belastungen insbesondere mit Deckungsrisiken übertragen wurden, so wird der Gesetzgeber dies im Rahmen seiner sich aus der Verfassung ergebenden Überprüfungs- und Anpassungspflichten zu berücksichtigen haben (ebenso VG Berlin, Urteil vom 2. Februar 2007 - VG 25 A 159.03, Abdruck S. 11).

    Auch der Finanzierungsanteil der der Klägerin vergleichbaren Institute ist in den Folgejahren bis 2006 deutlich zurückgegangen (vgl. die vom VG Berlin im Urteil vom 2. Februar 2007, a.a.O. Rn. 57 zitierte Auswertung der Beklagten zu ihrer Beitragspraxis).

  • VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08

    Sonderumlage im Entschädigungsfall "Phoenix" vorerst gestoppt

    Sollte sich im Zuge der Abwicklung des Phoenix-Falles erweisen, dass den Wertpapierhandelsbanken durch die Gruppenbildung in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EAG im Vergleich zu den gleichfalls Wertpapierdienstleistungen erbringenden Einlagenkreditinstituten nicht zu rechtfertigende ungleichgewichtige Belastungen auferlegt wurden, so wird der Gesetzgeber dies im Rahmen seinerÜberprüfungs- und Anpassungspflichten zu berücksichtigen haben (ebenso VG Berlin, Urteil vom 2. Februar 2007 - VG 25 A 159.03 -, Abdruck S. 11).
  • VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 105.08
    Sollte sich im Zuge der Abwicklung des Phoenix-Falls erweisen, dass den Wertpapierhandelsbanken durch die Gruppenbildung in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EAEG im Vergleich zu den gleichfalls Wertpapierdienstleistungen erbringenden Einlagenkreditinstituten nicht zu rechtfertigende ungleichgewichtige Belastungen auferlegt wurden, so wird der Gesetzgeber dies im Rahmen seiner Überprüfungs- und Anpassungspflichten zu berücksichtigen haben (ebenso VG Berlin, Urt. v. 2.2.2007 - VG 25 A 159.03, Abdruck S. 11).
  • VG Berlin, 06.07.2009 - 1 A 327.07

    Beitragspflicht für Finanzdienstleistungsinstitut

    Sollte sich im Zuge der Abwicklung des Phoenix-Falles erweisen, dass den Wertpapierhandelsbanken durch die Gruppenbildung in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EAG im Vergleich zu den gleichfalls Wertpapierdienstleistungen erbringenden Einlagenkreditinstituten nicht zu rechtfertigende ungleichgewichtige Belastungen auferlegt wurden, so wird der Gesetzgeber dies im Rahmen seiner Überprüfungs- und Anpassungspflichten zu berücksichtigen haben (ebenso VG Berlin, Urteil vom 2. Februar 2007 - VG 25 A 159.03 - , Abdruck S. 11).
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