Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1340 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- meidert-kollegen.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1340
- BVerwG, 02.04.2008 - 4 B 22.08
Wird zitiert von ... (10)
- VGH Bayern, 10.05.2022 - 1 B 19.362
Tekturbaugenehmigung für Einfamilienhaus - Fortsetzungsfeststellungsklage
Die Gemeinden haben im Rahmen des Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO einen beträchtlichen gestalterischen Spielraum und dürfen einen strengen ästhetischen Maßstab anlegen (vgl. BayVGH, U.v. 9.8.2007 - 25 B 05.1340 - juris Rn. 41). - VGH Bayern, 11.09.2014 - 1 B 14.169
Den Gemeinden steht nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO die Befugnis zu, zur Wahrung …
Die Gemeinden haben im Rahmen des Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO einen beträchtlichen gestalterischen Spielraum und dürfen im Rahmen der positiven Pflege der Baukultur auch einen strengen ästhetischen Maßstab anlegen (BayVGH, U.v. 9.8.2007 -25 B 05.1340 - juris). - VGH Bayern, 30.01.2014 - 15 B 11.750
Beseitigungsanordnung für eine aufgeständerte Photovoltaikanlage; Möglichkeit der …
Insoweit war durch die Bauaufsichtsbehörde auch zu prüfen, ob die Möglichkeit einer Ausnahme von der Veränderungssperre besteht und das Vorhaben damit legalisiert werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 9.8.2007 - 25 B 05.1340 - juris Rn. 52;… U.v. 12.1.2012 - 2 B 11.2230 - juris Rn. 28).
- VGH Bayern, 11.09.2014 - 1 B 14.170
Ortsgestaltungssatzung; Abgrenzung Bauplanungs-, Bauordnungsrecht; Verbot der …
Die Gemeinden haben im Rahmen des Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO einen beträchtlichen gestalterischen Spielraum und dürfen im Rahmen der positiven Pflege der Baukultur auch einen strengen ästhetischen Maßstab anlegen (BayVGH, U.v. 9.8.2007 - 25 B 05.1340 - juris). - VGH Bayern, 03.11.2009 - 2 ZB 09.564
Gestaltungssatzung; Dachneigung; Ausschluss von Flachdächern; Stadtbild
Die Gemeinden sind hiernach nicht auf die Abwehr verunstaltender Anlagen beschränkt; ihnen ist vielmehr über die allgemeinen Anforderungen an die Baugestaltung nach Art. 11 BayBO 1998 hinaus die Möglichkeit einer sog. Gestaltungspflege eröffnet (Bayer. VGH v. 9.8.2007 Az. 25 B 05.1340 - juris). - VG München, 08.08.2012 - M 9 K 10.5497
Gestaltungssatzung, Verbot der Aufständerung von Solarmodulen; Schneelast und …
Die Gemeinden haben im Rahmen des Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO einen beträchtlichen gestalterischen Spielraum und dürfen im Rahmen der positiven Pflege der Baukultur auch einen strengen ästhetischen Maßstab anlegen (BayVGH vom 09.08.2007, 25 B 05.1340;… Decker in Simon/Busse, a.a.O. RdNr. 90). - VG München, 10.12.2008 - M 9 K 07.4839
Gestaltungssatzung; Dachneigung; gesamtes Gemeindegebiet
Im Rahmen ihrer Ermächtigung nach Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO a.F. sind die Gemeinden ebenso wie nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO n.F. dabei nicht auf die Abwehr verunstaltender Anlagen beschränkt, sondern haben über die allgemeinen Anforderungen an die Baugestaltung hinaus die Möglichkeit zu einer positiven Gestaltungspflege (BayVGH vom 9.8.2007, Az.: 25 B 05.1340 - Juris -). - VG Augsburg, 14.04.2011 - Au 5 K 10.737
Verfahrensfreie Mobilfunkanlage; Erteilung einer isolierten Ausnahme; Wirksamkeit …
Danach begegnet es grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken, Masten, Antennen und eben auch Mobilfunkanlagen ab einer bestimmten Höhe und Auffälligkeit auszuschließen (vgl. BayVGH vom 9.8.2007 Az. 25 B 05.1340). - VG München, 21.03.2012 - M 9 K 11.106
Dachgaube; Ansichtsfläche; Abweichung von Ortsgestaltungssatzung; Ordnungsgemäße …
Die Gemeinden sind hiernach nicht auf die Abwehr verunstaltender Anlagen beschränkt; ihnen ist vielmehr über die allgemeinen Anforderungen an die Baugestaltung hinaus die Möglichkeit einer sog. Gestaltungspflege eröffnet (vgl. zu Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 BayBO 1998 BayVGH v. 9.8.2007 Az. 25 B 05.1340 ). - VG München, 10.09.2008 - M 9 K 08.312
Gestaltungssatzung der Gemeinde; Regelung der Dachfarbe; Ablehnung der …
Im Rahmen ihrer Ermächtigung nach Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 a. F. sind die Gemeinden ebenso wie nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO n. F. dabei nicht auf die Abwehr verunstaltender Anlagen beschränkt, sondern haben über die allgemeinen Anforderungen an die Baugestaltung hinaus die Möglichkeit zu einer sog. positiven Gestaltungspflege (BayVGH vom 9.8.2007, Az.: 25 B 05.1340 - Juris -).
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