Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.03.1999 - 25 B 96.34366 |
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Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.03.1999 - 25 B 96.34366
- BVerwG, 27.08.1999 - 9 B 387.99
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 17.02.2009 - 9 B 08.30225
Angola; allgemeine Gefahr; allgemeine Lebensverhältnisse; Kindersterblichkeit; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH vom 24.11.2005 Az. 25 B 04.30528; vom 8.11.2000 Az. 25 B 99.32018; vom 18.3.1999 Az. 25 B 96.34366; vom 30.3.1999 Az. 25 B 96.35630; vom 27.10.2003 Az. 25 B 02.31192) begründen die unzureichenden allgemeinen Existenzbedingungen - einschließlich der Säuglings- und Kindersterblichkeitsraten - in Angola allgemeine Gefahren im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG, denen die Bevölkerung insgesamt oder bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgesetzt sind, und die grundsätzlich nur aufgrund einer Entscheidung der obersten Landesbehörde nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zur Aussetzung der Abschiebung führen können. - VG Regensburg, 10.07.2009 - RN 2 K 09.30062
Angola: Lebensverhältnisse in Luanda; keine extreme Gefahrenlage
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu in der jüngsten Entscheidung vom 17. Februar 2009 (Az. 9 B 08.30225) ausgeführt und damit die ständige Rechtsprechung bestätigt (vgl. BayVGH vom 24. November 2005 Az. 25 B 04.30528; vom 27. Oktober 2003 Az. 25 B 02.31192; vom 8. November 2000 Az. 25 B 99.32018; vom 18. März 1999 Az. 25 B 96.34366), dass die unzureichenden allgemeinen Existenzbedingungen - einschließlich der Säuglings- und Kindersterblichkeitsraten - in Angola allgemeine Gefahren i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG sind, denen die Bevölkerung insgesamt oder bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgesetzt sind, und die grundsätzlich nur aufgrund einer Entscheidung der obersten Landesbehörde nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zur Aussetzung der Abschiebung führen können.
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