Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.04.2004 - 25 CS 04.1008 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 30.03.2006 - 24 CE 05.2266
Beschwerde, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, …
Damit wollte der Gesetzgeber offensichtlich nochmals zum Ausdruck bringen, dass auch für die Einlegung der Beschwerde beim Verwaltungsgericht, sei es schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten, eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer erforderlich ist (so auch verschiedene Senate des Bayer, Verwaltungsgerichtshofs, vgl. z.B. Beschlüsse vom 12.7.2004 Az. 3 C 04.1754;/vom 25.10.2002 Az. 4 CE 02.2139, vom 14.5.2002 Az. 5 C 02.968 = BayVBI 2002, 539; vom 3.6.2002 Az. 7 CE 02.1107; vom 14.10.2002 Az. 8 C 02.1574 = NVwZ-RR 2003, 314; vom 20.10.2005 Az. 10 CS 05.2476; vom 13.5.2002 Az. 11 CE 02.569 = BayVBI 2002, 538; vom 26.9.2002 Az. 12 CE 02.1800; vom 21.3.2003 Az. 14 CE 03.571; vom 22.4.2004 Az. 25 CS 04.1008; vom 13.6.2002 Az. 26 CS 02.1263; [anderslautende Entscheidungen sind nicht bekannt].
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