Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.01.2005 - 25 CS 04.3491 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG München, 27.03.2013 - M 18 S 13.587
Halteverbot für Tiere aller Art; Bestandsauflösung; zwangsweise Durchsetzung …
Rn. 114 Die Rechtmäßigkeit der Auflösungsverfügung erfordert die Verfügungsbefugnis des jeweiligen Adressaten über die Tiere des Bestands, der aufzulösen ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2006 - 25 CS 06.2619 - juris Rn. 6 und BayVGH, B.v. 14.1.2005 - 25 CS 04.3491 - juris Rn. 2). - VG München, 30.04.2014 - M 18 K 13.704
Halteverbot für Tiere aller Art; Bestandsauflösung; zwangsweise Durchsetzung …
Die Rechtmäßigkeit der Auflösungsverfügung erfordert die Verfügungsbefugnis des jeweiligen Adressaten über die Tiere des Bestands, der aufzulösen ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2006 - 25 CS 06.2619 - juris RdNr. 6 und BayVGH, B.v. 14.1.2005 - 25 CS 04.3491 - juris RdNr. 2). - VGH Bayern, 14.03.2008 - 9 CS 07.3231
Tierschutz; Pferdehaltung; Auflösung des Bestandes; Ersatzvornahme; Umdeutung
Auf die unter den Parteien umstrittene Haltereigenschaft der Antragstellerin konnte es dabei ebenso wenig ankommen, wie auf die Fragen, ob das Haltungsverbot ein Betreuungsverbot nach § 16a Satz 2 Nr. 3 TierSchG im Regelfall einschließt, ob die Anordnung der Tierbestandsauflösung im Regelfall die Tierhaltereigenschaft des Adressaten voraussetzt (…vgl. dazu BayVGH a.a.O.) und ob die hier in den Nrn. 3 und 5 des angefochtenen Bescheids vorliegenden, wohl bestandskräftigen Duldungsanordnungen gegen mögliche Verfügungsberechtigte die Vollstreckung der Auflösungsanordnung gegen einen Nichtberechtigten eröffnen können (vgl. dazu BayVGH vom 14.1.2005 Az. 25 CS 04.3491).
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