Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.04.2005 - 25 CS 05.337 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Mainz, 10.07.2020 - 1 L 441/20
Weiteres Vorgehen gegen tierschutzwidrige Haltung von Tieren zulässig
Bei der hier allein möglichen summarischen Sach- und Rechtsprüfung geht die Kammer daher davon aus, dass der zwischen den Familienmitgliedern - vermeintlich - stattgefundene Wechsel der Eigentumsverhältnisse an den Tieren nur nach außen und scheinbar erfolgte, um eine Durchsetzung des gegen den Antragsteller zu 2) gerichteten Haltungs- und Betreuungsverbots zu erschweren (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. April 2005 - 25 CS 05.337 - juris, Rn. 5).Da die Antragstellerin zu 1) nicht Eigentümerin der Tiere geworden ist, bedurfte es ihr gegenüber auch keiner Duldungsverfügung (…vgl. Hirt/Maisack/Moritz, 3. Aufl. 2016, TierSchG § 16a Rn. 21; a.A. BayVGH, Beschluss vom 20. April 2005 - 25 CS 05.337 - juris, Rn. 6).
Rn. 72 c) Selbst wenn man davon ausginge, dass die vom Antragsteller zu 2) angefochtenen Verfügungen nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht offensichtlich rechtmäßig und damit die Erfolgsaussichten der Widersprüche des Antragstellers zu 2) offen sind, weil etwa - zum Beispiel hinsichtlich der Haltereigenschaft des Antragstellers zu 2) oder des Eigentumsübergangs der Tiere vom Antragsteller zu 2) auf die Antragstellerin zu 1) - noch Ermittlungen im Hauptsacheverfahren durchzuführen sind (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. April 2005 - 25 CS 05.337 -, juris, Rn. 5; VG Gießen…, Beschluss vom 30. Oktober 2017 - 4 L 7799/17.GI -, juris, Rn. 15), hätte der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung keinen Erfolg.
- LSG Bayern, 20.03.2013 - L 1 LW 30/12
Die weitere Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung aus der Alterssicherung …
Rn. 22 Hiergegen hat die Klägerin Beschwerde eingelegt und auf den Wirtschaftsüberlassungsvertrag vom 20. Juli 2004 sowie den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. April 2005 (Az. 25 CS 05.337) hingewiesen.Rn. 26 Die Versicherte hat daraufhin dem SG diverse Unterlagen vorgelegt (Schreiben der Beklagten, Beschluss des Landgerichts A-Stadt vom 7. Juli 2008, Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 20. April 2005, Az. 25 CS 05.337) und geltend gemacht, sollte der Vertrag vom 15. Juli 2004 ein Scheingeschäft sein, sei der Pachtvertrag vom 1. Dezember 1992 bis 30. September 2002 ebenfalls ein Scheingeschäft.
- LSG Bayern, 20.03.2013 - L 1 LW 29/11
Die weitere Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung aus der Alterssicherung …
Rn. 28 Er hat erneut in Auszügen die Entscheidung des BayVGH vom 20. April 2005 (Az. 25 CS 05.337) vorgelegt, in der es um die sofortige Vollziehbarkeit einer Zwangsgeldandrohung bei einem Verstoß gegen § 16a Satz 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz ging.Rn. 55 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 20. April 2005 (Az. 25 CS 05.337) bereits deutliche Anhaltspunkte für ein Scheingeschäft in diesem Sinne gesehen.
- VG Ansbach, 30.07.2020 - AN 17 K 19.02415
Vorgehen der Bauaufsichtsbehörde zur Durchsetzung einer örtlichen Bauvorschrift …
Zum einen, weil für die Anordnung des Sofortvollzugs bei Duldungsanordnungen zur Änderung einer baulichen Anlage wohl das besondere öffentliche Interesse fehlt (…vgl. hierzu: Decker in Simon/Busse, BayBO, 137. EL Juli 2020, Art. 76 Rn. 435 f.), aber vor allem deshalb, weil es Sache der Behörde ist, mögliche rechtliche Hindernisse an der Befolgung der erlassenen Anordnung auszuräumen (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2005 - 25 CS 05.337 - juris Rn. 6), so dass die bestehende Unsicherheit zu Lasten des Beklagten geht.
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