Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.07.2006 - 25 CS 06.1705, 25 C 06.1706 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbar kann reflektierenden Straßenlärm nicht abwehren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 01.06.2006 - W 4 S 06.456
- VGH Bayern, 31.07.2006 - 25 CS 06.1705, 25 C 06.1706
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 28.03.2006 - 25 ZB 03.3308
Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2006 - 25 CS 06.1705
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 28.3.2006 Az. 25 ZB 03.3308) ist bei Nachbarklagen gegen größere gewerbliche Projekte für die immissionsbetroffenen Nachbarn in der Regel dieser Streitwert gerechtfertigt.
- OVG Niedersachsen, 14.02.2019 - 1 ME 135/18
Bahnlärm; Gebot der Rücksichtnahme; Lärm-Reflexion; Nachbarschutz
Der Bay. Verwaltungsgerichtshof (B. v. 31.7.2006 - 25 C 06.1706 -, JURIS-Rdnr. 4) und das OVG Münster (…B. v. 2.5.2018 - 10 B 234/18 -, JURIS-Rdnr. 5) nehmen das zwar mit der Begründung in Abrede, auch bei § 34 Abs. 1 BauGB und dem im Einfügensgebot enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme sei dem Vorhaben allein das zuzurechnen, was seine bestimmungsgemäße Nutzung an Einwirkungen hervorrufe. - VGH Bayern, 31.03.2021 - 15 N 20.411
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan für Mischgebiet - Verschattung und Besonnung
Rn. 33 Es kann daher offenbleiben, ob die durch Reflexion des Straßenverkehrslärms der G. Straße erhöhten Beurteilungspegel mit den durch die Schallschutzwand reduzierten Lärmpegeln des Schienenverkehrs saldiert werden können und damit schon nicht abwägungsrelevant sind (…vgl. BayVGH B.v. 8.3.2013 - 15 NE 12.2637 - juris Rn. 28) oder ob es überhaupt abwägungsrelevant ist, wenn die reflektierende Wirkung neuer Gebäude(-fassaden) im Plangebiet eine Pegelerhöhung außerhalb des Plangebiets verursacht, da die Betroffenen sich vernünftigerweise darauf einstellen mussten, dass "so etwas geschieht", und deshalb ihrem etwaigen Vertrauen in den Bestand oder Fortbestand etwa einer bestimmten Marktlage oder Verkehrslage die Schutzbedürftigkeit fehlt (BVerwG, B.v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 - BayVBl 1980, 88) oder Verkehrslärmreflexionen aus dem allgemeinen Verkehr, der den Vorhaben im Planbereich nicht zugeordnet werden kann, grundsätzlich nicht abwägungserheblich sind (…vgl. BayVGH, B.v. 6.6.2006 - 15 ZB 04.3123 - juris Rn. 7 f.; BayVGH, B.v. 31.7.2006 - 25 CS 06.1705 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 06.12.2021 - 15 ZB 21.2360
Nachbarklage auf Aufhebung einer Baugenehmigung
Unabhängig davon, dass allgemeiner Verkehrslärm, der durch Reflexion einer baulichen Anlage auf ein Grundstück abgeleitet wird, schon grundsätzlich nicht zur Rechtswidrigkeit und zu einer Nachbarrechtsverletzung einer Baugenehmigung für diese bauliche Anlage am Maßstab des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots führt (…vgl. BayVGH, B.v. 6.6.2006 - 15 ZB 04.3123 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 31.7.2006 - 25 CS 06.1705 u.a. - juris Rn. 4), erscheint es unter Berücksichtigung des Verlaufs der beiden genannten Straßen jeweils (süd-) östlich und (nord-) westlich des Baugrundstücks und des klägerischen Anwesens sowie der Lage der von Nordwest nach Südost ausgerichteten und dem klägerischen Anwesen gegenüberliegenden Längswand der geplanten Halle physikalisch kaum nachvollziehbar, dass es zu relevanten Reflexionen des Verkehrslärms dieser Straßen gerade auf das Anwesen der Klägerin kommen kann.
- VGH Bayern, 28.01.2019 - 15 ZB 17.1833
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben auf dem Gebiet der …
Soweit das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner Begründung, warum Grundzüge der Planung nicht berührt seien, ferner darauf verweist, der Bebauungsplan Nr. 288 hätte abwägungsfehlerfrei auch unter planerischer Zurückhaltung ohne diese Festsetzung erlassen werden können, indem die Immissionsproblematik vorhabenbezogen in die jeweiligen Einzelgenehmigungsverfahren verlagert worden wäre, ist zu berücksichtigen, dass Verkehrslärmbelastungen sowie diesbezügliche Verstärkungen durch Reflexionen von baulichen Anlagen jedenfalls nicht ohne Weiteres Gegenstand des Gebots der Rücksichtnahme als Prüfmaßstab im bauplanungsrechtlichen Einzelgenehmigungsverfahren sind (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2006 - 25 CS 06.1705 u.a. - juris Rn. 4;… OVG NRW, B.v. 2.5.2018 - 10 B 234/18 - juris Rn. 5;… vgl. auch BayVGH, B.v. 6.6.2006 - 15 ZB 04.3123 - juris Rn. 7 f.;… B.v. 8.3.2013 - 15 NE 12.2637 - juris Rn. 29 f.). - VG Schleswig, 16.06.2014 - 8 A 39/13
Abstandsflächenrechtliche Privilegierung einer Außentreppe - Anforderungen an …
Ein Grundstücksnachbar hat in der Regel keinen Anspruch auf eine ihm unangenehme Gestaltung der Umgebung oder Aussicht (vgl. VGH München, Beschl. v. 31.07.2006 - 25 CS 06.1705, 25 C 06.1706 - juris). - OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 1 LA 190/17
Abwägung; Bebauungsplan; Gesundheitsgefährdung; Lärm; Schallreflexion; …
Belästigungen oder Störungen, die "von ihnen ausgehen können" sind dabei nicht nur solche, die durch eine bestimmungsgemäße Nutzung hervorgerufen werden (…so aber OVG NRW, Beschl. v. 2.5.2018 - 10 B 234/18 -, juris, Rn. 5; Bay. VGH, Beschl. v. 31.7.2006 - 25 C 06.1706 -, juris, Rn. 4); vielmehr hat ein Bauvorhaben auch die Folgen zu verantworten, die dadurch entstehen, dass es für "fremdverursachten" Lärm wie ein Reflexionsschirm wirkt (…vgl. Senat, Beschl. v. 14.2.2019 - 1 ME 135/18 -, juris, Rn. 18). - VG Düsseldorf, 25.01.2024 - 28 K 8153/21 Rn. 72 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 10 B 234/18 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 25 CS 06.1705 -, juris Rn. 4,.
- VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 NE 12.2637
Einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Konfliktbewältigung; Abstandsflächen; …
Rn. 29 Davon abgesehen ist bereits fraglich, ob eine aufgrund der schlicht reflektierenden Wirkung neuer Gebäude (-fassaden) im Plangebiet verursachte Pegelerhöhung außerhalb des Plangebiets abwägungsrelevant ist (…vgl. BayVGH, B.v. 6.6.2006 - 15 ZB 04.3123 - juris Rn. 7 f.; BayVGH, B.v. 31.7.2006 - 25 CS 06.1705 - juris Rn. 4 zur fehlenden Verantwortlichkeit von Straßenanliegern hinsichtlich des Straßenverkehrslärms der von ihren baulichen Anlagen reflektiert wird). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2018 - 10 B 234/18
Bauherr ist nicht für Straßenlärm verantwortlich!
Rn. 7 Vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 25 CS 06.1705 -, juris, Rn. 4; offen gelassen im Beschluss des OVG NRW vom 13. April 2018 - 7 B 1411/17 -. - VG Köln, 04.07.2024 - 8 K 3437/22 Rn. 71 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 10 B 234/18 -, juris, Rn. 5 f., m. w. N., und Bay. VGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 25 CS 06.1705 u. a. -, juris, Rn. 4; offengelassen von VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Januar 2024 - 28 K 8153/21 -, juris, Rn. 69; für eine besonders gelagerte Situation anders OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. März 2019 - 1 LA 190/17 -, juris, Rn. 21, m. w. N.
- VGH Bayern, 04.04.2023 - 9 CS 23.29
Eilantrag des Nachbarn gegen Lagerplatz - Versagung von Prozesskostenhilfe für …
- VG Würzburg, 10.11.2022 - W 5 K 22.739
Erfolglose Klage auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten
- VGH Bayern, 28.03.2023 - 9 C 23.21
Erfolglose Beschwerde gegen Festsetzung des Streitwerts durch Gericht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2018 - 7 B 1411/17
Verstoß einer Baugenehmigung gegen das Rücksichtnahmegebot unter dem …
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