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| VGH Bayern, 27.12.2006 - 25 CS 06.3222 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Bayern, 30.04.2007 - 1 CS 06.3335
"Fiktive" Wand und Dachvorsprung
Nach Auffassung des Senats handelt es sich bei der Festlegung nämlich um eine eigene, auf Art. 60 Abs. 2 Satz 2 BayBO gestützte bauaufsichtliche Maßnahme (BayVGH vom 10.8.1977 BayVBl 1978, 408: "förmlicher Rechtsakt"), die - entgegen einer insoweit missverständlichen Formulierung im Beschluss vom 14. November 2000 (1 ZS 00.2527) - nicht schon in der "Darstellung der neuen Geländeoberfläche in den genehmigten Bauvorlagen" zu sehen ist (ausführlich: BayVGH vom 18.3.1994 - 26 B 92.2782; zum Meinungsstand vgl. BayVGH vom 27.12.2006 - 25 CS 06.3222 - Juris). - VGH Bayern, 25.05.2021 - 15 ZB 20.2128
Erfolglose Berufungszulassung: Unzureichendes Vorbringen in Bezug auf die …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vertritt die Auffassung, dass die Bauaufsichtsbehörde auf Grundlage des Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO die maßgebliche Geländeoberfläche - jedenfalls durch Text oder Revision in den Bauzeichnungen - festlegen kann (nach alter Rechtslage gemäß Art. 6 Abs. 3 Satz 2 BayBO 1998, vgl. dazu BayVGH, B.v. 27.12.2006 - 25 CS 06.3222 - juris; BayVGH, B.v. 3.1.2001 - 26 ZS 00.2620 - juris), wobei alle Umstände des konkreten Einzelfalls, nämlich u.a. der frühere natürliche Geländeverlauf sowie nachbarliche Belange, zu berücksichtigen sind. - VG Regensburg, 04.08.2020 - RN 6 K 19.1510
Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung (hier: Mehrfamilienwohnhaus mit …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vertritt die Auffassung, dass die Bauaufsichtsbehörde auf Grundlage des Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO die maßgebliche Geländeoberfläche - jedenfalls durch Text oder Revision in den Bauzeichnungen - festlegen kann (nach alter Rechtslage gemäß Art. 6 Abs. 3 Satz 2 BayBO 1998, vgl. dazu BayVGH, B.v. 27.12.2006 - 25 CS 06.3222 - juris; BayVGH, B.v. 3.1.2001 - 26 ZS 00.2620 - juris), wobei alle Umstände des konkreten Einzelfalls, nämlich u.a. der frühere natürliche Geländeverlauf sowie nachbarliche Belange, zu berücksichtigen sind.
- VGH Bayern, 30.05.2016 - 15 ZB 16.630
Prüfungsumfang im Baugenehmigungsverfahren
Die vom Kläger unter Bezugnahme auf eine Kommentarstelle für erforderlich gehaltene Festlegung (…oder: Festsetzung, vgl. dazu näher BayVGH, B. v. 30.4.2007 - 1 CS 06.3355 - NVwZ-RR 2008, 80 = juris Rn. 24; B. v. 27.12.2006 - 25 CS 06.3222 - juris Rn. 2;… B. v. 28.9.2001 - 1 CS 01.1612 - juris Rn. 13; U. v. 18.3.1994 - 26 B 92.2782 - n. v. S. 8 f. des UA) der Geländeoberfläche gehört systematisch jedoch, neben der Fixierung der Geländeoberfläche nach Art. 2 Abs. 3 Satz 2 BayBO zur Bestimmung der Gebäudeklasse eines Vorhabens nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayBO, alleine noch zum Regelungskreis des Abstandsflächenrechts nach Art. 6 BayBO. - VG Regensburg, 24.11.2020 - RN 6 K 20.92
Erfolglose Klage gegen Nachbarn erteilte Baugenehmigung
Zum anderen vertritt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Auffassung, dass die Bauaufsichtsbehörde (nur) auf Grundlage des Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO die maßgebliche Geländeoberfläche - jedenfalls durch Text oder Revision in den Bauzeichnungen - festlegen kann (…Schwarzer/König/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 6 Rn. 70 - beck-online; nach alter Rechtslage gemäß Art. 6 Abs. 3 Satz 2 BayBO 1998, vgl. dazu BayVGH, B.v. 27.12.2006 - 25 CS 06.3222 - juris; BayVGH, B.v. 3.1.2001 - 26 ZS 00.2620 - juris), wobei alle Umstände des konkreten Einzelfalls, nämlich u.a. der frühere natürliche Geländeverlauf sowie nachbarliche Belange, zu berücksichtigen sind (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 14 CS 08.1970 - juris; BayVGH, B.v. 30.5.2016 - 15 ZB 16.630 - juris;… Simon/Busse/Dhom/Franz/Rauscher, BayBO, Stand: Dezember 2019, Art. 6 Rn. 171 ff. - beck-online;… Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 54 Rn. 35 - beck-online). - VG München, 20.07.2016 - M 9 K 15.4913
Abstandfläche bezüglich einer geringfügigen Aufschüttung und Rücksichtnahmegebot
Weiter stellt die Aufschüttung auch kein Problem für die von den Gebäuden einzuhaltenden Abstandsflächen dar, da die Vorgaben des Art. 6 BayBO sowohl ausgehend vom geplanten Geländeniveau als auch vom tiefer liegenden Bestandsniveau ohne weiteres eingehalten werden (BayVGH, B. v. 27.12.2006 - 25 CS 06.3222 - juris). - VG München, 12.05.2021 - M 11 K 20.244
Aufstockung einer Grenzgarage und Abstandsflächen
Abgesehen davon, dass allein die Darstellung einer neuen Geländeoberfläche in den genehmigten Bauvorlagen für eine Neufestlegung des Geländes nicht ausreichend ist (…vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2007 - 1 CS 06.3335 - juris Rn. 24 m.w.N. zur Rspr.; offengelassen: BayVGH, B.v. 27.12.2006 - 25 CS 06.3222, BeckRS 2009, 40612), wird ein von dem bestehenden Gelände abweichendes geplantes Geländeniveau im vorliegenden Eingabeplan gar nicht ausgewiesen. - VG München, 18.10.2010 - M 8 K 10.50
Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten …
Rn. 46 Ergänzend sei bemerkt, dass sich die Frage stellt, ob für die Bemessung der Tiefe der Abstandsflächen nicht auf die Höhe des bisherigen Geländes hätte abgestellt werden müssen (vgl. dazu BayVGH vom 28.09.2001 Az.: 1 CS 01.1612 und vom 27.12.2006 Az.: 25 CS 06.3222 - jeweils Juris).
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