Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.01.1988 - 25 CS 87.31020 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 25.10.1995 - I R 16/95
Notwendiger Inhalt einer ausgehängten Benachrichtigung über öffentliche …
Nur so sind auch die Worte "im allgemeinen" im Leitsatz des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Januar 1988 Nr. 25 CS 87.31020 (Bayerische Verwaltungsblätter 1989, 246) zu verstehen. - OVG Thüringen, 14.12.2000 - 3 KO 1242/97
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylbewerber; Mitteilungspflicht; …
Gleiches gilt hinsichtlich der Einhaltung der Mindestanforderungen an den Inhalt der Benachrichtigung, wozu u.a. auch der Name und im allgemeinen die letzte bekannte Anschrift des Zustellungsempfängers gehören (vgl. nur BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 1988 - 25 CS 87.31020 - BayVBl. 1989, 246; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 3 Bs 289/00 - zitiert nach juris;… ferner Engelhardt/App, VwVG/VwZG, 3. Auflage 1992, § 15 VwZG Nr. 3 b); ersterer wurde in der ausgehängten Benachrichtigung unzutreffend mit "R" (statt K), letztere überhaupt nicht angegeben. - OVG Hamburg, 10.10.2000 - 3 Bs 289/00
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung eines Antrags auf …
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- VG Ansbach, 06.02.2006 - AN 1 K 05.30351
Türkei, Zustellung, öffentliche Zustellung, Widerruf, Asylanerkennung, …
Ob die Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung wegen der fehlenden Angabe der zuletzt bekannten Anschrift des Klägers im Bundesgebiet den Anforderungen des § 15 Abs. 2 Satz 2 VwZG a. F. entsprochen hat (verneinend wohl: BayVGH vom 26.1.1988, BayVBl 1989, 246), kann deshalb dahinstehen. - VG Karlsruhe, 15.02.2001 - 6 K 3109/99
Öffentliche Zustellung einer Ausweisungsverfügung; Regelausweisung bei Verstoß …
Ohne diese Mindestangaben kann die anstelle des zuzustellenden Schriftstücks ausgehängte Benachrichtigung ihren Zweck nicht erfüllen, nämlich die letzte Chance zu eröffnen, dass der Adressat selbst oder eine dritte Person mit Kontaktmöglichkeit zum Adressaten doch noch davon Kenntnis erhält, dass ein Schriftstück einer bestimmten Stelle mit einem bestimmten Inhalt zugestellt werden soll und zur Einsicht bereit liegt (so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.03.1994 -11 S 2342/93-; BayVGH, Beschluss vom 26.01.1988, BayVBl. 1989, 246; Hamb.OVG, Beschluss vom 10.10.2000 -3 BS 289/00- = juris). - VG München, 19.09.2013 - M 12 K 13.1653
Ausweisung; Einschleusen von Ausländern
Ohne diese Angabe kann die anstelle des zuzustellenden Schriftstücks ausgehängte Benachrichtigung ihren Zweck nicht erfüllen, nämlich die letzte Chance zu eröffnen, dass der Adressat selbst oder eine dritte Person mit Kontaktmöglichkeit zum Adressaten doch noch davon Kenntnis erhält, dass ein Schriftstück einer bestimmten Stelle mit einem bestimmten Inhalt zugestellt werden soll und zur Einsicht bereit liegt (vgl. BayVGH, B. v. 26.1.1988, Az. 25 CS 87.31020, BayVBl. 1989, 246; VGH Bad.-Württ., B. v. 22.03.1994, Az. 11 S 2342/93, juris; Hamb. OVG, B. v. 10.10.2000, Az. 3 BS 289/00, juris). - VG München, 27.04.2006 - M 10 K 05.2168
Verwaltungsverfahrensrecht: Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung - …
Die anstelle des Bescheids ausgehängte Benachrichtigung erfüllt nicht die von der Rechtsprechung geforderten Mindestanforderungen, da sie keinen aussagefähigen Betreff enthält, der den Inhalt des zuzustellenden Bescheids erkennen lässt (BayVGH v. 26.1.1988, BayVBl 1989, 246;… ebenso Harrer/Kugele, Verwaltungsrecht in Bayern, Stand: 15.2.2006, Rdn. 6 zu Art. 15 VwZVG ; vgl. auch VG Karlsruhe v. 15.2.2001, 6 K 3109/99 mit weiteren Rspr.-Nachw.). - VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 11 S 2342/93
Mindestanforderung an den Aushang der Benachrichtigung bei öffentlicher …
Ohne diese Mindestangaben kann die anstelle des zuzustellenden Schriftstücks ausgehängte Benachrichtigung ihren Zweck nicht erfüllen, nämlich die letzte Chance zu eröffnen, daß der Adressat selbst oder eine dritte Person mit Kontaktmöglichkeit zum Adressaten doch noch davon Kenntnis erhält, daß ein Schriftstück einer bestimmten Stelle mit einem bestimmten Inhalt zugestellt werden soll und zur Einsicht bereit liegt (siehe dazu BayVGH, Beschl. vom 26.1.1988, BayVBl. 1989, 246;… Engelhardt/App, VwVG-VwZG, 3. Aufl., § 15 Anm. 3 b; Sadler, VwZG, § 15 RdNr. 17). - VGH Bayern, 26.04.1989 - 22 B 88.2396
Voraussetzungen für den Anspruch auf Rückforderung eines aufgrund der Bayerischen …
Da an die Anordnung und Durchführung der öffentlichen Zustellung als dem letzten Mittel der Bekanntgabe strenge Anforderung zu stellen sind (vgl. VGH n.F. 23, 143/144; BayVGH vom 26.1.1988 BayVBl 1989, 246), kann nicht, wie der Beklagte meint, berücksichtigt werden, dass die Bestimmung nach Art. 15 Abs. 2 Satz 1 VwZVG jedenfalls so rechtzeitig erfolgte, dass die 2-Wochen-Frist des Art. 15 Abs. 3 Satz 2 VwZVG gewahrt blieb; zum einen kommt es maßgeblich auf den Beginn dieser 2-Wochen-Frist an, zum anderen zeigt gerade der vorliegende Fall, bei dem erst in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof geklärt werden konnte, wann das "Schwarze Brett" im Sinn des Art. 15 Abs. 2 Satz 1 VwZVG gewidmet wurde, dass die erforderliche Rechtsklarheit nur zu gewinnen ist, wenn am beurkundeten Tag des Aushängens alle Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung gegeben sind.
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