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| ArbG München, 27.01.2022 - 25 Ca 6071/20 |
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Restitutionsklage, Kausalitätserfordernis, Beweiswert von Urkunden, Sorgfaltspflicht, Kostenentscheidung, Streitwert, Rechtsmittelbelehrung
Verfahrensgang
- ArbG München, 27.01.2022 - 25 Ca 6071/20
- LAG München, 06.09.2022 - 7 Sa 75/22
- BAG, 27.01.2023 - 7 AZN 661/22
- BAG, 17.04.2023 - 7 AZN 83/23
- BVerfG, 28.06.2023 - 1 BvR 1017/23
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80
Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses
Auszug aus ArbG München, 27.01.2022 - 25 Ca 6071/20
Die Vorschrift des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO muss daher nach ihrem Sinn einengend dahin ausgelegt werden, dass die Restitutionsklage nicht auf eine Privaturkunde gestützt werden kann, mit der durch die schriftliche Erklärung einer als Zeuge in Betracht kommenden Person der Beweis für die Richtigkeit der in der Erklärung bekundeten Tatsachen geführt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1981 - IVb ZR 589/80 -, BGHZ 80, 389-399, Rn. 15). - BGH, 24.04.2013 - XII ZB 242/09
Restitutionsklage: Auffinden einer Urkunde als Wiederaufnahmegrund
Auszug aus ArbG München, 27.01.2022 - 25 Ca 6071/20
Dabei ist der Restitutionskläger - unbeschadet der Verpflichtung des Gerichts zur Prüfung von Amts wegen - für sein mangelndes Verschulden beweispflichtig (vgl. BGH 24.04.2013 - XII ZB 242/09 - Rn. 24 mwN). - BGH, 28.11.1975 - V ZR 127/74
Begriff der Urkunde
Auszug aus ArbG München, 27.01.2022 - 25 Ca 6071/20
Dass das Gesetz ihm im Falle des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO nicht ansinnt, das rechtskräftige Urteil ohne erneute Überprüfung hinzunehmen, beruht auf dem besonderen Beweiswert, der Urkunden typischerweise zukommt und der daher den Mangel der Urteilsgrundlage besonders augenfällig macht (BGHZ 65, 300, 302 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).
- BGH, 28.10.1971 - IX ZR 79/67
Urkunden als Restitutionsgrund
Auszug aus ArbG München, 27.01.2022 - 25 Ca 6071/20
Die eingeschränkte formelle Beweiskraft einer Privaturkunde (§ 416 ZPO) schließt es zwar nicht aus, im Wege der freien Beweiswürdigung der Urkunde einen Beweiswert für die Richtigkeit des Erklärten zuzumessen (BGHZ 57, 211, 216; BGH NJW 1980, 1000). - LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 16/21
Internationaler Luftverkehrsbetrieb - Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG - …
Auszug aus ArbG München, 27.01.2022 - 25 Ca 6071/20
Gegen das am 22.12.2020 zugestellte Urteil hat der Kläger im Ausgangsverfahren Berufung beim LAG München eingelegt (2 Sa 16/21). - BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77
Anspruch auf Handelsvertreterausgleich; Zulässigkeit einer Restitutionsklage; …
Auszug aus ArbG München, 27.01.2022 - 25 Ca 6071/20
Die eingeschränkte formelle Beweiskraft einer Privaturkunde (§ 416 ZPO) schließt es zwar nicht aus, im Wege der freien Beweiswürdigung der Urkunde einen Beweiswert für die Richtigkeit des Erklärten zuzumessen (BGHZ 57, 211, 216; BGH NJW 1980, 1000). - BGH, 26.02.1951 - IV ZR 102/50
Erbkundliches Gutachten. Restitutionsklage
Auszug aus ArbG München, 27.01.2022 - 25 Ca 6071/20
Da die Restitutionsklage nicht auf eine neue Zeugenaussage gestützt werden darf, kann hierzu auch eine schriftliche Beantwortung der Beweisfrage durch den Zeugen, der ein geringerer Beweiswert als der Aussage des Zeugen zukommt, nicht ausreichen (vgl. auch BGHZ 1, 218; BGH LM ZPO § 580 Ziff. 7 b Nr. 16; BGH VersR 1974, 121). - BGH, 07.11.1973 - IV ZR 128/71
Leistungsfreiheit eines Versicherungsnehmers wegen Prämienrückständen - …
Auszug aus ArbG München, 27.01.2022 - 25 Ca 6071/20
Da die Restitutionsklage nicht auf eine neue Zeugenaussage gestützt werden darf, kann hierzu auch eine schriftliche Beantwortung der Beweisfrage durch den Zeugen, der ein geringerer Beweiswert als der Aussage des Zeugen zukommt, nicht ausreichen (vgl. auch BGHZ 1, 218; BGH LM ZPO § 580 Ziff. 7 b Nr. 16; BGH VersR 1974, 121).
- LAG München, 06.09.2022 - 7 Sa 75/22
Erfolglose Restitutionsklage
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 27.01.2022 - 25 Ca 6071/20 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Rn. 3 Im Ausgangsverfahren (Arbeitsgericht München, Az.: 25 Ca 6071/20) hat der Kläger die Feststellung des Fortbestands seines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten über den 30.04.2020 hinaus geltend gemacht.
Das Urteil des Arbeitsgerichts München Az.: 25 Ca 6071/20 wird aufgehoben.
das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 27.01.2022, AZ: 25 Ca 6071/20 wird aufgehoben.
das Urteil des Arbeitsgerichts München, AZ: 25 Ca 6071/20 vom 17.12.2020 wird aufgehoben.
Denn maßgeblich ist, dass die Umstände des WhatsApp-Verkehrs und dessen Bewertung ausweislich des Urteils des Arbeitsgerichts vom 17.12.2020 - 25 Ca 6071/20 I 2. der Gründe (Seiten 4 und 5) auch Gegenstand des vorangegangenen rechtskräftigen Verfahrens waren, in dem die Parteien über den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses gestritten haben.
- LAG München, 07.03.2022 - 4 Sa 512/21
Diskriminierung, Klagefrist
Die Klage des Klägers gegen die Befristung, in der er sich unter anderem auf die Zusage der Weiterbeschäftigung berief, wurde vom Arbeitswie vom Landesarbeitsgericht abgewiesen (Az: 25 Ca 6071/20 und 2 Sa 16/21). - BVerfG, 28.06.2023 - 1 BvR 1017/23
Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde …
das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 27. Januar 2022 - 25 Ca 6071/20 -.
- ArbG München, 25.06.2021 - 6 Ca 14377/20
Verfristung einer Klage auf Entschädigung wegen Diskriminierung nach § 61b ArbGG
Rn. 7 Außerdem habe er die relevanten Fristen mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage vom 22.05.2020 unter dem Aktenzeichen 25 Ca 6071/20 eingehalten.Rn. 23 Vorliegend hat der Kläger sich mit seiner "Kündigungsschutzklage" (gemeint ist wohl eine Entfristungsklage) vom 22.05.2020 (Aktenzeichen: 25 Ca 6071/20) darauf berufen, dass das Arbeitsverhältnis über den Befristungszeitraum hinaus fortbesteht.
- ArbG München, 26.11.2021 - 33 Ca 12651/20
Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, Mehrarbeit, …
Rn. 5 Gegen den Ablauf der Befristung hat der Kläger Klage vor dem Arbeitsgericht München, Az. 25 Ca 6071/20, erhoben und wegen einer angeblichen Verlängerungszusage den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses behauptet.Rn. 23 cc) Hinweis des Klägers auf eine Kündigungsschutzklage (gemeint ist wohl das Verfahren vor dem Arbeitsgericht München, Az. 25 Ca 6071/20 auf Fortbestand des befristeten Arbeitsverhältnisses) ist unbehelflich, weil der Beginn der Ausschlussfrist nicht vom Ausgang dieses Verfahrens abhängt, denn es geht hier um rückständige Zahlungsansprüche.
- LAG München, 23.06.2022 - 3 Sa 847/21
Unbegründeter Anspruch auf Zahlung von geleisteten Überstunden
Hiergegen erhob der Kläger rechtzeitig Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht München zum Az. 25 Ca 6071/20.
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