Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 17.05.1988 - 25 O 29/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1241
- NJW-RR 1991, 1472 (Ls.)
- VersR 1988, 600
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 14.11.2019 - 22 U 50/17
Zur Frage der Ersatzfähigkeit von Personenschäden, die eine Handballspielerin …
Für eine Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB kommt es daher darauf an, dass die Verletzung eines Spielers auf einen Regelverstoß eines Gegenspielers zurückzuführen ist, der über einen geringfügigen und häufigen Regelverstoß - wie sie in Ziffer 8:2 der Internationalen Hallenhandballregeln erfasst sind - deutlich hinausgeht und auch einen Grenzbereich zwischen gebotener kampfbedingter Härte und unzulässiger Unfairness klar überschreitet (…OLG Frankfurt und LG Marburg, jeweils a.a.O.; BGH NJW 1976, 957, 958 sowie OLG Hamm VersR 1999, 1115, 1116; LG Stuttgart 15.5.88 - 25 O 29/88 - betr. das Fußballspiel). - OLG München, 22.03.1989 - 3 U 5067/88
Verletzung eines Gegenspielers; Haftungsausschluß; Einwilligung des Verletzten; …
Die Auffassung des Zeugen ... es habe sich nicht um einen "krassen Verstoß" gehandelt, ist für den Senat nicht bindend (vgl. LG Stuttgart, NJW-RR 1988, 1241).
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