Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 27.04.2018 - 25 T 46/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 13 InsO
Insolvenzrecht
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zu den Anforderungen an einen Eigenantrag des Schuldners bei zuvor gestelltem Fremdantrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eröffnungsantrag als Eigenantrag des Schuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 01.12.2017 - 503 IN 192/17
- AG Düsseldorf, 16.01.2018 - 503 IN 192/17
- LG Düsseldorf, 27.04.2018 - 25 T 46/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- AG Essen, 02.01.2015 - 163 IN 199/14
Höchstpersönlichkeit der Erklärung, Unzulässigkeit einer Vertretung
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.04.2018 - 25 T 46/18
Für die nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO abzugebende Erklärung ist anerkannt, dass diese eine höchstpersönliche ist, mithin vom Schuldner persönlich unterzeichnet werden muss und eine Vertretung nicht zulässig ist (vgl. hierzu ausdr. exemplarisch AG Essen Beschl. v. 02.01.2015 - 163 IN 199/14, BeckRS 2015, 00351 m.w.N.). - BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03
Zulässigkeit eines Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach …
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.04.2018 - 25 T 46/18
Rn. 3 Ergänzend ist lediglich darauf zu verweisen, dass nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, sofern bereits ein Gläubigerantrag zur Insolvenzeröffnung geführt hat, bis zum Abschluss des Verfahrens ein Eigenantrag des Schuldners nicht mehr zulässig ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17.02.2005 - IX ZB 176/03 -, BGHZ 162, 181-187, Rn. 6 mit zahlreichen Nachweisen). - LG Potsdam, 04.09.2013 - 2 T 58/13
Insolvenzverfahrenseröffnung: Nichtvorlage eines ordnungsgemäßen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.04.2018 - 25 T 46/18
Das Fehlen des Verzeichnisses nach § 13 Abs. 1 Satz 3 oder das Fehlen der Richtigkeitserklärung nach § 13 Abs. 1 Satz 7 InsO führt stets zur Unzulässigkeit des Antrags (…vgl. nur Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung / Schmahl / Vuia, 3. Aufl., § 13 Rn. 110;… Uhlenbruck / Wegener, Kommentar zur Insolvenzordnung, a.a.O., Rn. 134; LG Potsdam Beschl. v. 04.09.2013 - 2 T 58/13, BeckRS 2013, 21909).
- AG Frankfurt/Oder, 14.08.2019 - 412 Cs 72/19 Enthält ein Eigenantrag des Insolvenzschuldners nicht die von § 13 Abs. 1 Satz 3 bis 7 InsO vorgeschriebenen Pflichtangaben (hier: Fehlen des Gläubigerverzeichnisses sowie der höchstpersönlichen Erklärung der Vollständigkeit und Richtigkeit), ist er unzulässig (Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2018, 25 T 46/18, zitiert nach juris).
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