Rechtsprechung
| OLG München, 10.03.2011 - 25 U 4100/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vorvertraglichkeit in der Rechtsschutzversicherung: Rechtsschutz bei Beschlussanfechtungsverfahren hinsichtlich fehlerhafter Jahresabrechnungen und Verwalterbestellung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung für eine Beschlussanfechtungsklage, wenn sich der Konflikt schon vor Beschlussfassung und Versicherungsbeginn abgezeichnet hat; §§ 4 ARB 2000, 26, 43 Nr. 4 WEG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorvertraglichkeit in der Rechtsschutzversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsschutz für Anfechtungsklage: Keim des Rechtskonflikts (Vorvertraglichkeit) (IMR 2011, 1079)
Verfahrensgang
- LG München I, 23.07.2010 - 26 O 3975/10
- OLG München, 31.01.2011 - 25 U 4100/10
- OLG München, 10.03.2011 - 25 U 4100/10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04
Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der …
Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 25 U 4100/10
Für die Annahme eines den Rechtsschutzfall auslösenden (behaupteten) Verstoßes i. S. d. § 4 Abs. 1 c ARB 96 (mit den streitgegenständlichen Versicherungsbedingungen identisch) genügt jeder tatsächliche, objektiv feststellbare Vorgang, der den Keim eines solchen Rechtkonfliktes in sich trägt (BGH VersR 2005, 1684 unter 3 b).
- BGH, 30.04.2014 - IV ZR 47/13
Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei behauptetem …
Rn. 23 c) Das steht nicht im Widerspruch zu den von der Beklagten für ihren gegenteiligen Standpunkt herangezogenen Beschlüssen des Oberlandesgerichts München vom 31. Januar und 10. März 2011 (25 U 4100/10, juris). - BGH, 30.04.2014 - IV ZR 61/13
Deckungsschutz für die Interessenwahrnehmung gegenüber den …
c) Das steht nicht im Widerspruch zu den von der Beklagten für ihren gegenteiligen Standpunkt herangezogenen Beschlüssen des Oberlandesgerichts München vom 31. Januar und 10. März 2011 (25 U 4100/10, juris). - BGH, 30.04.2014 - IV ZR 60/13
Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für die Interessenwahrnehmung …
c) Das steht nicht im Widerspruch zu den von der Beklagten für ihren gegenteiligen Standpunkt herangezogenen Beschlüssen des Oberlandesgerichts München vom 31. Januar und 10. März 2011 (25 U 4100/10, juris). - BGH, 30.04.2014 - IV ZR 62/13
Deckungsschutz für die Interessenwahrnehmung gegenüber den …
c) Das steht nicht im Widerspruch zu den von der Beklagten für ihren gegenteiligen Standpunkt herangezogenen Beschlüssen des Oberlandesgerichts München vom 31. Januar und 10. März 2011 (25 U 4100/10, juris).
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Rechtsprechung
| OLG München, 31.01.2011 - 25 U 4100/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Vorvertraglichkeit in der Rechtsschutzversicherung: Rechtsschutz bei Beschlussanfechtungsverfahren hinsichtlich fehlerhafter Jahresabrechnungen und Verwalterbestellung
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 23.07.2010 - 26 O 3975/10
- OLG München, 31.01.2011 - 25 U 4100/10
- OLG München, 10.03.2011 - 25 U 4100/10
Papierfundstellen
- NZM 2011, 858
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04
Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der …
Auszug aus OLG München, 31.01.2011 - 25 U 4100/10
Der Rechtsstreit ist dann jedenfalls latent vorhanden und gewissermaßen bereits vorprogrammiert (BGH VersR 2005, 1684 unter 3 b).
- OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12
Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei Geltendmachung …
Rn. 42 Die von der Beklagten zur Untermauerung ihrer gegenteiligen Ansicht angeführte Entscheidung des OLG München vom 31.1.2011 (B. v. 31.1.2011 - 25 U 4100/10 - NZM 2011, 858f.) betrifft ebenso wie die weiter in Bezug genommene Entscheidung des BGH vom 28.9.2005 (…Urt. v. 28.9.2005 - IV ZR 106/04) die Bestimmung des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 1 lit. c) ARB 94 und kann daher zur Auslegung der streitgegenständlichen Klausel nichts beitragen.
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