Rechtsprechung
| OLG München, 09.10.2008 - 25 W 2183/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe für vorläufigen Rechtsschutz: Einstweilige Verfügung auf Fortsetzung von Krankentagegeldleistungen durch den Versicherer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MBKT 94 § 15b
Zulässigkeit und Umfang einer einstweiligen Verfügung aus Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweislast hinsichtlich der Versicherungsfähigkeit infolge der Berufsunfähigkeit eines privat Krankenversicherten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 20.08.2008 - 23 O 12707/08
- OLG München, 09.10.2008 - 25 W 2183/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 325
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06
Formularmäßige Vereinbarung der Eintrittspflicht einer …
Auszug aus OLG München, 09.10.2008 - 25 W 2183/08
Im Hinblick auf die Entscheidung des BGH in NJW 2008, 1820 hätte das Erstgericht die Versicherungsfähigkeit des Antragstellers nicht gemäß § 15 a MBKT 94 verneinen dürfen.Soweit das Landgericht im angefochtenen Beschluss darauf abstellt, dass die Versicherungsfähigkeit des Antragstellers gemäß § 15 a MBKT 94 weggefallen sei, dürfte dieser Beurteilung die Entscheidung des BGH vom 27.2.2008 (IV ZR 219/06; NJW 2008, 1820) entgegenstehen.
Der Vertragszweck der Krankentagegeldversicherung, nämlich der im Hauptleistungsversprechen der Versicherung in § 1 I MB/KT 94 versprochene Schutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen ist von existenzieller Bedeutung für den Versicherungsnehmer (vgl. BGB NJW 2008, 1820).
- BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91
Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens …
Auszug aus OLG München, 09.10.2008 - 25 W 2183/08
Die Fachgerichte überschreiten den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den unbemittelten Parteien im Vergleich zu bemittelten die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unverhältnismäßig erschwert wird (BVerfG NJW 1992, 889).
- OLG München, 24.02.2010 - 14 W 14/10
Einstweilige Verfügung auf vorläufige Leistung aus der …
Rn. 11 Der Senat ist entgegen der im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 16.05.2007 (Az. 5 U 39/07) vertretenen Ansicht mit dem Thüringer Oberlandesgericht (Urteil v. 19.11.2008, 4 U 716/08) und der vom 25. Senat des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 09.10.2008, 25 W 2183/08) vertretenen Linie der Meinung, dass der Erlass einer Leistungsverfügung auf vorläufige Leistung von Krankentagegeld nur dann und in soweit in Frage kommt, als eine hinreichende Existenzsicherung nicht durch Inanspruchnahme von Sozialleistungen erreicht werden kann.
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