Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.04.2001 - 25 ZB 01.700 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547
Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus
Denn angesichts der vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten und von der Antragsbegründung nicht thematisierten Maße (Höhe der Außenwand des Anbaus: 9,395 m, Abstand zwischen den Außenwänden des Neubaus und des klägerischen Gebäudes 9, 12 m bzw. zwischen den Außenwänden des Anbaus aus dem Jahr 1975 und des klägerischen Gebäudes 8, 10 m) versteht es sich nicht von selbst, dass der Abstand zwischen den Gebäuden auf dem Baugrundstück und dem Klägeranwesen per se einen städtebaulichen Missstand darstellt (vgl. die in der Antragsbegründung zitierte Entscheidung BayVGH, B.v. 10.4.2001 - 25 ZB 01.700 - juris Rn. 2) bzw. dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, oder die natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet sind und das Vorhaben deshalb mit den allgemeinen Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 BayBO unvereinbar ist (…vgl. insofern die von den Klägern in Bezug genommene Quelle bei Dhom/Simon in Simon/Busse, BayBO, Stand: Dezember 2019, Art. 6 Rn. 47). - VGH Bayern, 22.11.2006 - 25 B 05.1714
Historische Bebauung - kein planungsrechtlicher Zwang zur Aufgabe …
Es kommt hinzu, dass die Behörden damit die Bildung einer schwer zugänglichen "engen Reihe" mit Wandabständen zwischen 0, 71 und 1, 07 m genehmigen, die allgemein als bauordnungsrechtlicher Missstand und Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayBO im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung angesehen wird (vgl. z.B. BayVGH vom 18.9.1951 VGH n.F. 4,184 ff.; vom 19.10.1972 VGH n.F. 25, 142/145; vom 23.6.1995 Az. 20 B 94.1560; vom 5.3.1996 Az. 14 B 95.2747; vom 13.2.2001 BauR 2001, 1248 ; vom 10.4.2001 Az. 25 ZB 01.700;… NdsOVG vom 25.1.1978 a.a.O.;… OVG NRW vom 12.5.2005 a.a.O.). - VG Bayreuth, 05.07.2019 - B 2 S 19.223
Erfolgreicher Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO: Abweichung von …
Bei der abstandsflächenrechtlichen Prüfung kann nicht an das bestehende Gebäude angeknüpft werden, weil dieses vollständig abgebrochen werden soll und durch den Abbruch seinen Bestandsschutz verliert (vgl. BayVGH, B.v. 13.02.2001 - 20 B 00.2213 - juris; B.v.10.04.2001 - 25 ZB 01.700 - juris).Als äußerste Grenze für eine Abweichung ist allerdings in jedem Fall die Vermeidung von "engen Reihen" zu beachten, die als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayBO anzusehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2001 - 25 ZB 01.700 - juris; U.v. 13.2.2001 - 20 B 00.2213 - juris;… Dhom/Franz/Rauscher in Simon/Busse, BayBO, Stand 12.2018, Art. 6 Rn. 612 und Art. 63 Rn. 47).
- VG Würzburg, 31.01.2008 - W 5 K 07.1468
Festsetzungen im Bebauungsplan; Abstandsflächen; Traufgasse; Nachbarschutz
Die früher zwischen den Häusern des Klägers und der Beigeladenen bestehende Traufgasse war eine sog. "enge Reihe", die selbst bei einem Verzicht auf Abstandsflächen bzw. eine Verkürzung oder die Zulassung einer Abweichung grundsätzlich als baulicher Missstand angesehen wird (vgl. Simon/Busse, Art. 7 Rd.Nr. 119 m.w.H; BayVGH, B.v. 10.04.2001, 25 ZB 01.700).
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