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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.02.2006 - 25 ZB 02.206   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,67649
VGH Bayern, 09.02.2006 - 25 ZB 02.206 (https://dejure.org/2006,67649)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.2006 - 25 ZB 02.206 (https://dejure.org/2006,67649)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 25 ZB 02.206 (https://dejure.org/2006,67649)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 29.09.2026 - 1 ZB 25.1076

    Baueinstellung, Erledigung einer Baueinstellungsverfügung nach einer …

    Denn bei der streitgegenständlichen Baueinstellung kommt es auf die materielle Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens nicht an (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2006 - 25 ZB 02.206 - juris Rn. 6;… Decker in Busse/Krause, BayBO, Stand Mai 2026, Art. 75 Rn. 37).
  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.672

    Baueinstellung bei formeller Rechtswidrigkeit

    Es ist in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (BayVGH, B.v. 9.2.2006 - 25 ZB 02.206 - juris Rn. 6;… B.v. 19.1.2007 - 2 CS 06.3083 - juris Rn. 3;… B.v. 20.1.2009 - 15 CS 08.1638 - juris Rn. 12) sowie in der Kommentarliteratur zur Bayerischen Bauordnung (…Schwarzer/König, Bayerische Bauordnung, 4. Aufl. 2012, Art. 75 Rn. 4;… Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: August 2016, Art. 75 Rn. 34, 37;… Molodovsky in Molodovsky/Famers, Bayerische Bauordnung, Stand: November 2016, Art. 75 Rn. 21, 22) völlig unstreitig, dass die formelle Rechtswidrigkeit für die Einstellung von Arbeiten gem. Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayBO grundsätzlich genügt.
  • VG München, 14.02.2017 - M 1 K 16.4516

    Baugenehmigungspflicht für die Errichtung einer Stützmauer

    Sie haben daher einen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang, der dazu führt, dass sie nicht in genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Teile aufgespalten werden können (BayVGH, B.v. 9.2.2006 - 25 ZB 02.206 - juris Rn. 5).
  • VG München, 08.08.2012 - M 9 K 10.5497

    Gestaltungssatzung, Verbot der Aufständerung von Solarmodulen; Schneelast und …

    Regelmäßig handelt es sich bei dem durch Art. 75 Abs. 1 BayBO eröffneten Ermessen um ein sog. intendiertes Ermessen, da grundsätzlich ein öffentliches Interesse daran besteht, die Fortführung unzulässiger Bauarbeiten ungeachtet der Genehmigungsfähigkeit zu verhindern (BayVGH vom 09.02.2006, 25 ZB 02.206; vom 16.11.2000, 2 CS 00.2127 ).
  • VG München, 01.07.2015 - M 9 K 14.5309

    Baueinstellungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung

    Als Grenze der rechtmäßigen Ermessensausübung kann gegen die Rechtmäßigkeit der Baueinstellung - die bei genehmigungspflichtigen Vorhaben wesentlich der Sicherstellung der Prüfung der baurechtlichen Anforderungen im Genehmigungsverfahren dient - allenfalls die offenkundige Genehmigungsfähigkeit eingewandt werden, wenn ein genehmigungspflichtiges Vorhaben mangels Genehmigung formell baurechtswidrig ist (…vgl. BayVGH, B.v. 2.7.1996 - 26 CS 96.1371 - juris Rn. 20; auch offensichtliche Genehmigungsfähigkeit nicht relevant: B.v. 9.2.2006 - 25 ZB 02.206 - juris Rn. 6;… ausdrücklich offengelassen: B.v. 5.8.2000 - 20 ZS 99.2245 - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 19.03.2021 - AN 9 S 20.01552

    Baueinstellung - Umbaumaßnahmen für Nutzungsänderung

    Der Antragsteller muss vor der Ausführung des Bauvorhabens die für die einheitliche Baumaßnahme "Nutzungsänderung" nötige Baugenehmigung beantragen und die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde hierüber abwarten (ähnlich schon: BayVGH, B.v. 09. Februar 2006 - 25 ZB 02.206 -, Rn. 5, juris;… vgl. zum Ganzen auch: Simon/Busse/Lechner/Busse, 139. EL Oktober 2020 Rn. 412, BayBO Art. 57 Rn. 412).
  • VG Ansbach, 10.04.2012 - AN 9 S 12.00439

    Baueinstellungsverfügung; Abstandsflächenpflicht; Zulässigkeit eines Grenzanbaus …

    Bei dem durch Art. 75 BayBO eingeräumten Ermessen handelt es sich um ein "intendiertes Ermessen", da es in der Regel im öffentlichen Interesse liegt, zu verhindern, dass unzulässige Bauarbeiten weitergeführt werden (Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, 106. Ergänzungslieferung 2011, Art. 75 RdNr. 83 ff.; BayVGH vom 17.12.2004, Az.: 14 B 03.2545; BayVGH vom 9.2.2006, Az.: 25 ZB 02.206).
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