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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.06.2005 - 25 ZB 04.924   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6996
VGH Bayern, 06.06.2005 - 25 ZB 04.924 (https://dejure.org/2005,6996)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.06.2005 - 25 ZB 04.924 (https://dejure.org/2005,6996)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juni 2005 - 25 ZB 04.924 (https://dejure.org/2005,6996)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    VwGO § 42 Abs. 2; BayBO Art. 71, Art. 72 Abs. 4; BayVwVfG Art. 13.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermietete Lagerhalle; Brandschutz; Baugenehmigung des Mieters; Klage des Grundeigentümers; keine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte; keine Bindungswirkung im Zivilrechtsstreit; fehlende Klagebefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung; Klagebefugnis eines Grundstückseigentümers gegen eine seinem Mieter ausgestellte Baugenehmigung zum nachträglichen Einbau von Büro- und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 303
  • BauR 2005, 1901
  • ZfBR 2005, 700 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 25.11.2002 - 1 B 97.1352

    Baugenehmigung für Bolzplatz, Ergänzungsgenehmigung für Ballfanggitter, …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2005 - 25 ZB 04.924
    In der Rechtsprechung ist aber geklärt, dass dieser Drittschutz - ebenso wie der Interessenschutz bei sonstigen drittschützenden Vorschriften des öffentlichen Baurechts - grundsätzlich nur baurechtlichen "Nachbarn" im Sinne des Art. 71 BayBO , also dem Eigentümer (oder sonst dinglich Berechtigten) eines benachbarten, d.h. eines anderen Grundstücks als des Baugrundstücks zugute kommt (BayVGH vom 27.10.1992 BayVBl 1993, 373; vom 25.11.2002 BayVBl 2003, 370; vgl. auch ThürOVG vom 2.2.1995 BRS 57 Nr. 208).

    Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung bisher lediglich für den Sonderfall anerkannt, dass auf der Grundlage einer Bebauungsplanfestsetzung ein hoheitlicher Entzug der von der Baugenehmigung betroffenen Teilfläche eines Grundstücks durch Enteignung in Betracht kommt: Für diesen Fall soll dem Grundeigentümer im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG ) ausnahmsweise das Recht zugebilligt werden, gegenüber dem Bauvorhaben eines durch die Enteignungsmöglichkeit begünstigten Dritten auf dieser Teilfläche für die Restfläche - gewissermaßen im Vorgriff auf die in Zukunft möglicherweise getrennte Grundstückssituation - Nachbarrechte geltend zu machen (BayVGH vom 25.11.2002 a.a.O.).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2005 - 25 ZB 04.924
    Diese Ausgestaltung des Genehmigungsverfahrens ist wegen des Gebots einer den Grundrechtsschutz effektivierenden Verfahrensgestaltung (vgl. z.B. BVerfG vom 14.5.1985 BVerfGE 69, 315/355), ein weiteres Indiz für den gesetzgeberischen Willen, nur den "Nachbarn" im Sinne des Art. 71 BayBO , nicht aber den Grundeigentümer mit Abwehrrechten auszustatten.
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2005 - 25 ZB 04.924
    Eine subjektiv-öffentliche Rechtsposition vermittelt ein Rechtssatz des öffentlichen Rechts ausnahmsweise dann, wenn er nicht nur dem öffentlichen Interesse, sondern - zumindest auch - dem Schutz von Individualinteressen zu dienen bestimmt ist (sog. Schutznormtheorie, vgl. z.B. BVerwG vom 24.9.1998 BVerwGE 107, 215/220 f.;… Kopp/Schenke, VwGO , 13. Aufl. 2003, RdNrn. 78 ff. zu § 42 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89

    Alten- und Pflegeheim - Nachbarklage, § 42 Abs. 2 VwGO, kein …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2005 - 25 ZB 04.924
    Er ist - ähnlich einem Mieter, der sich bei Unzulänglichkeiten des genehmigten Bauwerks ebenfalls nicht selbst gegen die Baugenehmigung zur Wehr setzen kann (BVerwG vom 11.7.1989 NJW 1989, 2766 ;… ThürOVG a.a.O.), sondern auf der Grundlage des geschlossenen Mietvertrages gegen seinen Vermieter vorgehen muss - darauf verwiesen, gegenüber dem vertraglich zur Nutzung Berechtigten privatrechtlich seine Interessen durchzusetzen.
  • VGH Bayern, 27.10.1992 - 1 B 92.538
    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2005 - 25 ZB 04.924
    In der Rechtsprechung ist aber geklärt, dass dieser Drittschutz - ebenso wie der Interessenschutz bei sonstigen drittschützenden Vorschriften des öffentlichen Baurechts - grundsätzlich nur baurechtlichen "Nachbarn" im Sinne des Art. 71 BayBO , also dem Eigentümer (oder sonst dinglich Berechtigten) eines benachbarten, d.h. eines anderen Grundstücks als des Baugrundstücks zugute kommt (BayVGH vom 27.10.1992 BayVBl 1993, 373; vom 25.11.2002 BayVBl 2003, 370; vgl. auch ThürOVG vom 2.2.1995 BRS 57 Nr. 208).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2016 - 1 LA 142/15

    Baulast; Kleingarten; Löschung; Pächter

    Der Vermieter kann eine Baugenehmigung, die sich der Mieter für das Mietgrundstück erteilen lässt, nicht in zulässiger Weise unter Hinweis auf öffentlich-rechtliche Abwehrpositionen attackieren (vgl. BayVGH, B. v. 6.6.2005 - 25 ZB 04.924 -, BauR 2005, 1901 = BRS 69 Nr. 180; OVG Weimar, B. v. 2.2.1995 - 1 EO 411/94 -, BRS 57 Nr. 208).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2015 - 2 O 22/15

    Keine Klagebefugnis des Mieters gegen eine dem Vermieter erteilte Baugenehmigung

    Der Mieter kann sich bei Unzulänglichkeiten des genehmigten Bauwerks nicht gegen die Baugenehmigung zur Wehr setzen, sondern muss auf der Grundlage des geschlossenen Mietvertrages gegen seinen Vermieter vorgehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 06.06.2005 - 25 ZB 04.924 -, NVwZ-RR 2006, 303, RdNr. 9 in juris; ThürOVG, Beschl. v. 02.02.1995 - 1 EO 411/94 -, BRS 57 Nr. 208, RdNr. 3 in juris, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 CE 13.236

    Gebietserhaltungsanspruch

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juni 2005 (25 ZB 04.924 - BayVBl 2005, 693) bestätigt im Gegenteil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts unter dem weiteren - in der Beschwerdebegründung nur noch gestreiftem - Gesichtspunkt, dass öffentlich-rechtliche nachbarrechtliche Ansprüche grundsätzlich nur gegenüber einem anderen (Buch-)Grundstück in Frage kommen können.
  • VG München, 17.12.2025 - M 9 K 24.2412

    Umweltrechtlicher Verbandsantrag bzw. Nachbarklage, Ein-Personen-Gesellschaft, …

    Soweit baurechtliche Vorschriften ausnahmsweise Drittschutz entfalten, ist in der Rechtsprechung geklärt, dass dieser Drittschutz grundsätzlich nur baurechtlichen "Nachbarn" im Sinne des Art. 66 BayBO, also den Eigentümern (oder sonst dinglich Berechtigten) eines benachbarten, d.h. eines anderen Grundstücks als des Baugrundstücks zugutekommt (BayVGH, B.v. 6.6.2005 - 25 ZB 04.924 - juris Rn. 6 ff.; B.v. 27.10.1992 - 1 B 92.538 - BayVBl 1993, 373 f.;… Laser in Schwarzer/König, BayBO, 5. Aufl. 2022, Art. 66 Rn. 10;… Dirnberger in Busse/Kraus, BayBO, 160. EL Dezember 2025, Art. 66 Rn. 61;… vgl. auch BVerwG, B.v. 28.2.1990 - 4 B 32.90 - juris Rn. 5).
  • VG Lüneburg, 15.01.2026 - 2 A 166/23

    Nießbrauch; Nießbrauchsberechtigte; Klagebefugnis; Nachbar; Nachbarklage; …

    So kann weder der Grundstückseigentümer gegen eine dem Mieter erteilte Baugenehmigung öffentlich-rechtliche Nachbaransprüche geltend machen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 6.6.2005 - 25 ZB 04.924 -, juris Rn. 5) noch der Wohnungseigentümer gegenüber einem anderen Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.1988 - 4 C 1.86 -, juris Rn. 10) noch der Miteigentümer gegen die einem anderen Miteigentümer erteilte Teilungsgenehmigung, die vom Nachbarn grundsätzlich unter den gleichen Bedingungen angefochten kann wie eine Baugenehmigung (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.4.1988 - 4 B 67.88 -, juris Rn. 3).
  • VG Bayreuth, 29.04.2008 - B 2 K 07.525

    Keine Berufung auf Planungsschutz bei gegenläufigen schuldrechtlichen …

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 06.05.2005 - 25 ZB 04.924) kann der Eigentümer und Vermieter eines Grundstücks nicht geltend machen, durch eine dem Mieter erteilte Baugenehmigung in subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt zu sein; er ist nicht klagebefugt im Sinn des § 42 Abs. 2 VwGO.
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