Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.03.2006 - 25 ZB 06.30355 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Düsseldorf, 26.06.2006 - 12 K 1221/04 Zum Bestehen einer Schutzmöglichkeit bei drohender Genitalbeschneidung im Sinne einer inländischen Fluchtalternative, insbesondere in der togoischen Hauptstadt Lome, siehe etwa: VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Juli 2000 (12 K 10037/97.A); grundsätzlich auch VG Freiburg, Urteil vom 26. Januar 2005 (A 1 K 11012/03); VGH München, Beschluss vom 30. Juni 2004 (25 B 01.30985); VGH München, Beschluss vom 28. März 2006 (25 ZB 06.30355).
Kotokoli-Frau mit 6-jährigem Kind; VGH München, Beschluss vom 28. März 2006 (25 ZB 06.30355); VG Hamburg, Urteil vom 8. November 2005 (16 A 5550/02) betr.
zur Möglichkeit einer "Überwindung etwaiger anfänglicher Reintegrationsschwierigkeiten" mittels Unterstützung durch andere (beschneidungskritische) Familienverbandsmitglieder oder Freunde auch VGH München, Beschluss vom 28. März 2006 (25 ZB 06.30355).
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