Rechtsprechung
VG Düsseldorf, 24.08.2007 - 26 K 1055/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbindung von hauptamtlicher Bürgermeistertätigkeit und Nebentätigkeit in der freien Wirtschaft; Abführungspflicht der Vergütung für die Beiratstätigkeit; Beiratstätigkeit in einem Energieunternehmen; Charakter der Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Bürgermeister muss Vergütung für Nebentätigkeit im Regionalbeirat West der RWE Energy AG nicht abführen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bürgermeister muss Vergütung für Nebentätigkeit nicht abführen
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 24.08.2007 - 26 K 1055/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2008 - 1 A 2938/07
- BVerwG, 31.03.2011 - 2 C 12.09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76
Öffentlicher Dienst
Auszug aus VG Düsseldorf, 24.08.2007 - 26 K 1055/07
Um das Ziel der in § 13 NtV normierten Abführungspflicht zu erreichen, werden auch Fälle erfasst, in denen die Arbeitsstelle der Nebentätigkeit des Beamten faktisch, sei es auch bloß wirtschaftlich, von der öffentlichen Hand beherrscht und die zu zahlende Vergütung, möglicherweise nur mittelbar, aus Beiträgen der öffentlichen Haushalte bestritten wird, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 1980, - 2 BvL 7-9/76 -, BVerfGE 55, 207 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 1997, - 6 A 5744/94 - BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2007, - 2 BvR 1188/05.Nur in diesem Umfang ist die Ermächtigung in § 75 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LBG durch das Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen worden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 1980, - 2 BvL 7/76 -, BVerfGE 55, 207 ff.
- BVerfG, 16.01.2007 - 2 BvR 1188/05
Ablieferungspflicht für Einkünfte aus einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst …
Auszug aus VG Düsseldorf, 24.08.2007 - 26 K 1055/07
Um das Ziel der in § 13 NtV normierten Abführungspflicht zu erreichen, werden auch Fälle erfasst, in denen die Arbeitsstelle der Nebentätigkeit des Beamten faktisch, sei es auch bloß wirtschaftlich, von der öffentlichen Hand beherrscht und die zu zahlende Vergütung, möglicherweise nur mittelbar, aus Beiträgen der öffentlichen Haushalte bestritten wird, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 1980, - 2 BvL 7-9/76 -, BVerfGE 55, 207 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 1997, - 6 A 5744/94 - BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2007, - 2 BvR 1188/05. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1997 - 6 A 5744/94
Beamter; Nebentätigkeit; Unternehmensberatungsfirma; Dienstherr; Abführung der …
Auszug aus VG Düsseldorf, 24.08.2007 - 26 K 1055/07
Um das Ziel der in § 13 NtV normierten Abführungspflicht zu erreichen, werden auch Fälle erfasst, in denen die Arbeitsstelle der Nebentätigkeit des Beamten faktisch, sei es auch bloß wirtschaftlich, von der öffentlichen Hand beherrscht und die zu zahlende Vergütung, möglicherweise nur mittelbar, aus Beiträgen der öffentlichen Haushalte bestritten wird, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 1980, - 2 BvL 7-9/76 -, BVerfGE 55, 207 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 1997, - 6 A 5744/94 - BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2007, - 2 BvR 1188/05.