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   VG Düsseldorf, 08.11.2013 - 26 K 5907/12   

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https://dejure.org/2013,31194
VG Düsseldorf, 08.11.2013 - 26 K 5907/12 (https://dejure.org/2013,31194)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2013 - 26 K 5907/12 (https://dejure.org/2013,31194)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2013 - 26 K 5907/12 (https://dejure.org/2013,31194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kopftuchtragen kein Hindernis für die Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Religionsfreiheit - Beamtin auf Probe darf Kopftuch tragen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Im allgemeinen Verwaltungsdienst gilt kein Kopftuchverbot

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kopftuchtragen kein Hindernis für die Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Kopftuchverbot im allgemeinen Verwaltungsdienst NRW

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beamtinnen dürfen in der Verwaltung ein Kopftuch tragen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst - Kopftuchverbot

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsbeamtin auch mit Kopftuch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kopftuchtragen kein Hindernis für Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst - Fehlende charakterliche Eignung der Muslimin wegen Tragen eines Kopftuches nicht erkennbar

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Augsburg, 30.06.2016 - Au 2 K 15.457

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für behördliche Eingriffe in Form von Verboten (auch in der Gestalt von Nebenbestimmungen), z. B. Auflagen im Sinn von Art. 36 Abs. 2 Nr. 4 BayVwVfG, sowie wirkungsähnlichen anderen Maßnahmen, die in den Schutzbereich eines Grundrechts fallen, dadurch die Reichweite des Grundrechts beschränken und damit "wesentlich" sind in dem Sinne, dass sie die Grundlagen der sozialen Gemeinschaft betreffen, ein Parlamentsgesetz durch den förmlichen Gesetzgeber erforderlich (BVerfG, U. v. 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282; s. auch BayVGH, B. v. 22.4.2014 - 7 CS 13.2592, 7 C 13.2593 - BayVBl 2014, 533; VG Düsseldorf, U. v. 8.11.2013 - 26 K 5907/12 - juris Rn. 48; VG Augsburg, U. v. 16.4.2013 - Au 3 K 12.1328 - juris Rn. 23).
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