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BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 135/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 135/05
Gegenstand der Prüfung im Eintragungsverfahren ist die angemeldete Marke als Ganzes (EuGH GRUR 2004, 674, 678, Nr. 96 - Postkantoor; GRUR 2004, 943, 944, Nr. 28 - SAT.2). - EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 135/05
Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung besitzt eine Marke dann, wenn sie geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt ist, als von einem bestimmten Unternehmen kommend zu kennzeichnen und diese Waren und Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2002, 804 ff., Rdn. 35 - Philips). - EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 135/05
Gegenstand der Prüfung im Eintragungsverfahren ist die angemeldete Marke als Ganzes (EuGH GRUR 2004, 674, 678, Nr. 96 - Postkantoor; GRUR 2004, 943, 944, Nr. 28 - SAT.2). - BGH, 13.02.1996 - X ZB 14/94
"Schutzverkleidung"; Kostenpflicht des Veranlassers in einem Beschwerdeverfahren …
Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 135/05
Für ein Abweichen von dem in § 71 Abs. 1 S. 2 MarkenG normierten Grundsatz, dass jeder Verfahrensbeteiligte seine Kosten selbst trägt, bedarf es stets besonderer Umstände, die regelmäßig nur dann gegeben sind, wenn ein Verhalten eines Verfahrensbeteiligten vorliegt, das mit der prozessualen Sorgfalt nicht vereinbaren ist (BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur; GRUR 1996, 399, 401 - Schutzverkleidung). - BGH, 03.03.1972 - I ZB 7/70
Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 135/05
Für ein Abweichen von dem in § 71 Abs. 1 S. 2 MarkenG normierten Grundsatz, dass jeder Verfahrensbeteiligte seine Kosten selbst trägt, bedarf es stets besonderer Umstände, die regelmäßig nur dann gegeben sind, wenn ein Verhalten eines Verfahrensbeteiligten vorliegt, das mit der prozessualen Sorgfalt nicht vereinbaren ist (BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur; GRUR 1996, 399, 401 - Schutzverkleidung).