Rechtsprechung
BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 61/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "ADLER/ADLEX" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwechslungsgefahr zwischen den Marken 30 2008 077 580 und 304 51 549 für Dienstleistungen "ADLER" und "ADLEX"
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "ADLER/ADLEX" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "ADLER/ADLEX" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "ADLER" und "ADLEX" für Dienstleistungen im IT-Bereich
Verfahrensgang
- BPatG, 09.05.2012 - 26 W (pat) 61/11
- BPatG, 18.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
- BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89
Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt - …
Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Denn angesichts dessen werden klangliche Unterschiede der gegenüberstehenden Bezeichnungen vom Verkehr wesentlich schneller erfasst, so dass es im Verkehr gar nicht erst zu Verwechslungen kommt, wenn eine der gegenüberstehenden Bezeichnungen einen für jedermann verständlichen Sinngehalt aufweist (vgl. BGHZ 28, 320, 323 - Quick/Glück; BGH GRUR 1992, 130 - Bally/Ball je m. w. Nachw.).Denn bei dem Sinngehalt des Wortes "Adler" drängt sich die Bezeichnung des Raubvogels in einer Weise auf, die den Anforderungen der Entscheidung des BGH GRUR 1992, 130 - Bally/Ball genügt.
- BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57
Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr
Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Denn angesichts dessen werden klangliche Unterschiede der gegenüberstehenden Bezeichnungen vom Verkehr wesentlich schneller erfasst, so dass es im Verkehr gar nicht erst zu Verwechslungen kommt, wenn eine der gegenüberstehenden Bezeichnungen einen für jedermann verständlichen Sinngehalt aufweist (vgl. BGHZ 28, 320, 323 - Quick/Glück; BGH GRUR 1992, 130 - Bally/Ball je m. w. Nachw.).Im Übrigen hat der BGH hierzu ausgeführt, dass ein solcher Rest von Verwechslungsgefahr unbeachtet bleiben könne, da er ersichtlich praktisch nicht ins Gewicht falle (vgl. BGHZ 28, 320, 325 - Quick/Glück), zumal hier ein Verhören unwahrscheinlich ist (anders als in der von der Widersprechenden zitierten Entscheidung BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 23/93).
- EuGH, 23.03.2006 - C-206/04
Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe …
Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
In der Entscheidung EuGH GRUR 2006, 413 - Zirh/Sir hat dieser die Ansicht des EuG nicht beanstandet, dass die Neutralisierung einer Ähnlichkeit durch Bedeutungsunterschiede nicht dadurch entkräftet würde, dass damit keine Merkmale der Waren bezeichnet würden.
- BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00
"Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke
Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Daher unterscheidet sich die Fragestellung auch von der Entscheidung BGH GRUR 2003, 1047 - Kellogg"s/Kelly"s. Denn Kelly enthält keinen rasch erfassbaren, eindeutigen Sinngehalt außer den, dass es sich um einen nicht ohne Weiteres bekannten irischen Namen handeln kann. - EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Hierbei ist insbesondere auf die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente abzustellen in der Wahrnehmung des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers, der eine Marke regelmäßig in ihrer Gesamtheit erfasst und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (vgl. u. a. EUGH GRUR 2005, 1042, Rn. 28 - THOMSON LIFE;… BGH GRUR 2006, 60, Rz. 17 - coccodrillo). - EuGH, 25.01.2007 - C-48/05
DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN …
Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Der Schutz der älteren Marke ist dabei auf die Fälle zu beschränken, bei denen die Benutzung eines ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktion der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft von Dienstleistung, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EUGH GRUR 2007, 318 - Adam Opel). - BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03
coccodrillo
Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Hierbei ist insbesondere auf die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente abzustellen in der Wahrnehmung des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers, der eine Marke regelmäßig in ihrer Gesamtheit erfasst und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (…vgl. u. a. EUGH GRUR 2005, 1042, Rn. 28 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60, Rz. 17 - coccodrillo). - BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01
"Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit
Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Für die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Dienstleistungsnähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - FERRARI PFERD; GRUR 2005, 437, 438 - lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MAY/ELLA MAY sowie die in den angefochtenen Beschlüssen erwähnten Fundstellen). - BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04
MEY/Ella May
Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Für die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Dienstleistungsnähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - FERRARI PFERD; GRUR 2005, 437, 438 - lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MAY/ELLA MAY sowie die in den angefochtenen Beschlüssen erwähnten Fundstellen). - BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 171/03
Auszug aus BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Entsprechendes gilt für die Entscheidung BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 171/03 XENAX Xenar. - BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 194/99
- BPatG, 13.02.2007 - 25 W (pat) 33/04
- BPatG, 29.11.1995 - 26 W (pat) 23/93
Rechtsprechung
BPatG, 09.05.2012 - 26 W (pat) 61/11 |
Verfahrensgang
- BPatG, 09.05.2012 - 26 W (pat) 61/11
- BPatG, 18.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
- BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Rechtsprechung
BPatG, 18.07.2012 - 26 W (pat) 61/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zwischen "Adler” und "Adlex” besteht keine Verwechslungsgefahr
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten eines Widerspruchsverfahrens bei Geltendmachung einer Verwechslungsgefahr der Marken "ADLER" und "ADLEX" für Dienstleistungen aus dem Bereich Marketing und Informationsmanagement im Internet
Verfahrensgang
- BPatG, 09.05.2012 - 26 W (pat) 61/11
- BPatG, 18.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
- BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89
Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt - …
Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Denn angesichts dessen werden klangliche Unterschiede der gegenüberstehenden Bezeichnungen vom Verkehr wesentlich schneller erfasst, so dass es im Verkehr gar nicht erst zu Verwechslungen kommt, wenn eine der gegenüberstehenden Bezeichnungen einen für jedermann verständlichen Sinngehalt aufweist (vgl. BGHZ 28, 320, 323 - Quick/Glück; BGH GRUR 1992, 130 - Bally/Ball je m. w. Nachw.).Denn bei dem Sinngehalt des Wortes "Adler" drängt sich die Bezeichnung des Raubvogels in einer Weise auf, die den Anforderungen der Entscheidung des BGH GRUR 1992, 130 - Bally/Ball genügt.
- BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57
Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr
Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Denn angesichts dessen werden klangliche Unterschiede der gegenüberstehenden Bezeichnungen vom Verkehr wesentlich schneller erfasst, so dass es im Verkehr gar nicht erst zu Verwechslungen kommt, wenn eine der gegenüberstehenden Bezeichnungen einen für jedermann verständlichen Sinngehalt aufweist (vgl. BGHZ 28, 320, 323 - Quick/Glück; BGH GRUR 1992, 130 - Bally/Ball je m. w. Nachw.).Im Übrigen hat der BGH hierzu ausgeführt, dass ein solcher Rest von Verwechslungsgefahr unbeachtet bleiben könne, da er ersichtlich praktisch nicht ins Gewicht falle (vgl. BGHZ 28, 320, 325 - Quick/Glück), zumal hier ein Verhören unwahrscheinlich ist (anders als in der von der Widersprechenden zitierten Entscheidung BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 23/93).
- EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Hierbei ist insbesondere auf die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente abzustellen in der Wahrnehmung des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers, der eine Marke regelmäßig in ihrer Gesamtheit erfasst und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (vgl. u. a. EUGH GRUR 2005, 1042, Rn. 28 - THOMSON LIFE;… BGH GRUR 2006, 60, Rz. 17 - coccodrillo).
- EuGH, 25.01.2007 - C-48/05
DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN …
Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Der Schutz der älteren Marke ist dabei auf die Fälle zu beschränken, bei denen die Benutzung eines ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktion der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft von Dienstleistung, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EUGH GRUR 2007, 318 - Adam Opel). - BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03
coccodrillo
Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Hierbei ist insbesondere auf die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente abzustellen in der Wahrnehmung des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers, der eine Marke regelmäßig in ihrer Gesamtheit erfasst und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (…vgl. u. a. EUGH GRUR 2005, 1042, Rn. 28 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60, Rz. 17 - coccodrillo). - BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01
"Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit
Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Für die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Dienstleistungsnähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - FERRARI PFERD; GRUR 2005, 437, 438 - lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MAY/ELLA MAY sowie die in den angefochtenen Beschlüssen erwähnten Fundstellen). - EuGH, 23.03.2006 - C-206/04
Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe …
Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
In der Entscheidung EuGH GRUR 2006, 413 - Zirh/Sir hat dieser die Ansicht des EuG nicht beanstandet, dass die Neutralisierung einer Ähnlichkeit durch Bedeutungsunterschiede nicht dadurch entkräftet würde, dass damit keine Merkmale der Waren bezeichnet würden. - BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00
"Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke
Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Daher unterscheidet sich die Fragestellung auch von der Entscheidung BGH GRUR 2003, 1047 - Kellogg's/Kelly's. Denn Kelly enthält keinen rasch erfassbaren, eindeutigen Sinngehalt außer den, dass es sich um einen nicht ohne Weiteres bekannten irischen Namen handeln kann. - BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04
MEY/Ella May
Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Für die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Dienstleistungsnähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - FERRARI PFERD; GRUR 2005, 437, 438 - lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MAY/ELLA MAY sowie die in den angefochtenen Beschlüssen erwähnten Fundstellen). - BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 171/03
Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Entsprechendes gilt für die Entscheidung BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 171/03 XENAX Xenar. - BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 194/99
- BPatG, 13.02.2007 - 25 W (pat) 33/04
- BPatG, 29.11.1995 - 26 W (pat) 23/93