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   VGH Bayern, 17.03.2000 - 26 ZS 99.3064   

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VGH Bayern, 17.03.2000 - 26 ZS 99.3064 (https://dejure.org/2000,51095)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.03.2000 - 26 ZS 99.3064 (https://dejure.org/2000,51095)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. März 2000 - 26 ZS 99.3064 (https://dejure.org/2000,51095)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 14 CE 13.928

    Nachbarantrag auf Untersagung der Errichtung einer Stützmauer mit Hinterfüllung

    Bei einer Terrasse wird dies z.T. schon bei einer Höhe von mehr als 1 m über der Höhe des Nachbargrundstücks angenommen (vgl. OVG NW, B.v. 22.2.2005 - 7 A 1408/04 - juris Rn. 6; offen gelassen in BayVGH, B.v. 17.3.2000 - 26 ZS 99.3064 - juris Rn. 17; vgl. auch B.v. 28.2.2003 - 14 CS 03.142 - juris Rn. 11 zu einer 0, 75 m erhöhten Terrasse; siehe auch Dhom in Simon/Busse, BayBO, Stand Februar 2013, Art. 6 Rn. 27), wobei es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, z. B. auch darauf, in welchem Abstand und auf welcher Höhe die Terrasse und die Außenwohnbereiche des Nachbargrundstücks liegen.
  • VGH Bayern, 13.10.2021 - 9 CS 21.2211

    Erfolglose Beschwerde gegen ablehnenden Beschluss im Eilverfahren im Verfahren

    Abgesehen davon, dass sich das Bauvorhaben nach Maßgabe der Tektur vom 11. Juni 2021 unter Einhaltung der erforderlichen Abstände gegenüber den Antragstellern im Norden ihres Grundstücks befindet, ergibt sich auch aus der kontinuierlich ansteigenden Böschung per se keine erdrückende Wirkung (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2000 - 26 ZS 99.3064 - juris Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 1 ME 194/06

    Vermittlung von nachbarschaftlichen Abwehrrechten durch Baumschutz; Gewährung von

    Es kommt hinzu, dass Vorschriften zum Schutze von Bäumen allein im öffentlichen Interesse liegen und Dritten keinen Nachbarschutz vermitteln (vgl. BayVGH, B. v. 17.3.2000 - 26 ZS 99.3064, JURIS; Urt. v. 16.5.1980 - 2 B - 1597/79 -, JURIS; OVG Hamburg, B. v. 18.7.1994 - Bs II 29/94 -, JURIS).
  • VG Regensburg, 31.03.2022 - RO 2 S 22.657

    Erfolgloser Antag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen ein Mehrfamilienhaus; auch

    Nach teilweiser Rechtsprechung und Literatur kann einer Lärmschutz- oder Sichtschutzwand im Allgemeinen nur dann Abstandsflächenrelevanz beigemessen werden, wenn eine solche mindestens 2 m hoch ist (vgl. BayVGH, U.v. 30.3.2001 - 26 B 97.174 - juris Rn. 19; B.v. 17.3.2000 - 26 ZS 99.3064 - juris Rn. 19; U.v. 26.10.1995 - 26 B 95.1282 - juris Rn. 16; Kraus in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Art. 6 Rn. 40, Jäde in PdK Stand Feb. 2015, Nr. 1.2 zu Art. 6 BayBO; Dirnberger in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiss, Die neue BayBO, Stand Okt. 2018, Art. 6 Rn. 26: "grober Anhalt: nicht unter 1, 80 m").
  • VGH Bayern, 04.07.2012 - 14 ZB 12.186

    Klage auf Einschreiten gegen Errichtung einer Grenzgarage auf dem

    Wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Recht ausgeführt hat, haben solche auf Art. 5 BayBO in der damaligen Fassung beruhende Bestimmungen in einer Baugenehmigung keinen nachbarschützenden Charakter (vgl. hierzu auch BayVGH vom 17.3.2000 Az. 26 ZS 99.3064 RdNr. 26).
  • VG Augsburg, 06.08.2015 - Au 4 S 15.1067

    Nachbarantrag auf einstweiligen Rechtsschutz (abgelehnt)

    Zudem kann ein Grundeigentümer, der sich gegen die Verwirklichung eines Bauvorhabens auf dem Nachbargrundstück zur Wehr setzt, auch unter dem Blickwinkel etwaiger Einsichtsmöglichkeiten grundsätzlich keine Rücksichtnahme verlangen, die über den Schutz hinausgeht, der diesen Interessen durch die - hier eingehaltenen - Grenzabstandsvorschriften zu Teil wird (BayVGH, B.v. 17.3.2000 - 26 ZS 99.3064 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 20.04.2010 - 9 ZB 08.319

    Verteilerkästen; Abstandsflächenrelevanz (Höhe: 1,58 m; Länge: 6,62 m);

    Das Verwaltungsgericht hat im einzelnen zutreffend unter Heranziehung von Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom 29.1.1992 Az. 2 CS 91.3488; vom 17.3.2000 Az. 26 ZS 99.3064) und von Literaturmeinungen (Jäde/Dirnberger/ Bauer/Weiß, Die neue BayBO, RdNr. 157 zu Art. 6) dargelegt, dass - auch unter Berücksichtigung der zwei bereits vorhandenen Verteilerschränke - bei einer Länge der Gesamtanlage von 6, 62 m und einer Höhe der streitgegenständlichen Verteilerschränke von 1, 58 m noch nicht von abstandsflächenrelevanten Wirkungen im Sinne des Art. 6 Abs. 9 BayBO auszugehen ist.
  • VG München, 25.11.2008 - M 1 K 07.6076

    Maß der baulichen Nutzung; Drittschutz; Abstandsflächen

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs könnte einer Aufschüttung, die niedriger als 2 m ist, allenfalls dann Abstandsflächenrelevanz attestiert werden, wenn sie gleichsam als Steilwand ausgestaltet würde (BayVGH v. 17.3.2000 Az.: 26 ZS 99.3064).
  • VG Regensburg, 13.01.2015 - RN 6 K 13.2147

    Anspruch auf Erlass einer Beseitigungsanordnung

    Zum Teil wird angenommen, eine Terrasse könne bei einer Erhöhung von über 1 m infolge der Nutzung eine gebäudeähnliche Wirkung haben, weil das Nachbargrundstück und das Nachbarhaus stärkerer Einsichtnahme ausgesetzt seien, als dies bei einer ebenerdigen Terrasse der Fall wäre (vgl. Nachweise bei BayVGH, B. v. 17.3.2000 - 26 ZS 99.3064; Hess.VGH, B. v. 22.2.2010 - 4 A 2410/08).
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