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   BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09   

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BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09 (https://dejure.org/2009,29683)
BPatG, Entscheidung vom 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09 (https://dejure.org/2009,29683)
BPatG, Entscheidung vom 30. September 2009 - 26 W (pat) 2/09 (https://dejure.org/2009,29683)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor; GRUR Int. 2004, 631, 633 -Dreidimensionale Tablettenform I).

    Die in der angemeldeten Marke enthaltenen Einzelbestandteile bilden auch in ihrer Gesamtheit keinen neuen, über die bloße Kombination hinausgehenden Begriff (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor, S. 678; EuGH a. a. O. -BIOMILD, S. 681; EuGH GRUR 2006, 229, 231 -BioID), sondern sind der Terminologie auf dem einschlägigen Dienstleistungssektor entsprechend sprachüblich zusammengesetzt.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Die bloße Aneinanderreihung der beschreibenden Begriffe "Link" und "Rank" führt somit nur zu einer Angabe, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der beanspruchten Waren und Dienstleistungen dienen kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 f. -BIOMILD).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Die in der angemeldeten Marke enthaltenen Einzelbestandteile bilden auch in ihrer Gesamtheit keinen neuen, über die bloße Kombination hinausgehenden Begriff (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor, S. 678; EuGH a. a. O. -BIOMILD, S. 681; EuGH GRUR 2006, 229, 231 -BioID), sondern sind der Terminologie auf dem einschlägigen Dienstleistungssektor entsprechend sprachüblich zusammengesetzt.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenoder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 -Philips; GRUR 2003, 604, 607 -Libertel).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenoder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 -Philips; GRUR 2003, 604, 607 -Libertel).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Einfache und gebräuchliche grafische Gestaltungen oder Verzierungen eines Schriftbilds vermögen allerdings gegenüber dem beschreibenden Charakter einer Angabe in der Regel keinen schutzbegründenden "Überschuss" zu bewirken (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 -antiKALK).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 -BRAVO).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor; GRUR Int. 2004, 631, 633 -Dreidimensionale Tablettenform I).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

  • BPatG, 10.03.2000 - 33 W (pat) 125/99

    Unterscheidungskraft einer Marke aufgrund ihrer grafischen Gestaltung

  • BPatG, 22.04.2002 - 30 W (pat) 157/01

    Fehlende Unterscheidungskraft bei Wechsel zwischen Groß- und Kleinschreibung auch

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