Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.07.2006 - 26 B 02.1530 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16
Erteilung einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis
Nur die "Bodennutzung" selbst ist von vornherein nicht als Eingriff im Sinne der genannten Regelungen anzusehen; dazu gehört die Errichtung von Gebäuden grundsätzlich nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.1985 - 4 B 11.85 -, NuR 1985, 275; BayVGH, Urt. v. 17.07.2006 - 26 B 02.1530 - juris, RdNr. 27, m.w.N.). - VG München, 05.03.2009 - M 11 K 08.3387
Landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb; Landschaftsschutzgebiet; …
Die Befreiungsmöglichkeit dient dazu, einer rechtlichen Unausgewogenheit zu begegnen, die sich ergeben kann, wenn aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls der Anwendungsbereich der Landschaftsschutzverordnung und deren materielle Zielrichtung nicht übereinstimmen; in derartigen (Sonder-)Fällen sollte der generelle und damit zwangsläufig auch schematische Geltungsanspruch der Vorschrift zu Gunsten der Einzelfallgerechtigkeit durchbrochen werden können (vgl. BayVGH v. 17.7.2006 Az. 26 B 02.1530 m.w.N.).
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