Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.09.2007 - 26 B 03.1774 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 05.09.2022 - 23 ZB 19.1985
Verwaltungsgebühren für Errichtung und Betrieb von Spielhallen
Rn. 33 (aa) Bei der Ermittlung der Gebühr innerhalb eines Rahmens nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 KG ist der Behörde ein weiter Ermessensspielraum eröffnet (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2007 - 26 B 03.1774 - juris Rn. 15 f.;… Rott/Stengel a.a.O. Erl. 9 zu Art. 6 KG), der ihr zur Verwaltungsvereinfachung - wiederum unter Berücksichtigung der Bemessungsgrundlagen - auch erlaubt, mittels amtsinterner Richtlinien bzw. durch eine entsprechende Verwaltungspraxis für die Gebührenfestsetzung eine gewisse Pauschalisierung und Typisierung der Tarifgestaltung vorzunehmen (…vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2005 - 14 ZB 05.862 - juris Rn. 11;… Rott/Stengel a.a.O. Erl. 3 zu Art. 6 KG). - VGH Bayern, 17.11.2017 - 15 ZB 17.1322
Gebührenhöhe für die Baugenehmigung einer Werbeanlage
Rn. 11 c) Bei der Bemessung der Gebühr für die Genehmigung der Werbeanlage geht der Beklagte in nicht zu beanstandender Weise von der Größe der Werbefläche aus (vgl. hierzu z.B. BayVGH, U.v. 28.9.2007 - 26 B 03.1774 - juris Rn. 15 f.) und setzt pro Quadratmeter Werbefläche eine Gebühr in Höhe von 30 Euro fest. - VG München, 17.07.2019 - M 18 K 16.2309
Gebührenbescheid im Anerkennungsverfahren als Prüflaboratorium
Die Behörde hat den Ermessensspielraum innerhalb eines Gebührenrahmens angemessen auszufüllen (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2007 - 26 B 03.1774 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 13.02.2012 - 15 ZB 10.131
Ausschöpfen des Gebührenrahmens für einen Vorbescheid; Kostenentscheidung bei …
Rn. 15 cc) Nachdem die ergangene Entscheidung für die Klägerin mit Blick auf die zur Ausführung des Vorhabens erforderlichen Investitionen von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist und der mit der Vorbescheidserteilung verbundene Verwaltungsaufwand aufgrund der bodenrechtlich relevanten Auswirkungen des industriell zu bewertenden Vorhabens deutlich über dem Durchschnitt liegt, begegnet es keinen Bedenken, dass die Beklagte angesichts des ihr durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 KG eröffneten weiten Ermessensspielraums (BayVGH vom 28.9.2007 Az. 26 B 03.1774 juris; BayVGH vom 6.7.2005 Az. 14 ZB 05.862 juris) den Gebührenrahmen ausgeschöpft hat. - VG München, 28.11.2011 - M 8 K 10.5898
Baugenehmigungsgebühren; Abweichung von Abstandsflächenvorschriften; Abweichung …
Rn. 30 Im Hinblick auf eine Objektivierung und Berechenbarkeit der Gebührenbemessung können insoweit Kriterien angewendet werden, die ein gewisses Maß an Typisierung und Pauschalierung enthalten (vgl. BayVGH vom 28.9.2007 Az.: 26 B 03.1774 - Juris -, zur Gebührenermittlung innerhalb eines Gebührenrahmens nach Art. 6 Abs. 2 KG).
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