Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.04.1993 - 26 B 91.1284 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,12928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.04.1993 - 26 B 91.1284
- BVerwG, 28.09.1993 - 4 B 151.93
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 140
Wird zitiert von ... (2)
- VG Kassel, 10.09.2003 - 2 E 2390/00 Eigentümer von Wohngrundstücken am Rande des - an sich für die Aufnahme landwirtschaftlicher Nutzungen vorgesehenen - Außenbereichs können, was die Belastung durch Lärm und Gerüche aufgrund landwirtschaftlicher Betätigung anbelangt, nicht die Herstellung von Verhältnissen einfordern, wie sie in reinen oder allgemeinen, ansonsten unvorbelastenden Wohngebieten anzutreffen sind (OVG des Saarlands, Beschluss vom 29.09.1997 - 2 V 11/97 - so auch VGH München, Urteil vom 30.04.1993 - 26 B 91.1284 -, NVwZ-RR 1994, 140, der hinsichtlich des Zusammentreffens eines allgemeinen Wohngebiets mit einem Dorfgebiet mit tierhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben hinsichtlich eines Stallneubaus im Dorfgebiet gegenüber der Wohnbebauung im allgemeinen Wohngebiet einen Abstand für ausreichend hält, der im Verhältnis zum Mindestabstand der VDI 3471 um 1/4 verkürzt ist).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.1997 - 7a D 93/95
Inhaber eines emittierenden Betriebs ; Normenkontrollverfahren; Wohngebiet; …
Rn. 70 vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1975 - 4 C 71.73 -, BRS 29 Nr. 135, vom 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 - , BRS 50 Nr. 84 und vom 18. Mai 1995 - 4 C 20.94 -, BRS 57 Nr. 67; BayVGH, Urteil vom 30. April 1993 - 26 B 91.1284 -, BayVBl. 1994, 113,.
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.