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   VGH Bayern, 18.08.1995 - 26 B 94.952   

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https://dejure.org/1995,36500
VGH Bayern, 18.08.1995 - 26 B 94.952 (https://dejure.org/1995,36500)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.08.1995 - 26 B 94.952 (https://dejure.org/1995,36500)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. August 1995 - 26 B 94.952 (https://dejure.org/1995,36500)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Düsseldorf, 22.08.2016 - 28 K 3867/15

    Baugenehmigung Nutzungsänderung Wettbüro Schwellenwert Nutzfläche …

    Rn. 60 Vgl. BayVGH, Urteile vom 17. März 2005 - 25 B 01.624 - juris und vom 18. August 1995 - 26 B 94.952 - juris.
  • VG Freiburg, 29.05.2019 - 4 K 5187/18

    Baurechtliche Zulässigkeit eines Wettbüros in einem Mischgebiet

    Insgesamt entsteht im maßgeblichen Abschnitt der ...straße nicht der Eindruck, es handele sich um eine Geschäftsstraße, in der lediglich auch gewohnt wird (vgl. Bayer. VGH, Urt. v. 18.08.1995 - 26 B 94.952 - juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2018 - 7 A 2554/16

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Nutzungsänderung eines …

    Rn. 36 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.2.1994 - 4 B 179/93 -, UPR 1994, 262; Bay. VGH, Urteil vom 18.8.1995 - 26 B 94.952 -, juris.
  • VG Ansbach, 01.07.2015 - AN 9 K 14.01543

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Wettbüro

    Einzubeziehen sind insbesondere auch die vom Ziel- und Quellverkehr betroffenen Gebietsteile, wenn dieser noch deutlich als besonderer, weil auf die Vergnügungsstätte bezogener Verkehr erkennbar ist, desgleichen auch die von Besuchern der Vergnügungsstätte in Anspruch genommenen Stellplätze sowie ihre Zu- und Abfahrten (vgl. BayVGH, U.v.17.3.2005 - 25 B 01.624 - juris; U.v. 18.8.1995 - 26 B 94.952 - juris).
  • VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 9 K 2588/15

    Festsetzung von Abstandsregelungen für Wettbüros in einem Bebauungsplan

    In dem fraglichen Abschnitt der ... entsteht der Eindruck, es handelt sich um eine Geschäftsstraße, in der auch gewohnt wird, und nicht um eine Wohnstraße mit gewerblicher Nutzung (vgl. BayVGH, Urteil vom 18.08.1995 - 26 B 94.952 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 9 ZB 14.1541

    Zulässigkeit eines Wettbüros im Mischgebiet

    Aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 18. August 1995 (Az. 26 B 94.952 - juris) ergibt sich nichts anderes.
  • VG Göttingen, 08.10.2015 - 2 A 231/14

    Mischgebiet; überwiegend gewerbliche Nutzung; Wettbüro; kerngebietstypisches …

    Einzubeziehen sind namentlich auch die vom Ziel- und Quellverkehr betroffenen Gebietsteile, wenn dieser noch deutlich als besonderer, weil auf die Vergnügungsstätte bezogener Verkehr erkennbar ist, desgleichen auch die von Besuchern der Vergnügungsstätte in Anspruch genommenen Stellplätze sowie ihre Zu- und Abfahrten (vgl. BayVGH, Urteil vom18.8.1995 - 26 B 94.952 -, juris m.w.N).
  • VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321

    Ernstliche Zweifel; Spielhalle; faktisches Mischgebiet; überwiegend gewerblich …

    Vielmehr kommt es auch qualitativ darauf an, um welche Art von Gewerbe es sich handelt und wie dieses in dem Gebiet und in den einzelnen Gebäuden verteilt ist (vgl. BayVGH, U.v. 18.8.1995 - 26 B 94.952 - juris).
  • VG Würzburg, 23.01.2025 - W 5 K 24.734

    Verpflichtungsklage, Baugenehmigung, faktisches Mischgebiet, nicht …

    Einzubeziehen sind insbesondere auch die vom Ziel- und Quellverkehr betroffenen Gebietsteile, wenn dieser noch deutlich als besonderer, weil auf die Vergnügungsstätte bezogener Verkehr erkennbar ist, desgleichen auch die von Besuchern der Vergnügungsstätte in Anspruch genommenen Stellplätze sowie ihre Zu- und Abfahrten (…vgl. BayVGH, U.v.17.3.2005 - 25 B 01.624 - juris Rn. 27; U.v. 18.8.1995 - 26 B 94.952 - juris).
  • VG Ansbach, 09.04.2014 - AN 9 K 13.01367

    Baurecht; erfolgreiche Verpflichtungsklage; nicht kerngebietstypische …

    Einzubeziehen sind namentlich auch die vom Ziel- und Quellverkehr betroffenen Gebietsteile, wenn dieser noch deutlich als besonderer, weil auf die Vergnügungsstätte bezogener Verkehr erkennbar ist, desgleichen auch die von Besuchern der Vergnügungsstätte in Anspruch genommenen Stellplätze sowie ihre Zu- und Abfahrten (vgl. BayVGH, U.v.18.8.1995 - 26 B 94.952 - juris m.w.N).
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