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   VGH Bayern, 22.11.2000 - 26 B 95.3868   

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https://dejure.org/2000,52473
VGH Bayern, 22.11.2000 - 26 B 95.3868 (https://dejure.org/2000,52473)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.11.2000 - 26 B 95.3868 (https://dejure.org/2000,52473)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. November 2000 - 26 B 95.3868 (https://dejure.org/2000,52473)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 07.08.2009 - 15 B 09.1239

    Sichtschutzwand; Abstandsflächen; Abweichung von nachbarschützenden und nicht …

    Andererseits hat es der 26. Senat des Verwaltungsgerichtshofs für fraglich und wohl zu verneinen gehalten, dass ein Sichtschutzzaun aus Holzlamellen mittlerer Höhe von 2, 50 m und einer Länge von 3, 90 m eine gebäudeähnliche Wirkung habe (vom 22.11.2000 Az. 26 B 95.3868); er hat das aber im Hinblick auf eine für rechtmäßig erachtete Abweichung letztlich offen gelassen.

    Nach dem Gesamtzusammenhang der in Nr. 8 der Festsetzungen getroffenen Regelung zu Höhe, Material und Farbgebung von Einfriedungen ist daher davon auszugehen, dass die Regelungen nur gestaltende Funktion haben, einen Schutz individueller Nachbarinteressen darüber hinaus aber nicht bezwecken (vgl. auch BayVGH vom 22.11.2000 a.a.O.).

  • VG Würzburg, 27.07.2012 - W 5 S 12.617

    Abgrenzung Stützmauer - Einfriedung; Aufschüttung; Abstandsflächen; …

    Auch die Länge der Mauern spricht für eine gebäudeähnliche Wirkung (vgl. BayVGH U.v. 22.11.2000, Az.: 26 B 95.3868, RdNr. 20 in juris).
  • VG Ansbach, 02.12.2021 - AN 3 K 20.01152

    Erfolglose Nachbarklage gegen erteilte Befreiung für Sichtschutzzaun

    Rn. 47 Nach alldem ist die streitgegenständliche Festsetzung keine nachbarschützende Festsetzung (vgl. zu ähnlichen Fällen BayVGH, B.v. 16.3.2021 - 15 CS 21.545 - juris; U.v. 7.8.2009 - 15 B 09.1239 - juris; U.v. 22.11.2000 - 26 B 95.3868 - juris; B.v. 22.11.1999 - 15 ZB 99.2187 - juris; VG Ansbach, U.v. 6.5.2021 - AN 17 K 20.00444 - juris; U.v. 12.5.2009 - AN 9 K 08.01321 - juris; U.v. 14.9.2005 - AN 9 K 05.01350 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 10 A 508/17

    Vorliegen eines nachbarschützenden Anspruchs für Eigentümer von Grundstücken …

    Rn. 7 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 2 A 1674/13 -, juris, Rn. 11 ff., Urteil vom 25. Januar 2013 - 10 A 2269/10 -, juris, Rn. 99, zu Festsetzungen über die überbaubare Grundstücksfläche; Bay. VGH, Urteil vom 22. November 2000 - 26 B 95.3868 -, juris, Rn. 18; Saarl.
  • VG Ansbach, 06.07.2022 - AN 3 K 20.02694

    Erfolglose Nachbarklage gegen isolierte Befreiung für grenzständigen …

    Rn. 38 Nach alldem ist die streitgegenständliche Festsetzung keine nachbarschützende Festsetzung (vgl. zu ähnlichen Fällen BayVGH, B.v. 27.7.2022 - 9 ZB 22.376; B.v. 16.3.2021 - 15 CS 21.545 - juris; U.v. 7.8.2009 - 15 B 09.1239 - juris; U.v. 22.11.2000 - 26 B 95.3868 - juris; B.v. 22.11.1999 - 15 ZB 99.2187 - juris; VG Ansbach, U.v. 6.5.2021 - AN 17 K 20.00444 - juris; U.v. 12.5.2009 - AN 9 K 08.01321 - juris; U.v. 14.9.2005 - AN 9 K 05.01350 - juris).
  • VG Ansbach, 12.05.2009 - AN 9 K 08.01321

    Isolierte Befreiung von einer Festsetzung des Bebauungsplans

    Infolge dessen sieht das Gericht im vorliegenden Fall keinen Anlass, von dem Grundsatz abzuweichen, dass Regelungen über die Gestaltung baulicher Anlagen, zu denen auch Festsetzungen über die zulässige Höhe von Einfriedungen zählen, nicht dem Nachbarschutz dienen (BayVGH vom 22.11.2000 - 26 B 95.3868 und vom 22.2.2000 - 2 B 94.2587 - juris).
  • VG Augsburg, 28.11.2011 - Au 5 S 11.1529

    Gemauerte Einfriedung; Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes; …

    Auch aus dem Gesamtzusammenhang der Gestaltungsanforderungen an die Einfriedungen in Bezug auf deren Höhe, Ausführungsart und das Material ist davon auszugehen, dass diese Festsetzungen ausschließlich dem öffentlichen Interesse, nämlich dem Schutz des Orts- und Straßenbildes, nicht aber dem Schutz der individuellen Interessen der Nachbarn dienen sollen (vgl. BayVGH vom 22.11.2000 Az. 26 B 95.3868).
  • VG Ansbach, 22.04.2009 - AN 9 K 08.00620

    Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans; nachbarschützende …

    Rn. 26 Infolge dessen sieht das Gericht im vorliegenden Fall keinen Anlass, von dem Grundsatz abzuweichen, dass Regelungen über die Gestaltung baulicher Anlagen, zu denen auch örtliche Bauvorschriften über die zulässige Höhe von Einfriedungen zählen, nicht dem Nachbarschutz dienen (…vgl. Decker in: Simon/Busse, BayBO, Art. 81 RdNr. 316; BayVGH vom 22.11.2000, Az. 26 B 95.3868 und vom 22.2.2000, Az. 2 B 94.2587 - juris).
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