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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.08.2000 - 26 B 96.1956   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,52654
VGH Bayern, 08.08.2000 - 26 B 96.1956 (https://dejure.org/2000,52654)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.08.2000 - 26 B 96.1956 (https://dejure.org/2000,52654)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. August 2000 - 26 B 96.1956 (https://dejure.org/2000,52654)
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Wird zitiert von ... (23)

  • VG München, 19.01.2015 - M 8 K 14.90

    Nachbarklage gegen Vorbescheid

    Rn. 185 Nachbarrechte sind auch dann verletzt, wenn infolge der Unbestimmtheit einer Baugenehmigung oder auch eines Vorbescheids nicht ausgeschlossen werden kann, dass das genehmigte Vorhaben gegen nachbarschützendes Recht verstößt (BayVGH, U. v. 20.05.1996 - 2 B 94.1513, BayVBl. 1997, 405 f.; BayVGH, U. v. 08.08.2000 - 26 B 96.1956 - juris).

    Rn. 224 Diese Unbestimmtheit des streitgegenständlichen Vorbescheids und die damit verbundene erhebliche Unsicherheit für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren führen hier mit Blick auf die Bindungswirkung des Vorbescheids für das künftige Verfahren zu einer Rechtsverletzung der Klägerin, da eine Nachbarrechtsverletzung auch dann gegeben ist, wenn infolge der Unbestimmtheit eines Vorbescheids nicht ausgeschlossen werden kann, dass das genehmigte Vorhaben gegen nachbarschützendes Recht verstößt (BayVGH, U. v. 20.05.1996 - 2 B 94.1513, BayVBl. 1997, 405 f.; BayVGH, U. v. 08.08.2000 - 26 B 96.1956 - juris).

  • VG München, 19.03.2018 - M 8 K 16.4694

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung und …

    Nachbarrechte werden bereits dann verletzt, wenn infolge der Unbestimmtheit einer Baugenehmigung nicht ausgeschlossen werden kann, dass das genehmigte Vorhaben gegen nachbarschützendes Recht verstößt (vgl. BayVGH, U. v. 8.8.2000 - 26 B 96.1956 - juris Rn. 42).
  • VG München, 20.04.2015 - M 8 SN 15.181

    Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz

    Nachbarrechte werden bereits dann verletzt, wenn infolge der Unbestimmtheit einer Baugenehmigung oder auch eines Vorbescheids nicht ausgeschlossen werden kann, dass das genehmigte Vorhaben gegen nachbarschützendes Recht verstößt (vgl. BayVGH, U.v. 20.5.1996 - 2 B 94.1513 - BayVBl. 1997, 405 f.; BayVGH, U.v. 8.8.2000 - 26 B 96.1956 - juris).
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