Rechtsprechung
| AG Mettmann, 03.08.2009 - 26 C 104/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2009, 959
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 02.04.2003 - 3 Wx 223/02
Zur Wirksamkeit von Beschlüssen einer "Wohnungseigentümer-Dachgemeinschaft" über …
Auszug aus AG Mettmann, 03.08.2009 - 26 C 104/08
Über Jahresabrechnungen einzelner, selbständiger Wohnungseigentümergemeinschaften kann eine aus allen Wohnungseigentümern mehreren Gemeinschaftschaften gebildete "Dachgemeinschaft" (Gesamtanlage) nicht wirksam beschließen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.04.2003, 3 Wx 223/02, 1-3); die Ursächlichkeit des Verstoßes ist mithin nicht auszuschließen.
- AG Bonn, 22.07.2016 - 27 C 160/15
Eigentümerversammlung: Wer darf teilnehmen und abstimmen?
Denn das Prinzip der Nicht-Öffentlichkeit ist insoweit vorrangig und kann nicht durch den unterbliebenen Widerspruch einer Mehrzahl von Wohnungseigentümern ausgeräumt werden (AG Halle (Saale), Urteil vom 15.03.2011, Az. 120 C 4333/10, zitiert nach Juris; AG Mettmann, Urteil vom 03.08.2009, Az. 26 C 104/08, zitiert nach Juris; vgl. auch OLG Hamburg, ZMR 2007, 550, 553; AG Nordhorn, Urteil vom 15. Juni 2011 - 3 C 1506/10 -, juris). - LG Düsseldorf, 10.06.2015 - 25 S 118/14
Unbilliges Fortbestehen einer Betriebskostenbefreiung rechtfertigt …
In dem folgenden Rechtsstreit AG Mettmann 26 C 104/08 wurde der Beschluss über die Jahresabrechnung für ungültig erklärt, da diese Räume nach der Gemeinschaftsordnung mit den entsprechenden Kostenpositionen nicht zu belasten seien. - AG Nordhorn, 15.06.2011 - 3 C 1506/10
Nichtöffentlichkeit von WEG-Versammlungen muss beachtet werden!
Denn das Prinzip der Nicht-Öffentlichkeit ist insoweit vorrangig und kann nicht durch den unterbliebenen Widerspruch einer Mehrzahl von Wohnungseigentümern ausgeräumt werden (AG Halle (Saale), Urteil vom 15.03.2011, Az. 120 C 4333/10, zitiert nach Juris; AG Mettmann, Urteil vom 03.08.2009, Az. 26 C 104/08, ZMR 2009, 959, 960, zitiert nach Juris).
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