Rechtsprechung
| AG Lübeck, 05.10.2020 - 26 C 509/19 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Lübeck, 05.10.2020 - 26 C 509/19
- AG Lübeck, 06.10.2020 - 26 C 505/19
- AG Lübeck, 06.10.2020 - 26 C 509/19
- LG Lübeck, 16.09.2021 - 14 S 136/20
- BGH, 22.11.2022 - VI ZR 344/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91
Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Auszug aus AG Lübeck, 05.10.2020 - 26 C 509/19
Als unabwendbar ist ein Unfall nur dann anzusehen, wenn er auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht mehr hätte abgewendet werden können (BGH, BGHZ 117, Seiten 337 ff; OLG Brandenburg, VRS Band 106, Seiten 18 ff; OLG Celle, OLG Report 2005, Seiten 303 ff. = MDR 2005, Seiten 984 ff), wenn also sicher anzunehmen ist, dass der Unfall auch einem besonders besonnenen und erfahrenen Fahrzeugführer bei sachgerechter Reaktion unterlaufen wäre.Dazu gehören erheblich über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hinausgehende Aufmerksamkeit, Geschicklichkeit und Umsicht sowie ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln im Augenblick der Gefahr im Rahmen des Menschenmöglichen, also das Verhalten eines sogenannten "Idealfahrers" (BGH, BGHZ 113, Seiten 164 ff; BGH, BGHZ 117, Seiten 337 ff).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 97/16
Haftungsverteilung bei einer Kollision zweier Fahrzeuge auf einem allgemein …
Auszug aus AG Lübeck, 05.10.2020 - 26 C 509/19
Schrittgeschwindigkeit bedeutet eine sehr langsame Geschwindigkeit, die der eines normal gehenden Fußgängers entspricht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. März 2017 - I-1 U 97/16 -, Rn. 47 - 48, juris m.w.N.). - BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90
Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines …
Auszug aus AG Lübeck, 05.10.2020 - 26 C 509/19
Dazu gehören erheblich über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hinausgehende Aufmerksamkeit, Geschicklichkeit und Umsicht sowie ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln im Augenblick der Gefahr im Rahmen des Menschenmöglichen, also das Verhalten eines sogenannten "Idealfahrers" (BGH, BGHZ 113, Seiten 164 ff; BGH, BGHZ 117, Seiten 337 ff). - OLG Celle, 17.03.2005 - 14 U 192/04
Grundsätze zur Vermeidbarkeit eines Autounfalls infolge einer Ausweichmanövers; …
Auszug aus AG Lübeck, 05.10.2020 - 26 C 509/19
Als unabwendbar ist ein Unfall nur dann anzusehen, wenn er auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht mehr hätte abgewendet werden können (BGH, BGHZ 117, Seiten 337 ff; OLG Brandenburg, VRS Band 106, Seiten 18 ff; OLG Celle, OLG Report 2005, Seiten 303 ff. = MDR 2005, Seiten 984 ff), wenn also sicher anzunehmen ist, dass der Unfall auch einem besonders besonnenen und erfahrenen Fahrzeugführer bei sachgerechter Reaktion unterlaufen wäre.
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- AG Lübeck, 06.10.2020 - 26 C 509/19
- AG Lübeck, 06.10.2020 - 26 C 505/19
- LG Lübeck, 16.09.2021 - 14 S 136/20
- BGH, 22.11.2022 - VI ZR 344/21
Wird zitiert von ...
- LG Lübeck, 16.09.2021 - 14 S 136/20
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision auf …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Lübeck vom 06.10.2020, Az. 26 C 509/19, wird zurückgewiesen.
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