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| VGH Bayern, 26.01.1993 - 26 CS 92.3929 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 12.08.1992 - 1 CS 92.2058
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.1993 - 26 CS 92.3929
Soweit sich das Verwaltungsgericht für seine - unzutreffende - Ansicht, auch in diesem Verfahren komme es bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Widerspruches gegen den Ersatzvornahmebescheid letztlich auf die Prognose für die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens an, auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 12. August 1992 - Az: 1 CS 92.2058 beruft, hat es übersehen, dass die Gemeinde in jenem Verfahren nicht nur - wie hier - die Ersatzvornahme und die Baugenehmigung , sondern auch den Beanstandungsbescheid angefochten und wegen aller drei Maßnahmen vorläufigen Rechtsschutz beantragt hatte.
- VG Potsdam, 02.03.2009 - 12 K 475/07
Kommunalaufsicht - Sicherstellungssatzung einer angemessenen Beteiligung an den …
Hat die von der Anordnungsverfügung betroffene Gebietskörperschaft diese nicht angefochten oder ist die Anordnungsverfügung sofort vollziehbar, so ist die verwaltungsgerichtliche Prüfung auf die Mängel beschränkt, die sich aus der Ersatzvornahme selbst ergeben (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 24. April 1972 - 1 C 3.70 -, DVBl. 1972, 828 f.; OVG Münster, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 4 A 505/86 -, NVwZ 1990, 187 f.; VGH München, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 26 CS 92.3929 -, zitiert nach juris). - VG Potsdam, 14.06.2007 - 12 L 265/07
Beteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten der Kinder
Hat die von der Anordnungsverfügung betroffene Gebietskörperschaft diese nicht angefochten oder ist die Anordnungsverfügung sofort vollziehbar, so ist die verwaltungsgerichtliche Prüfung auf die Mängel beschränkt, die sich aus der Ersatzvornahme selbst ergeben (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 24. April 1972 - 1 C 3.70 -, DVBl. 1972, 828 f.; OVG Münster, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 4 A 505/86 -, NVwZ 1990, 187 f.; VGH München, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 26 CS 92.3929 -, zitiert nach juris).
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