Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.07.1996 - 26 CS 96.1371 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 2 M 24/16
Untersagung der Lagerung und Anordnung zur Entsorgung von Baureststoffen
Da die Baugenehmigung vom 26.05.1999 hiernach die Ablagerung von Bauschutt nicht erfasste, kann offen bleiben, ob die Baugenehmigung gemäß § 57 Abs. 3 BauO LSA bzw. § 74 Abs. 2 BauO LSA 1994 auch für die Antragstellerin als "Rechtsnachfolgerin" ihres technischen Leiters, dem die Genehmigung erteilt wurde, überhaupt gilt (vgl. dazu BayVGH, Beschl. v. 02.07.1996 - 26 CS 96.1371 -, juris, RdNr. 17, m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 1 LB 36/21
Adressat; Baufreiheit; Baugenehmigung; Einvernehmen; Erhaltungssatzung; …
Die Vorschrift könnte - gerade weil bei entsprechendem Bauwunsch grundsätzlich auch Nichteigentümer eine Baugenehmigung für sich statt für den Eigentümer erwirken können (vgl. BayVGH Beschl. v. 2.7.1996 - 26 CS 96.1371 - juris Rn. 17-19) - nur auf Fälle der Rechtsnachfolge nach Erteilung der Baugenehmigung anwendbar sein.Allerdings neigt der Senat zu der Auffassung, dass die Feststellungswirkung der Baugenehmigung unabhängig von deren Adressaten mit Wirkung für jeden eintritt, der von dieser profitiert (a.A. BayVGH, Beschl. v. 2.7.1996 - 26 CS 96.1371 -, juris Rn. 17 und wohl auch VGH BW, Urt. v. 30.3.1995 - 3 S 1106/94 -, juris Rn. 23, der die Möglichkeit eines früheren Eigentümers oder Bauherrn sieht, sich die Inhaberschaft an der Baugenehmigung - offenbar unter Ausschluss des Erwerbers - unabhängig von der Übertragung des Grundstückseigentums vorzubehalten).
- VGH Bayern, 15.02.2006 - 22 CS 06.166 Entgegen dem Beschwerdevorbringen lässt sich auch aus baurechtlicher Sicht kein anderes Ergebnis herleiten, wie der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Juli 1996 Az. 26 CS 96.1371 entnommen werden kann.
- VGH Bayern, 24.05.2012 - 2 N 10.2781
Normenkontrollverfahren - hier: Verwirkung des Antragsrechts
Mit dem Übergang des Eigentums an einem Grundstück gehen grundsätzlich auch die Rechte und Pflichten aus einer Baugenehmigung über (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 30.3.1995 Az. 3 S 1106/94 NVwZ-RR 1995, 562; BayVGH vom 2.7.1996 Az. 26 CS 96.1371 - juris). - VGH Bayern, 23.03.2023 - 15 ZB 22.2634
Rechtsnachfolge in die Kostenschuld des Bauherrn
Mangels Auseinanderfallen der Bauherrnstellung und der Erbbauberechtigung bei der Veräußerin ergeben sich hier auch keine sonstigen Anhaltspunkte, die eine abweichende Beurteilung tragen könnten (vgl. BayVGH, B.v. 2.7.1996 - 26 CS 96.1371 - juris Rn. 18 - zu einem Fall, in dem der frühere Grundstückseigentümer nicht Inhaber der Baugenehmigung war). - VG Düsseldorf, 13.05.2008 - 17 K 419/07 Rn. 74 Ebenso für die Abgrabungsgenehmigung: OVG NRW, Urteil vom 7. November 1995 - 11 A 5922/94 -, a.a.O.; für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung: BayVGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - Au S 05.2021 -, UPR 2006, 361; BayVGH, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 26 CS 96.1371.
- VG München, 01.07.2015 - M 9 K 14.5309
Baueinstellungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung
Als Grenze der rechtmäßigen Ermessensausübung kann gegen die Rechtmäßigkeit der Baueinstellung - die bei genehmigungspflichtigen Vorhaben wesentlich der Sicherstellung der Prüfung der baurechtlichen Anforderungen im Genehmigungsverfahren dient - allenfalls die offenkundige Genehmigungsfähigkeit eingewandt werden, wenn ein genehmigungspflichtiges Vorhaben mangels Genehmigung formell baurechtswidrig ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.7.1996 - 26 CS 96.1371 - juris Rn. 20;… auch offensichtliche Genehmigungsfähigkeit nicht relevant: B.v. 9.2.2006 - 25 ZB 02.206 - juris Rn. 6;… ausdrücklich offengelassen: B.v. 5.8.2000 - 20 ZS 99.2245 - juris Rn. 4). - VG Düsseldorf, 13.05.2008 - 17 K 564/07 Rn. 74 Ebenso für die Abgrabungsgenehmigung: OVG NRW, Urteil vom 7. November 1995 - 11 A 5922/94 -, a.a.O.; für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung: BayVGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - Au S 05.2021 -, UPR 2006, 361; BayVGH, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 26 CS 96.1371.
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