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| ArbG München, 12.06.2012 - 26 Ca 6741/11 |
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Verfahrensgang
- ArbG München, 12.06.2012 - 26 Ca 6741/11
- LAG München, 08.10.2013 - 6 Sa 618/12
- BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14
Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung …
Im Übrigen wird auf die Revision des Klägers das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 8. Oktober 2013 - 6 Sa 618/12 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als es die weiter gehende Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 12. Juni 2012 - 26 Ca 6741/11 - zurückgewiesen hat. - LAG München, 08.10.2013 - 6 Sa 618/12
Altersteilzeit, Berücksichtigung von Altersteilzeit
In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskläger - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. B-Straße, B-Stadt gegen Firma C. C-Straße, C-Stadt - Beklagte und Berufungsbeklagte - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. D-Straße, D-Stadt hat die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts München auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 8. Oktober 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Künzl und die ehrenamtlichen Richter Bunge und Hartl für Recht erkannt: Tenor: I. Auf die Berufung wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 12. Juni 2012 - 26 Ca 6741/11 teilweise abgeändert.Er b e a n t r a g t: Das Urteil des Arbeitsgerichts München, verkündet am 12.06.2012, Az. 26 Ca 6741/11, wird abgeändert und es wird nach Schlussanträgen erster Instanz erkannt.
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