Rechtsprechung
| VG Hamburg, 10.05.2011 - 26 FL 31/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Mitbestimmung in Angelegenheiten der Berufsbildung
- Justiz Hamburg
Mitbestimmung in Angelegenheiten der Berufsbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.03.1998 - 6 P 1.96
Mitbestimmung und Ausbildungsniveau.
Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2011 - 26 FL 31/10
Sie halte sich in den von dem Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 24. März 1998 (6 P 1/96) gezogenen Grenzen für die Mitbestimmung des Personalrates.Mit diesem Inhalt des Freigabeverfahrens werden die von dem Bundesverwaltungsgericht in der zum Hamburgischen Personalvertretungsgesetz ergangenen Entscheidung vom 24. März 1998 (6 P 1/96) hinsichtlich des Mitbestimmungstatbestandes des § 87 Abs. 1 Nr. 18 HmbPersVG (damals § 86 Abs. 1 Nr. 6 HmbPersVG a.F.) gezogenen Grenzen überschritten.
Zu den nach § 87 Abs. 1 Nr. 18 mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten bei der Durchführung der Berufsbildung gehört die Bestimmung der Räumlichkeiten, in denen die Ausbildung durchgeführt wird (BVerwG, Beschl. v. 24.3.1998, 6 P 1/96).
Während § 87 Abs. 1 Nr. 2 HmbPersVG dem Schutz der kollektiven Interessen der in der Dienststelle bereits tätigen Beschäftigten bei der beabsichtigten Eingliederung neuer Beschäftigter dient und sich auf die einzustellende Person, die von ihr auszuübenden Tätigkeiten und ihre Vergütung bezieht (…vgl. Altvater/Hamer/Kröll/Lemcke/ Peiseler, BPersVG, 6. Aufl. § 75 Rn. 14), bezieht sich der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 18 HmbPersVG auf die Maßnahmen, die den Gesamtverlauf oder Einzelheiten der Berufsausbildung unmittelbar lenken oder regeln (BVerwG, Beschl. v. 24.3.1998, 6 P 1/96).
- BVerwG, 11.12.1991 - 6 P 5.91
Personalvertretungsrecht - Umsetzung eines Personalratsmitglieds - …
Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2011 - 26 FL 31/10
Es ist der Dienststelle verwehrt, im Wege der Selbstbindung der Verwaltung über das Gesetz hinaus in beteiligungsfreien Angelegenheiten ein irgendwie geartetes förmliches Beteiligungsverfahren einzuführen (OVG Hamburg, Beschl. v. 14.12.2010, 8 Bf 130/10.PVL unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 11.12.1991, 6 P 5/91, PersR 1992, 104). - BVerwG, 06.10.2010 - 6 PB 11.10
Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen
Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2011 - 26 FL 31/10
Soweit der Antragsteller sich schließlich darauf beruft, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 6. Oktober 2010 (6 PB 11/10, PersR 2010, 503) zu erkennen gegeben habe, dass Dienstvereinbarungen auch in innerdienstlichen Angelegenheiten zulässig seien, die nicht durch Mitbestimmungsrechte erfasst seien, sofern sich die Dienststelle davon lösen könne, greift auch dieser Einwand nicht durch. - OVG Hamburg, 14.12.2010 - 8 Bf 130/10
Anerkenntnis der Mitbestimmungspflichtigkeit einer so genannten "Teambildung" im …
Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2011 - 26 FL 31/10
Es ist der Dienststelle verwehrt, im Wege der Selbstbindung der Verwaltung über das Gesetz hinaus in beteiligungsfreien Angelegenheiten ein irgendwie geartetes förmliches Beteiligungsverfahren einzuführen (OVG Hamburg, Beschl. v. 14.12.2010, 8 Bf 130/10.PVL unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 11.12.1991, 6 P 5/91, PersR 1992, 104).
- OVG Hamburg, 20.01.2022 - 5 Bf 152/20
Weisung an Feuerwehrbeamten hinsichtlich Weiterqualifizierung zum …
Rn. 47 (aa) § 88 Abs. 1 Nr. 18 HmbPersVG bezieht sich auf die Gestaltung der Durchführung der Berufsbildung, etwa im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf, den Ort und die Räumlichkeiten, nicht aber auf individuelle Anordnungen gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 12.4.2018, 5 Bs 65/18, n. v., S. 9 BA; VG Hamburg, Beschl. v. 23.2.2017, 25 FLE 10/16, n. v., S. 6 BA; Beschl. v. 10.5.2011, 26 FL 31/10 , juris Rn. 20 und 25;… zu § 86 Abs. 1 Nr. 6 HmbPersVG a. F. vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.3.1998, 6 P 1/96, Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 5, juris Rn. 40).
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