Rechtsprechung
| AG Celle, 10.12.2008 - 26 M 12276/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- IWW
- dgvb-niedersachsen.de
Erfordernis der Originalvollmacht auch bei "Großgläubigern"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Inkassopraxis - Nochmals: Vollmachtsvorlage in der Fahrnisvollstreckung?
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.09.2021 - VII ZB 25/20
Möglichkeit des vereinfachten Vollstreckungsantrags bei Vollstreckungsbescheiden
Der Gesetzgeber hat mithin im Rahmen der Neuregelung der Vertretungsbefugnis von Inkassodienstleistern nach § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ZPO davon abgesehen, diese im Rahmen ihres Tätigkeitsfelds entsprechend den Rechtsanwälten nach § 88 Abs. 2 ZPO zu behandeln (vgl. auch AG Celle, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 26 M 12276/08, DGVZ 2009, 113, juris Rn. 3; AG Nürtingen…, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 1 M 1611/09, juris Rn. 23 f.; AG Hannover…, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 705 M 55855/10, NJW 2010, 3313, juris Rn. 5; AG Augsburg…, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 1 M 4475/13, BeckRS 2013, 23057, juris Rn. 11). - BGH, 29.09.2021 - VII ZB 29/20
Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit des vereinfachten …
Der Gesetzgeber hat mithin im Rahmen der Neuregelung der Vertretungsbefugnis von Inkassodienstleistern nach § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ZPO davon abgesehen, diese im Rahmen ihres Tätigkeitsfelds entsprechend den Rechtsanwälten nach § 88 Abs. 2 ZPO zu behandeln (vgl. auch AG Celle, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 26 M 12276/08, DGVZ 2009, 113, juris Rn. 3; AG Nürtingen…, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 1 M 1611/09, juris Rn. 23 f.; AG Hannover…, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 705 M 55855/10, NJW 2010, 3313, juris Rn. 5; AG Augsburg…, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 1 M 4475/13, BeckRS 2013, 23057, juris Rn. 11). - AG Deggendorf, 31.07.2020 - 1 M 328/20
Nachweis der Geldempfangsvollmacht gegenüber dem Gerichtsvollzieher
Rn. 8 1. Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Gerichtsvollziehers zu überprüfen, ob eine wirksame Geldempfangsvollmacht vorliegt (vgl. AG Celle, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 26 M 12276/08 -, juris), da eingetriebene Gelder andernfalls nicht ausbezahlt werden können und gegebenenfalls letztendlich an den Schuldner zurückzuzahlen sind.
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