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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - I-26 W 6/09 [AktE]   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,74368
OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - I-26 W 6/09 [AktE] (https://dejure.org/2013,74368)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2013 - I-26 W 6/09 [AktE] (https://dejure.org/2013,74368)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2013 - I-26 W 6/09 [AktE] (https://dejure.org/2013,74368)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung von Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung; Festsetzung einer Barabfindung je nennbetragslose Inhaberaktie; Neuausrichtung durch die Vorschaltung eines zusätzlichen "Best-Case-Szenarios"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2006 - 26 W 7/06

    Keine Berücksichtigung einer Abfindungsoption aus zwischenzeitlich beendetem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    Mit der Übergangsvorschrift des Spruchverfahrensgesetzes soll nicht geltendes Recht rückwirkend außer Kraft gesetzt, sondern für das Beschwerdeverfahren nicht kollidierendes neues Recht eingeführt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 23.1.2008, Az. I-26 W 6/06 AktE, AG 2008, 822 und Beschluss vom 4.10.2006, Az. I-26 W 7/06 AktE, DB 2006, 2391;… siehe auch: Fritsche/Dreier/Verfürth, SpruchG, 2004, § 17, Rdnr. 9, 11).

    So hat der Senat bereits entschieden, dass die mit dem Spruchverfahrensgesetz eingeführten Vorschriften über die Antragsberechtigung (§§ 3 Satz 1 Nr. 2, 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SpruchG) und nach dem Spruchverfahrensgesetz erforderliche Verfahrensförderungspflichten nicht rückwirkend zum Nachteil der Beteiligten ausgelegt werden können (OLG Düsseldorf vom 4.10.2006, Az. I-26 W 7/06 AktE, DB 2006, 2391, Rdnr. 18 ff. u. 32).

  • OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - 26 W 2/10

    Anforderungen an das Verfahren der gerichtlichen Überprüfung der Abfindung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    Die alleinige Anwendung der arithmetischen Methode ist aber gleichwohl wissenschaftlich vertretbar (siehe auch: Senat, Beschluss vom 29.2.2012, I-26 W 2/10, juris, Orientierungssatz 2.).

    Überdies entspricht ein Wachstumsabschlag von 1 % der üblichen obergerichtlichen Praxis (siehe auch: Senat, Beschluss vom 29.2.2012, I-26 W 2/10, juris, Orientierungssatz 3.).

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    Dieser Umstand darf jedoch nicht zu Lasten der Antragstellerin zu 5. gehen, weil die aus den technischen Gegebenheiten herrührenden besonderen Risiken eines Kommunikationsmittels nicht auf den Nutzer des Mediums abgewälzt werden dürfen, wenn das Gericht für die Zusendung fristwahrender Schriftsätze den Übermittlungsweg durch Telefax eröffnet hat (so ausdrücklich auch: Bundesverfassungsgericht, 1. Senat, 2. Kammer, Kammerbeschluss vom 1.8.1996, 1 BvR 121/95, Orientierungssätze 1. u. 3., juris).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    (so auch: Senat…, Beschluss vom 14.3.2011, I-26 W 10/10, juris, Rdnr. 35; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.10.2003, 4 W 34/95, juris, Leitsatz 1; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2011, 21 W 7/11, juris, Leitsatz 1.; siehe dazu auch Hachmeister und andere, Unternehmensbewertung im Spiegel der neueren gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung - Bewertungsverfahren, Ertragsprognose, Basiszinssatz und Wachstumsabschlag, WPg 2011, 519ff, 523 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 12/11

    Kostenentscheidung im Spruchverfahren: Erstattung außergerichtlicher Kosten des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    Rn. 83 Die Antragsteller zu 1. und 2. tragen, wie das Landgericht zutreffend entschieden hat, gemäß § 13a Abs. 1 S. 2 FGG a.F. die Gerichtskosten und ihre außergerichtlichen Kosten ihres unzulässigen Antrags auf Heraufsetzung der Bankbürgschaft, nicht jedoch die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerinnen (siehe: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.12.2011, II ZB 12/11, Leitsatz, Rdnr. 13 u. 21, juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2011 - 26 W 10/10
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    (so auch: Senat, Beschluss vom 14.3.2011, I-26 W 10/10, juris, Rdnr. 35; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.10.2003, 4 W 34/95, juris, Leitsatz 1; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2011, 21 W 7/11, juris, Leitsatz 1.; siehe dazu auch Hachmeister und andere, Unternehmensbewertung im Spiegel der neueren gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung - Bewertungsverfahren, Ertragsprognose, Basiszinssatz und Wachstumsabschlag, WPg 2011, 519ff, 523 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 16.07.1996 - 4 W 34/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    (so auch: Senat…, Beschluss vom 14.3.2011, I-26 W 10/10, juris, Rdnr. 35; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.10.2003, 4 W 34/95, juris, Leitsatz 1; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2011, 21 W 7/11, juris, Leitsatz 1.; siehe dazu auch Hachmeister und andere, Unternehmensbewertung im Spiegel der neueren gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung - Bewertungsverfahren, Ertragsprognose, Basiszinssatz und Wachstumsabschlag, WPg 2011, 519ff, 523 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2011 - 20 W 11/08

    Squeeze-out bei einer Aktiengesellschaft: Bestimmung einer angemessenen Abfindung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    Gegen eine wesentliche Verzerrung der Marktrisikoprämie nach oben durch die Berücksichtigung der zweiten Hälfte der 1950er Jahre spricht schon, dass Stehles Untersuchung aus dem Jahre 1999, welche sich auf einen Untersuchungszeitraum von 30 Jahren von 1969 bis 1998 beschränkt, zu einer höheren Marktrisikoprämie gelangt als seine Untersuchung aus dem Jahr 2004, welche die zweite Hälfte der 1950er Jahre mit umfasst (siehe zum Ganzen auch: OLG Stuttgart, Beschluss vom 4.5.2011, 20 W 11/08, juris, Rn. 188ff).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 26 W 6/06

    Verzinsung und Grundsatz der "vollen Entschädigung"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    Mit der Übergangsvorschrift des Spruchverfahrensgesetzes soll nicht geltendes Recht rückwirkend außer Kraft gesetzt, sondern für das Beschwerdeverfahren nicht kollidierendes neues Recht eingeführt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 23.1.2008, Az. I-26 W 6/06 AktE, AG 2008, 822 und Beschluss vom 4.10.2006, Az. I-26 W 7/06 AktE, DB 2006, 2391;… siehe auch: Fritsche/Dreier/Verfürth, SpruchG, 2004, § 17, Rdnr. 9, 11).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - 26 W 2/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    Für den Basiszinssatz sind nicht die am Bewertungsstichtag zu beobachtenden Zinssätze entscheidend, sondern es ist die aus Sicht des Bewertungsstichtags auf Dauer zu erzielende Verzinsung entscheidend (siehe auch: Senat, Beschluss vom 6.4.2011, I-26 W 2/06, juris, Orientierungssatz 3.).
  • LG Köln, 03.04.2009 - 82 O 105/03
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 20/14

    Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag …

    Angesichts dessen kommt es nicht entscheidend darauf an, dass in einem früheren Bewertungsfall - für einen vergleichbaren Stichtag - auch eine Marktrisikoprämie am oberen Rand der genannten Bandbreite für angemessen erachtet wurde (vgl. Senat, Beschluss v. 20.03.2013 - I-26 W 6/09 (AktE), juris: 5 % vor Steuern, Stichtag Mai 2002).

    Danach konnte nur noch ein geringer Teil des Gesamtaktienbestandes gehandelt werden, was der Validität der beobachtbaren eigenen Betafaktoren entgegensteht (vgl. Senat, Beschluss v. 20.03.2013 - I-26 W 6/09 (AktE) Rn. 62, juris;… OLG Frankfurt, Beschluss v. 5.03.2012 - 21 W 11/11 Rn. 76, AG 2012, 417 ff.;… OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 3.04.2012 - 20 W 6/09 Rn. 170 ff., AG 2012, 839;… v. 19.01.2011 - 20 W 3/09 Rn. 214, AG 2011, 205 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - 26 W 8/17

    Der unternehmenseigene Betafaktor kann dann nicht für die Ermittlung des …

    Rn. 73 3.3.2.4 Damit kommt es nicht weiter darauf an, dass die Degussa zum Bewertungsstichtag 30.5.2006 bereits seit längerem ein (faktisch) konzerniertes Unternehmen war, was der Validität der beobachtbaren eigenen Betafaktoren ebenfalls entgegenstehen kann (…vgl. zuletzt Senat, Beschluss v. 22.3.2018 aaO Rn. 98; ebenso bereits Beschluss v. 20.3.2013 - I-26 W 6/09 (AktE) Rn. 62, juris;… OLG Frankfurt, Beschluss v. 5.3.2012 - 21 W 11/11 Rn. 76, AG 2012, 417 ff.;… OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 3.4.2012 - 20 W 6/09 Rn. 170 ff., AG 2012, 839;… v. 19.1.2011 - 20 W 3/09 Rn. 214, AG 2011, 205 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 18/14

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Vodafone AG (früher: Mannesmann AG) ohne …

    Angesichts dessen kommt es nicht entscheidend darauf an, dass in einem früheren Bewertungsfall - für einen vergleichbaren Stichtag - auch eine Marktrisikoprämie am oberen Rand der genannten Bandbreite für angemessen erachtet wurde (vgl. Senat, Beschluss v. 20.03.2013 - I-26 W 6/09 (AktE), juris: 5 % vor Steuern, Stichtag Mai 2002).
  • OLG Stuttgart, 16.12.2024 - 20 W 27/20

    Bewertung des Unternehmens im Spruchverfahren

    Der Wachstumsabschlag dient demnach der Berücksichtigung der nachhaltig erwarteten Gewinnsteigerung des Unternehmens für den Zeitraum der ewigen Rente (…vgl. OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 3. April 2012 - 20 W 6/09, juris Rn. 189 mwN;… vom 5. Juni 2013 - 20 W 6/10 , juris Rn. 222 ;… vom 1. April 2014 - 20 W 4/13 , juris Rn. 79 ;… vom 31. März 2021 - 20 W 8/20 , juris Rn. 79 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2013 - 26 W 6/09 [AktE], juris Rn. 64;… OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 20. Dezember 2013 - 21 W 40/11, juris Rn. 75;… vom 27. September 2019 - 21 W 64/14, juris Rn. 61;… vom 9. Februar 2024 - 21 W 129/22, juris Rn. 118; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. September 2017 - 12 W 1/17 , juris Rn. 92 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.11.2013 - I-26 W 6/09 (AktE)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48329
OLG Düsseldorf, 21.11.2013 - I-26 W 6/09 (AktE) (https://dejure.org/2013,48329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.11.2013 - I-26 W 6/09 (AktE) (https://dejure.org/2013,48329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. November 2013 - I-26 W 6/09 (AktE) (https://dejure.org/2013,48329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwaltsgebühren im Verfahren nach dem SpruchG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2014, 790
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05

    Spruchverfahren nach einem Squeeze-out: Bemessung der Barabfindung; Vergütung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2013 - 26 W 6/09
    Beschwerden nach dem Spruchverfahrensgesetz fehlen in der Auflistung, für eine analoge Anwendung ist kein Raum (OLG München, Beschluss vom 11. Juli 2006, Az.: 31 Wx 41/05, zitiert nach juris;… Leuering in Simon, SpruchG, 2007, § 6 Rn. 47;… Wasmann in: KölnerKommSpruchG. 3. A., § 6 Rn. 35).
  • BGH, 23.11.2021 - II ZB 14/21

    Zur Frage, ob bei der dem gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre zu …

    Da ein Rechtsanwalt über § 11 Abs. 2 Satz 3 RVG i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO den Ausspruch der Verzinsung seiner Kosten verlangen kann, ist deshalb konsequenterweise auch die Verzinsung des für den gemeinsamen Vertreter festgesetzten Betrags in entsprechender Anwendung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf seinen Antrag hin auszusprechen (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 2013- I-26 W 6/09 (AktE), juris Rn. 4; OLG München…, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 31 Wx 213/17, juris Rn. 19;… Dreier in Dreier/Fritzsche/Verführt, SpruchG, § 6 Rn. 68).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - I-26 W 6/09 AktE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7798
OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - I-26 W 6/09 AktE (https://dejure.org/2014,7798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2014 - I-26 W 6/09 AktE (https://dejure.org/2014,7798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - I-26 W 6/09 AktE (https://dejure.org/2014,7798)
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Sonstiges

  • blogspot.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Squeeze-out bei der Brainpool TV AG: Auszahlung der Nachbesserungsansprüche

Verfahrensgang

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