Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.10.2014 - I-26 W 6/13 (AktE) |
Kurzfassungen/Presse
- blogspot.com (Kurzinformation)
Abschluss des Spruchverfahrens zu dem Gewinnabführungsvertrag mit der Aachener und Münchener Versicherung AG: Erhöhung des Barabfindungsbetrags um EUR 133,73 (ca. 38 %)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Düsseldorf, 15.11.2016 - 26 W 2/16
Höhe der angemessenen Barabfindungen bei einem einem Beherrschungs- und …
Der Senat hat die dagegen gerichteten, wechselseitig eingelegten Beschwerden der Antragsgegnerin und einzelner Antragsteller durch Beschluss vom 20.10.2014 - I-26 W 6/13 (AktE) - zurückgewiesen.Parallel sind die Sachverständigen in den o. e. Verfahren mit der Begutachtung beauftragt worden, die bei dem Senat zu den Geschäftszeichen I-26 W 24/12 (AktE) und I-26 W 6/13 (AktE) anhängig waren.
- LG Köln, 07.08.2015 - 82 O 99/03
Festsetzung der angemessenen Barabfindung für die Übertragung der Aktien der …
Die im Vertrag angebotene Barabfindung von EUR 352, 00 je Stückaktie wurde im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung durch die Entscheidungen der Kammer vom 26. Juni 2012 (82 O 75/03) und des OLG Düsseldorf vom 20. Oktober 2014 (I-26 W 6/13 AktE, juris) auf 485, 73 je Stückaktie festgesetzt.Mit dem bereits zitierten Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20. Oktober 2014 (I-26 W 6/13) betreffend den Gewinnabführungsvertrag B5/B1 zum 10. Dezember 2001 ist die pauschale aus Erfahrungswerten gegriffene Risikoeinschätzung der Sachverständigen gebilligt worden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (I-26 WE 6/13 (AktE), Beschluss vom 20. Oktober 2014, I-26 W 6/13, Seite 38) hat für den Bewertungsstichtag Mai 2001 einen Wachstumsabschlag von 0, 75 % für die ewige Rente der B1 gebilligt.
- OLG Düsseldorf, 06.09.2018 - 26 W 1/18
Bewertung eines Versicherungsunternehmens
Bei der Bewertung eines Versicherungsunternehmens mit Bewertungsstichtag im Oktober 2001 wurde er mit (lediglich) 0,75 % angenommen (Senat, Beschluss v. 20.10.2014 - I-26 W 6/13 (AktE), n.v.). - OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - 26 W 24/12
Ermittlung der angemessenen Ausgleichszahlung und Abfindung der …
Wegen eines weiteren, mit der M AG geschlossenen Gewinnabführungsvertrags ist bei dem Senat ein Spruchverfahren zu dem Aktenzeichen I-26 W 6/13 (AktE) (82 O 75/03 LG Köln) anhängig.Parallel sind die Sachverständigen in dem Verfahren 82 O 75/03 LG Köln, das zu dem Aktenzeichen I-26 W 6/13 (AktE) anhängig ist, mit der Begutachtung beauftragt worden.
- OLG Düsseldorf, 29.10.2018 - 26 W 13/17
Angemessenheit einer vertraglich angebotenen Abfindung als Rechtsfrage
Bei der Bewertung eines Versicherungsunternehmens mit Bewertungsstichtag im Oktober 2001 hat er den Wachstumsabschlag eines Versicherungsunternehmens mit 0, 75 % angenommen (Senat, Beschluss v. 20.10.2014 - I-26 W 6/13 (AktE), n.v.).
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