Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.10.2014 - I-26 W 6/13 (AktE)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43097
OLG Düsseldorf, 20.10.2014 - I-26 W 6/13 (AktE) (https://dejure.org/2014,43097)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.10.2014 - I-26 W 6/13 (AktE) (https://dejure.org/2014,43097)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Oktober 2014 - I-26 W 6/13 (AktE) (https://dejure.org/2014,43097)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,43097) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Abschluss des Spruchverfahrens zu dem Gewinnabführungsvertrag mit der Aachener und Münchener Versicherung AG: Erhöhung des Barabfindungsbetrags um EUR 133,73 (ca. 38 %)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2016 - 26 W 2/16

    Höhe der angemessenen Barabfindungen bei einem einem Beherrschungs- und …

    Der Senat hat die dagegen gerichteten, wechselseitig eingelegten Beschwerden der Antragsgegnerin und einzelner Antragsteller durch Beschluss vom 20.10.2014 - I-26 W 6/13 (AktE) - zurückgewiesen.

    Parallel sind die Sachverständigen in den o. e. Verfahren mit der Begutachtung beauftragt worden, die bei dem Senat zu den Geschäftszeichen I-26 W 24/12 (AktE) und I-26 W 6/13 (AktE) anhängig waren.

  • LG Köln, 07.08.2015 - 82 O 99/03

    Festsetzung der angemessenen Barabfindung für die Übertragung der Aktien der …

    Die im Vertrag angebotene Barabfindung von EUR 352, 00 je Stückaktie wurde im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung durch die Entscheidungen der Kammer vom 26. Juni 2012 (82 O 75/03) und des OLG Düsseldorf vom 20. Oktober 2014 (I-26 W 6/13 AktE, juris) auf 485, 73 je Stückaktie festgesetzt.

    Mit dem bereits zitierten Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20. Oktober 2014 (I-26 W 6/13) betreffend den Gewinnabführungsvertrag B5/B1 zum 10. Dezember 2001 ist die pauschale aus Erfahrungswerten gegriffene Risikoeinschätzung der Sachverständigen gebilligt worden.

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (I-26 WE 6/13 (AktE), Beschluss vom 20. Oktober 2014, I-26 W 6/13, Seite 38) hat für den Bewertungsstichtag Mai 2001 einen Wachstumsabschlag von 0, 75 % für die ewige Rente der B1 gebilligt.

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2018 - 26 W 1/18

    Bewertung eines Versicherungsunternehmens

    Bei der Bewertung eines Versicherungsunternehmens mit Bewertungsstichtag im Oktober 2001 wurde er mit (lediglich) 0,75 % angenommen (Senat, Beschluss v. 20.10.2014 - I-26 W 6/13 (AktE), n.v.).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - 26 W 24/12

    Ermittlung der angemessenen Ausgleichszahlung und Abfindung der …

    Wegen eines weiteren, mit der M AG geschlossenen Gewinnabführungsvertrags ist bei dem Senat ein Spruchverfahren zu dem Aktenzeichen I-26 W 6/13 (AktE) (82 O 75/03 LG Köln) anhängig.

    Parallel sind die Sachverständigen in dem Verfahren 82 O 75/03 LG Köln, das zu dem Aktenzeichen I-26 W 6/13 (AktE) anhängig ist, mit der Begutachtung beauftragt worden.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2018 - 26 W 13/17

    Angemessenheit einer vertraglich angebotenen Abfindung als Rechtsfrage

    Bei der Bewertung eines Versicherungsunternehmens mit Bewertungsstichtag im Oktober 2001 hat er den Wachstumsabschlag eines Versicherungsunternehmens mit 0, 75 % angenommen (Senat, Beschluss v. 20.10.2014 - I-26 W 6/13 (AktE), n.v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht