Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.08.2011 - 26 WF 143/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 114 S. 1
Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundsätze zur Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei verspätetem Vorbringen von Einwendungen gegen einen Anspruch auf Trennungsunterhalt
Verfahrensgang
- AG Düren, 05.06.2011 - 24 F 407/10
- OLG Köln, 10.08.2011 - 26 WF 143/11
- OLG Köln, 11.08.2011 - 26 WF 143/11
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 9 WF 197/07
Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für den Beklagten im Unterhaltsprozess: …
Auszug aus OLG Köln, 10.08.2011 - 26 WF 143/11
Ein verständiger, seine finanziellen Interessen wahrender Beteiligter nimmt die Gelegenheit zur Stellungnahme im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren wahr, um einerseits zu verhindern, persönlich mit den Kosten eines unnötigen Verfahrens belastet zu werden, und andererseits die (zu) umfassende Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für den gegnerischen Beteiligten und damit eine Belastung der Allgemeinheit mit unnötigen Kosten zu vermeiden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.7.2007 - 9 WF 197/07, in: FamRZ 2008, 70 f. m.w.N.). - OLG Oldenburg, 13.05.2002 - 12 WF 81/02
Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung; Prozesskostenhilfe (PKH); Zurückhalten von …
Auszug aus OLG Köln, 10.08.2011 - 26 WF 143/11
Diese Voraussetzungen können insbesondere dann gegeben sein, wenn der Beteiligte auf ein Verfahrenskostenhilfegesuch des Gegners nicht oder nur unzureichend reagiert, sondern Einwendungen erst später vorbringt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.5.2002 - 12 WF 81/02, in: FamRZ 2002, 1712 f. m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.08.2011 - II-26 WF 143/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vest-llp.de (Kurzinformation)
Pflicht zur Stellungnahme im Antragsverfahren auf Verfahrenskostenhilfe?
Verfahrensgang
- AG Düren, 05.06.2011 - 24 F 407/10
- OLG Köln, 10.08.2011 - 26 WF 143/11
- OLG Köln, 11.08.2011 - II-26 WF 143/11
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 12.09.2013 - 26 WF 110/13
Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung
Widerspricht das Verhalten der Partei im Verfahrenskostenhilfeverfahren diesen Anforderungen, so kann sich dies als mutwillig im Sinne des § 114 ZPO darstellen (SenE v. 11.08.2011 - 26 WF 143/11 - SenE v. 15.07.2013 - 26 WF 96/13 - OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 70 [71]; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712 [1713]. - AG Dortmund, 28.11.2013 - 126 F 4133/13 Hierdurch hätte er vermieden, selbst mit unnötigen Verfahrenskosten belastet zu werden, und hätte zudem die Allgemeinheit vor unnötigen Kosten bewahrt, die durch die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen erfolglosen Antrag der Antragstellerin entstanden sind (OLG Köln, Beschluss vom 11.08.2011, 26 WF 143/11).
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